Yoshi / Shusi und Nudeln

Marktplatz 22

64625 Bensheim

Verstoß festgestellt am 19.12.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Es waren Einrichtungsgegenstände vom Küchenmobiliar verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war sehr stark mit einem muffig, rötlichen Belag verunreinigt. Die Unterseite des Schneidebrettes auf der
Ablagefläche war schimmelähnlich verunreinigt. Das Schneidebrett auf der Arbeitsfläche mittig im Raum war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Für die Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und
muffig riechender haushaltsüblicher Spülschwamm verwendet. Der Herdblock wies Reinigungsmängel durch Altschmutzanhaftungen auf. Die Dunstabzugsanlage war im Inneren mit einem dunkel- braunen Fettfilm
überzogen. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war sehr stark mit einem muffig, rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb war an den Seitenflächen mit einem rötlich-schmierigen Schmutzbelag überzogen.
Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war verbraucht bzw. verunreinigt. Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden verfügt.
Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Die allgemeine Betriebshygiene war vertretbar.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und 1b, Kap. I Nr. 1, 4 Kap. IX Nr. 3, VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 22.01.2024

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