KFC (Kentucky Fried Chicken, Filiale 385) der AM East West GmbH und Co. KG

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.02.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsstätte war durch den Mäuse- und Schabenbefall und dessen Ausscheidungen so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Flächen - einschließlich Geräten - nötig war.

Küche: Die Dunstabzugsanlage samt Fettfiltern waren verunreinigt. Die Untergestelle mehrerer Fritteusen waren massiv mit alten Fettablagerungen und Mäusekot verschmutzt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren stark verschmutzt, u. a. mit Ausscheidungen von Mäusen (Kot- und Urin).

Theke / Verkauf: Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren stark verschmutzt, u. a. mit Ausscheidungen von Mäusen (Kot- und Urin). Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Schabenbefall insbesondere an der linken Seite des Kühlschranks festgestellt.

Spülbereich: Ein Schabenbefall wurde im Spender für Flüssigseife festgestellt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (Spritzwasserbereich Handwaschbecken), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Die Handkontaktflächen der Reinigungspistole und die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde eine verunreinigte Spülbürste verwendet.

Lager 1.06: Fraßschäden wurden an einem Sack mit Mehl festgestellt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 05.02.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 07.03.2024

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