Es wurden wiederholt Lebensmittel ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung von Allergenen in Verkehr gebracht. Hierdurch bestand eine potentielle gesundheitliche Gefährdung der Kinder durch allergene Substanzen.
Es wurden Lebensmittel ohne die erforderliche Kennzeichnung der enthaltenen Zusatzstoffe in Verkehr gebracht. Hierdurch bestand die Gefahr der Täuschung der Eltern, hinsichtlich der Zusammensetzung der Speisen, mit welchen ihre Kinder in der Einrichtung versorgt werden.
Betroffen waren hiervon alle Lebensmittel, welche allergene Substanzen oder kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe enthalten.