Pahle GmbH

Bahnhofstr. 25

64560 Riedstadt

Verstoß festgestellt am 19.12.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Bei der Nachkontrolle am 22.12.2023 war ein Großteil der Mängel abgestellt.

§ 3 Satz 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV);
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II;
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV).

Veröffentlichungsdatum: 19.01.2024

Groß-Gerau

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