Ristorante Rosmarin

Reichsapfelstraße 20

65201 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 15.11.2023

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen war stark verunreinigt. Ein fauliger, atypischer Geruch wurde festgestellt. Im hinteren Bereich wurden in einer Gefriertüte verdorbene, undefinierbare Lebensmittel vorgefunden. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt, klebrig und stellenweise mit Fettablagerungen behaftet. Mehrere Steckdosen waren beschädigt und verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Unterseite des Scheidebrettes sowie die Oberfläche des Arbeitstisches waren feucht. Ein muffiger Geruch wurde festgestellt. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (gekochte Nudeln, frischer Fisch, frisches Fleisch) unter ekelerregenden Umständen gelagert. Die Lebensmittel wurden zum Teil ohne Abdeckung in den Schubladen des stark verunreinigten Kühltisches gelagert. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Schinken und das Rinderfilet für Carpaccio wurden ohne Verpackung /Umhüllung im verunreinigten, stark vereisten Tiefkühlschrank gelagert. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Gefriertruhe war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in Betrieb. In Klarsichtfolie portionierte Tintenfischtulpen waren bereits stellenweise angetaut. Im oberen Teil der Tiefkühltruhe konnte bereits Schmelzwasser festgestellt werden. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrustfilet) bei einer zu warmen Temperatur im Handwaschbecken über Nacht aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt. In der großen Tiefkühltruhe war die Schutzabdeckung der Beleuchtung beschädigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Das Handwaschbecken war so zugestellt, dass es nicht leicht erreichbar war. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurde vorverpacktes Hackfleisch gelagert, dessen Verbrauchsdatum überschritten war. Das Verbrauchsdatum war am 05.11.2021 abgelaufen. Es wurden Lebensmittel wie portioniertes Lachsfilet und gegarter Kalbsbraten (für Vitello Tonnato) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Braten war stark vereist. Gefrierbrand war deutlich erkennbar. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel bereitgehalten. Die gekochten Spaghetti rochen stark säuerlich. Das portionierte Lachsfilet wurde in einer Plastiktüte im GN-Einsatz in der Schublade des Kühltisches gelagert. Das Lachfilet war schmierig und bereits dunkel verfärbt. Ein atypischer Geruch war deutlich feststellbar.

Lagerbereich: Der Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Rechts auf dem Boden wurde eine stark faul riechende, schmierige, grüne Flüssigkeit festgestellt. Diese Flüssigkeit stammte von den verdorbenen Muscheln, welche in unmittelbarer Nähe gelagert wurden und ausgelaufen waren. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Schweinefilet) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Im Kühlschrank stand ein Sack mit verdorbenen Miesmuscheln. Diese waren schmierig und bereits alle geöffnet. Ein fauler und atypischer Geruch war wahrnehmbar.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Das Personal, das leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (wie Lachs, Steaks, Kalbsbraten) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die anfallenden Küchen- und Speiseabfälle (tierische Nebenprodukte) der Kategorie 3 wurden nicht gesammelt und über einen zugelassenen Entsorger der Verwertung zugeführt.

Die hygienischen Mängel waren am 17.11.2023 abgestellt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3, 5 und 7, Kap. XII Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 18 Abs. 2 Unterabsatz 2 der VO (EG) 178/2002, § 9 Abs. 1 des TierNebG, Art. 14 Abs. 1, 2 Buchstabe b und 5 der VO (EG) 178/2002

Veröffentlichungsdatum: 12.01.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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Teutonenstr. 1

65187 Wiesbaden