Sushi am Main

Feuerbachstraße 1

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Verstoß festgestellt am 14.11.0003

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter Edelstahltopfreiniger verwendet. Der Wasserfilter war verunreinigt/verkalkt. Es waren Einrichtungsgegenstände verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war verunreinigt. Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Suppenwärmer war verkalkt. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen kurzzeitig untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben, die kurzzeitige Betriebsschließung wurde wieder aufgehoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 17.01.2024

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