Feinkost Kuzey

Dieselstr. 10

63526 Erlensee

Verstoß festgestellt am 08.11.2023

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Bei der Nachkontrolle am 09.11.2023 waren die Mängel noch nicht vollständig, aber großteils behoben.

Im Betrieb wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen.

Lagerbereich hinter der Fahrzeughalle:
In diesem Bereich wurden Schadnagerkötel vorgefunden. Hier wurde Verpackungsmaterial gelagert.

Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet

Kühlraum:
Die Türdichtung war stellenweise augenscheinlich mit Schimmel versport.

Fahrzeughalle:
In der Fahrzeughalle, die nicht die baulichen Mindestanforderungen an einen Lagerraum von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien erfüllte, wurden eben diese dort gelagert.

Bei der Lagerung von Lebensmitteln und Verpackungsmaterial in der Fahrzeughalle sind diese durch die Abgase der beiden Fahrzeuge der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Produktion:
Der Fußboden befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U.a.:
- Der geflieste Bereich war stellenweise mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.
- Der Bereich um das Kühlhaus war nicht gefliest und deutlich mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt.

In einem Sammelbehälter befanden sich neben diversen Küchenwerkzeugen (Messer, Teigschaber, ...) u.a. auch drei unsaubere Schraubenzieher.

Der Betrieb verfügte über nicht ordnungsgemäße Handwaschbecken.

Produktion:
Das weitere Metallbecken war nicht an die Wasserversorgung angeschlossen. Es fehlte hier die Warm- und Kaltwasserversorgung am Handwaschbecken.

Personaltoilette:
Am Handwaschbecken der Personaltoilette fehlte eine vorgeschriebene Warmwasserversorgung.

Bei der Nachkontrolle am 09.11.2023 waren die Mängel noch nicht vollständig, aber großteils behoben.

Zu 1.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 18.01.2024

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