Bäckerei Braun

Bruchstr. 32

35390 Gießen

Verstoß festgestellt am 16.01.2024

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen.
Der stetigen Sauber- und Instandhaltung der gesamten Betriebsstätte wurde nicht nachgekommen. Teils waren Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Geräte, wie z. B. Pinsel, Aufbewahrungsboxen und die Teigteilmaschine mit Lebensmittelresten verunreinigt. Weitere Lebensmittelbedarfsgegenstände, wie z. B. Backformen, wurden neben verschmutzten und verrosteten Heizkörpern aufbewahrt. Elektrokabel und -leitungen, welche sich in unmittelbarer Nähe von offen aufbewahrten Lebensmitteln befanden, waren verschmutzt. Im Produktionsbereich waren Wände teilweise verunreinigt und schadhaft, so dass die Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln mit Bausubstanz bestand. Lebensmittelbehälter, z. B. befüllt mit Mehl oder Rosinen, wurden unsachgemäß auf dem verunreinigten Boden gelagert. Im Produktionsbereich war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit altem Schmutz verunreinigt und die Decke mit Fettrückständen verschmutzt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine sowie die Geschirrspülbrause waren mit alten Rückständen behaftet, so dass eine effektive Reinigung nicht gewährleistet war.
Es wurde eine Grundreinigung des Betriebes und die unverzügliche Beseitigung der hygienischen Mängel angeordnet sowie das Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Lebensmitteln untersagt. Bei einer Folgekontrolle am 16.01.2024 waren die hygienischen Mängel weitestgehend beseitigt und die angeordnete Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr.1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b) i. V. m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2024

Gießen

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