DREAM GmbH 'Alice Premium Döner'

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.02.2024

Betriebsstätte (allgemein) Es wurde ein starker Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren, tote Mäuse) festgestellt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An allen Handwaschbecken in der Betriebstätte war die Warmwasserzufuhr nicht funktionstüchtig.

Theke/Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Sämtliche Innenböden der Kühltische waren unter den Kühlschubladen sehr stark verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise sehr stark verunreinigt. Das elektrische Dönermesser und die Schutzabdeckung waren mit alten Anhaftungen verunreinigt.

Küche Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mehrere Einrichtungen und Betriebsgegenstände waren teilweise sehr stark verunreinigt. Der gekochte Reis vom Vortag wurde über Nacht im Reiskocher außerhalb einer Kühlung aufbewahrt. Die Temperatur betrug 49°C und der gekochte Reis wurde im Reiskocher erneut aufgewärmt.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt und es fehlte der Filter. Im Innenraum der Haubenspülmaschine hingen Silikonreste. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Mehrere Regalböden waren stark schimmelartig verunreinigt.

Lager U1.03A: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der erheblichen Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 05.02.2024 weitgehend behoben und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2024

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