Bäckerei Heck GmbH

Carl-Zeiss- Str.10

65520 Bad Camberg

Verstoß festgestellt am 28.09.2023

Hygienische Mängel

Der alte Arbeitstisch in der Kaltkonditorei war stark verschmutzt und beschädigt, Lack und Farbe blättert ab.

Die hygienischen Mängel waren am zweiten Nachkontrolltermin beseitigt.

Behoben am 04.10.2023

Mehrere Geräte / Maschinen in der Produktion, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren stark altverschmutzt und verunreinigt (Kegelrundwirker, Hebeanlage, Lippelt Brötchenformer usw.).

Die hygienischen Mängel waren am zweiten Nachkontrolltermin beseitigt.

Behoben am 04.10.2023

Im Berliner Raum wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.

Die hygienischen Mängel waren am zweiten Nachkontrolltermin beseitigt.

Behoben am 04.10.2023

Die Produktionsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung der Geräte und Oberflächen, Wände und des Bodens erforderlich war. Geräte und Einrichtungsgegenstände waren stark altverschmutzt und in einem Ekel auslösenden Zustand. An den Türen von Froster und Kühlräumen waren schimmelartige Beläge.

Die hygienischen Mängel waren am zweiten Nachkontrolltermin beseitigt.

Behoben am 04.10.2023

Das Scherbeneis wurde in einer stark verunreinigten Scherbeneismaschine hergestellt.

Die hygienischen Mängel waren am zweiten Nachkontrolltermin beseitigt.

Behoben am 04.10.2023

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§12 i.V.m. §59 Abs. 1 Nr. 9, i.V.m. §60 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 Satz 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 7 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Veröffentlichungsdatum: 11.01.2024

Limburg-Weilburg

Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg

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