Sriratanakoul Theva

Mannheimer Str. 129

68519 Viernheim

Verstoß festgestellt am 02.02.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
In sämtlichen Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, wurden zahlreiche Gegenstände (Schneidbretter, Messer, Behältnisse, Sparschäler, Siebe, etc.), die mit Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt vorgefunden. In der Küche war die Waschvorrichtung bzw. das Becken zum Waschen für Lebensmittel verunreinigt.
Weiterhin wurden zahlreiche Lebensmittelbedarfs-Gegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Es wurden Schneidbretter unmittelbar auf dem unsauberen Fußboden abgestellt und Gegenstände, z. B, Messer, in unsauberen Behältnissen aufbewahrt.
Erheblich verunreinigte Reinigungsgeräte/Reinigungsutensilien standen und lagen in den Räumen/Bereichen. Mit derartig verunreinigten Geräten/Utensilien war keine ordnungsgemäße Reinigung möglich.
Küche:
Der gesamte Spülbereich (einschließlich Spülmaschine) für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war teils erheblich verunreinigt. Die Türanschlagseiten der Spülmaschine waren stark verkalkt. Die Silikonfugen der Spüleinrichtung waren stellenweise Schwarzschimmel ähnlich verunreinigt. Über dem Spülbeckenrand hingen stark verunreinigte Wischlappen. Die Wandfläche im Bereich hinter der Spülmaschine war erheblich verschmutzt. Vor dem Spülbecken stand ein Müllbeutelständer ohne Deckel. Der Fußboden war hier, insbesondere im Bereich des Bodenablaufs, stark verschmutzt. Der Bereich rechts neben der Spülmaschine war so gestaltet, dass eine leichte Reinigung nicht möglich war.
Bubbletea-/Kaffeestation
In unmittelbarer Nähe zu Lebensmittel bzw. unmittelbar auf der Bubbletea/Kaffeestation standen zwei erdbehaftete Pflanzentöpfe.
Personaltoilette
Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Eine hygienische Handreinigung nach dem Toilettengang war somit nicht möglich.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
Anh. II Kap. V Nr. 1a
Anh. II Kap. IX Nr. 3
Anh. II Kap. XII Nr. 3
Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 4 i. V. m. Kap. IX Nr. 3
i. V. m. § 12 LFGB i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 05.03.2024

Bergstraße

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