Genuss & Harmonie Gastronomie GmbH

Am Frauenstück 1-3

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 05.02.2024

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt und mehrere Kühlbereiche waren verunreinigt und verschimmelt. Zudem wurden offene, leicht verderbliche Lebensmittel bei der Lagerung im Kühlraum nicht vor Kontamination geschützt.

Bemerkung:
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:
Im Tageskühlschrank kam es im Bereich des Verdampfers wiederholt zu augenscheinlicher Schimmelbildung. Im Bereich der Türdichtung des Tageskühlschranks kam es zum Großteil zu augenscheinlicher Schimmelbildung.

Kühlraum Obst, Gemüse, Fleisch:
Im Bereich des Verdampferschutzgitters kam es wiederholt zu augenscheinlicher Schimmelbildung. In unmittelbarer Nähe des Kühlverdampfers wurden unabgedeckte leicht verderbliche Lebensmittel gelagert (rohe Hähnchenschenkel). Im Bereich der Türdichtung kam es stellenweise zu augenscheinlicher Schimmelbildung. In unmittelbarer Nähe zu leicht verderblichen Lebensmitteln (rohe Hähnchenschenkel) wurde erdanhaftendes Gemüse gelagert.

Kühlraum MoPro:
Im Bereich der Türdichtung kam es wiederholt stellenweise zu augenscheinlicher Schimmelbildung. An den Verdampferschutzgittern kam es stellenweise augenscheinlich zu Schimmelbildung. In unmittelbarer Nähe des Kühlverdampfers wurden unabgedeckte leicht verderbliche Lebensmittel gelagert (Pudding in Gläsern). An den Edelstahlregalen kam es im Bereich der Ablage stellenweise zu augenscheinlicher Schimmelbildung.

Transportbehälter von Lebensmitteln wurden nicht sauber gehalten.

Küche:
Auf einem Edelstahlarbeitstisch wurde eine rote Bäckerkiste vorgefunden, die an den Außenseiten stellenweise mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt war. Des Weiteren wurde eine weiße Plastikwanne vorgefunden, die an den Randbereichen sowie auf dem Innenboden mit Lebensmittelresten verunreinigt war, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Lagerraum/ Thermoforenraum:
Die Thermoboxen in denen Speisen zur Abgabe bereit gehalten wurden, waren wiederholt im Bereich der Laufleisten mit gelblichen Anhaftungen verunreinigt und nicht unerheblich beschädigt.

Messer, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Die sich an der Messerleiste befindlichen Messer waren zum Teil verunreinigt.

Lebensmittel wurden wiederholt bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Flur:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Pudding in Gläsern) ungekühlt zur Abholung bereit gehalten. Oberflächentemperatur lag bei 18.2°.
Laut Personal werden diese Nachspeisen ungekühlt transportiert.

Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Küche:
Im Deckenbereich oberhalb des Edelstahlarbeitstisches kam es punktuell zu augenscheinlicher Schimmelbildung.

In einem Spalt zwischen den Kippbratpfannen kam es zum Zeitpunkt der Kontrolle wiederholt zu Schmutzansammlungen die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten. Im Bereich der Bedientasten der Kippbratpfanne kam es zu Ansammlungen von alten Lebensmittelrückständen.

Die sich an der Wand befindlichen Messerleiste war mit Staubrückständen belegt.

Spülküche:
In den Eckbereichen über der Fensterfront kam es wiederholt stellenweise zu augenscheinlicher Schimmelbildung.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 09.02.2024 waren die Mängel nicht vollständig beseitigt.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 4 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IV Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 04.03.2024

Main-Kinzig-Kreis

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