AZRA

Wagemannstraße 19

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 19.01.2024

Vorbereitung/Lager: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Fritteuse war mit alten Verkrustungen verunreinigt. Das Fett war trüb und mit Frittierresten durchsetzt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Dönergrill war nach der letzten Benutzung am Wochenende zuvor (5-6 Tage zuvor) nicht gereinigt worden und mit alten Anhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Decke war mit alten Gespinsten verunreinigt. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Grill war nach der letzten Benutzung nicht gereinigt worden und war mit alten Fettverkrustungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Der elektrische Dönerschneider war vom letzten Wochenende noch verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Theke/Tresen: Die Fensterscheibe zum Küchenbereich war mit alten Anhaftungen und Spritzern von Fett/Fleischsaft und Soßen überzogen. Fugen und andere Randbereiche waren mit alten, vertrockneten Lebensmittelresten bedeckt. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Der Unterschrank der Theke war insbesondere im Tür- und Schienenbereich, aber auch im Innenraum mit alten Lebensmittelresten und Anhaftungen verunreinigt. Dabei handelte es sich um Brösel der dort gelagerten Süßbackwaren und Anhaftungen aus deren Überzügen und Güssen. Die Bereiche wurden augenscheinlich seit sehr langer Zeit nicht mehr gereinigt. Benutzte, noch verschmutzte Bleche, wurden einfach weiter nach hinten in den Schrank gelegt. Dort verschmutzten sie dort noch lagerndes Verpackungsmaterial, das für den direkten Kontakt mit Lebensmittel gedacht war. Der Raum war an allen Oberflächen wie Griffen, Rand und Eckbereichen und unter und an Möbeln so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Gebäckfüllmaschinen (für Lokma bzw. Teigbällchen) waren sowohl von außen, als auch von innen mit alten eingetrockneten Füllungen verunreinigt. Zum Teil quoll Füllung aus Öffnungen die dafür nicht vorgesehen waren. Dabei vermischten sich die Füllungen mit den Schmiermitteln.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Es wurde Personal beschäftigt, das mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Es wurden Gewürze ohne die Möglichkeit einer Rückverfolgbarkeit in Tüten lose gelagert.

Die Mängel waren zum 26.01.2024 ausreichend abgestellt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 2 a und b, 4 und 8, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3, Kap. XII Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 18 Abs. 2 Unterabsatz 2 der VO (EG) 178/2002

Veröffentlichungsdatum: 14.03.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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