5.)
Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Theke / Tresen:
Die Unterthekenkühlung der ehemaligen Zapftheke wurde zur Aufbewahrung von Gemüse und anderen Lebensmitteln verwendet. Diese Kühlung befand sich in einem sehr schlechten Hygienezustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:
- Der Innenboden der Kühlung war mit grauen, feuchten, schmierigen Ablagerungen verschmutzt.
- Die Ablaufrinne war mit feuchten braunen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
- In einem Kunststoffeimer, dessen Rand mit Resten einer Kunststofffolie beklebt war, befand sich augenscheinlich eine Bolognesesoße. Bei solchen Behältern besteht die Gefahr das sich die Reste unbemerkt ablösen und ein im Behälter gelagertes Lebensmittel verunreinigt wird.
- Das Lüftergitter des Kühlgeräts war augenscheinlich mit Schimmel versport.
Küche:
Die Wände waren zum Teil verunreinigt, insbesondere die Wand hinter den Koch- und Frittiergeräten war mit diversen Anhaftungen verunreinigt.
Die beiden Saladetten wurden für die Lagerung von offenen Behältern mit Salatzutaten genutzt. Die beiden Geräte befanden sich in einem schlechten Hygienezustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:
- Die überlappenden Bereiche der Schiebedeckel waren mit vertrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.
- Die unter der Schneidauflage befindlichen Spalten waren mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.
- Die Türdichtungen waren zum Teil mit Schmutzablagerungen und augenscheinlichen Schimmelsporen verunreinigt.
- Die Innenwände und Innenböden waren zum Teil mit grauen Anhaftungen belegt.
- Die Rahmen, in die die GN-Behälter mit Salatzutaten eingehängt waren, waren erheblich mit krustigen Schmutzablagerungen verschmutzt.
Der Pizza-Arbeitstisch und die darauf befindlichen Gerätschaften befanden sich in einem schlechten Hygienezustand. In einem Spalt zwischen der Arbeitsplatte des Tischs und ei-ner angrenzenden Arbeitsplatte befanden sich krustige, trockene Lebensmittelreste.
Auf dem "Pizzatisch" befand sich ein Aufsatzkühler mit Pizzazutaten.
- Die Unterseite, der über der Arbeitsfläche befindlichen Zutatenkühlung, war nicht uner-heblich mit krustigen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
- Der Kühler war auf zwei unsauberen GN-Behältern abgestellt, die mit Alufolie bedeckt waren.
- Der Innenboden des Kühlers war stellenweise mit braunen und weißen Belägen verunreinigt.
- Die Glashaube des Gerätes war mit grauen Schmutzflecken belegt.
- Der Spalt zwischen Gehäuse und Glashaube war mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt.
Der Pizzaofen befand sich in einem schlechten Hygienezustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:
- Das Gehäuse des Pizzaofens war mit diversen Staub- und Schmutzablagerungen belegt.
- Auf dem Pizzaofen befanden sich schmutzige Pappkartons.
- Des Weiteren befanden sich hier Pfannen, welche von außen erheblich mit schwarz. verbrannten Verkrustungen belegt waren.
Ein unter dem Pizzaofen befindlicher Arbeitstisch befand sich in einem schlechten Hygie-nezustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:
- Die Untertischablage war mit unterschiedlichen Schmutzanhaftungen verdreckt.
- Die Rahmenteile und die Schubladenblende waren mit verschiedenen Schmutzflecken belegt.
Der Herd befand sich in einem schlechten Hygienezustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:
- Die sechs Kochfelder des Gasherds waren erheblich mir diversen, teilweise schwarz-verbrannten, verkrusteten Anhaftungen bzw. krustigen Lebensmittelresten verschmutzt.
- Hinter den Kochfeldern befand sich das Lüftungsgitter des Herds. Dieses war deutlich mit dunkelbraunen Ablagerungen verschmutzt.
Über dem Herd befand sich eine Dunstabzugshaube, an deren Gehäuse sich ölige Tropfen gebildet hatten.
