Westhafenkiosk

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Verstoß festgestellt am 08.12.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, in den Verkaufsregalen mit Lebensmittel und in weiteren Einrichtungen wurden Klebefallen, Mäusekot, Urinspuren und Fraßspuren vorgefunden. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt. Die Verkaufsregale und die Thekeneinrichtung waren sehr stark verschmutzt. Die Trinkwasserzufuhr für den Kaffeevollautomaten wurde aus einem stark verschmutzten Wasserkanister und weiteren verunreinigten Anschlussteilen gewonnen. Der Kaffeevollautomat war stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände waren verunreinigt.

Lagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in Einrichtungen lag Mäusekot und Fraßspuren waren an Müllsäcken erkennbar. Die Wände waren verunreinigt. Der Fußboden war stark verunreinigt.

Personaltoilette: Der Toilettenraum und der Toilettenvorraum befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Das Fenster ließ sich nicht vollständig schließen (Mäusewege). Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Gastraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 12.12.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 08.03.2024

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