'Indian Street Food Ricksha' der Maisam Gastrobetrieb GmbH Manju

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.02.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Tischdosenöffner, das Schneidebrett, der Kühltischinnenraum und die Fritteuse waren verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schmierspuren Schadnager, Schadnagerkot). Im Kühlschrank wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt bzw. in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Garnelen). Zudem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Garnelen: gemessene Temperatur + 5.5 °C). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (z. B. Sieb). Es wurden außerdem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (verschimmelte Kartoffelstücke).

Theke/Verkauf: Der Reiskocher war verunreinigt, zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbauten Theke; Zwischenräume Einrichtung) mit Schmierspuren von Schadnagern und Schadnagerkot verunreinigt. Mehrere Gegenstände (Aufbewahrungskisten: Schadnagerkot) sowie mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Geschirr: Schadnagerkot), waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Fraßspuren von Schadnagern). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Lagerraum U1.01/Tiefgarage: Das Regal war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und tote Mäuse). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum/Lagerraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (z. B. Tote Schaben). Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Das Regal war verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 05.02.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 14.03.2024

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