Das in der Fritteuse befindliche Frittierfett war augenscheinlich "verbraucht", da es so dunkel war, dass man bei dem eingehängten Frittierkorb nicht mehr den Boden sehen konnte.
An der Wand hinter den Kochgeräten befand sich ein Edelstahlregalboden, auf dem ver-schiedene, zum Teil unsaubere Behälter mit u.a. Pfeffer und Soßenpulver abgestellt wa-ren. Dieser Regalboden war nicht unerheblich mit diversen Lebensmittelresten und Schmutzablagerungen verunreinigt.
An der selben Wand befand sich links von dem Regalboden ein Metallgehänge. Das Metallgehänge war unsauber, speziell die rechte Seite des Gehänges, welches sich über dem Herd befand, war deutlich mit harzigen, dunkelbraunen Fettablagerungen verschmutzt.
Küchennebenraum:
Im Raum befand sich eine Gefriertruhe mit Glasdeckeln. Diese war in den Bereichen des Rahmens und der Deckel nicht unerheblich mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Des Weiteren war der Innenraum stellenweise deutlich vereist.
6.)
Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.
Theke / Tresen:
Das Gläserspülbecken war mit diversen gräulichen Schmutzablagerungen verunreinigt.
Küche:
Der Fußboden war unsauber, speziell in den Randbereichen und unter den Einrichtungs-gegenständen war dieser erheblich mit dunklen Schmutzablagerungen verdreckt.
In einem unsauberen Hängeschrank über der Spüleinrichtung befand sich ein schmutziger Kunststoffbehälter, in dem sich unmittelbar neben diversen Küchenwerkzeugen (Kochlöffel, Schneebesen, Haarsieb) auch zwei schmutzige Schraubenzieher befanden.
In einem weiteren Kunststoffbehälter mit schmutzigem Innenboden befanden sich verschiedene Küchenwerkzeuge (u.a. ein defekter Silikonteigschaber).
Auf der Ablage der Spüle befand sich ein durchsichtiger Kunststoffkrug, in dem Essbesteck aufbewahrt wurde. Der Innenboden des Krugs war mit trockenen, graugelben Schmutzablagerungen belegt.
Der Pizza-Arbeitstisch und die darauf befindlichen Gerätschaften befanden sich in einem schlechten Hygienezustand. Die Untertischablage war mit diversen schmierigen Schmutzablagerungen verunreinigt.
7.)
Der Betrieb verfügte über nicht ordnungsgemäße Handwaschbecken.
Küchennebenraum:
Am Handwaschbecken fehlten die Handseife und die Einmalhandtücher.
8.)
Im Betrieb wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen vorgenommen.
Küchennebenraum:
Hinter einer Gefriertruhe wurde augenscheinlicher Schadnagerkot vorgefunden.
9.)
Umhüllungen und Verpackungen von Lebensmitteln wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.
Lagerbereich in einem Nebenraum:
In einem unsauberen Raum wurden verschiedene Lebensmittelverpackungen unsachgemäß gelagert. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:
- Ein offenes Gebinde mit Pizzakartons wurde unmittelbar auf dem Fußboden abgelegt.
- Ein weiteres offenes Gebinde mit großen Pizzakartons wurde hochkant auf dem Fußboden abgestellt.
10.)
Sie haben Ausrüstungsgegenstände nicht ordnungsgemäß instandgehalten.
Küche:
Ein unter dem Pizzaofen befindlicher Arbeitstisch befand sich in einem schlechten Hygienezustand. Auf dem Tisch befand sich eine hölzerne Schneidunterlage zum Zerteilen von Pizzas, die deutlich abgenutzt war. Diese Unterlage war unsauber und hatte eine Vielzahl an tiefen Einkerbungen.
11.)
Es wurden Lebensmittel in ungeeigneten Kontaktmaterialien gelagert.
Küchennebenraum:
In unterschiedlichen Behältern befand sich Pizzateig, der augenscheinlich mit einem für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeigneten blauen Müllsäcken abgedeckt war.