Sila Market

Helenenstraße 15-17

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 22.11.2023

Lagerbereich hinter Verkaufsregal: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (Fleischwaren) unabgedeckt gelagert. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln (frische Fleischwaren) wurden mikrobiologisch problematische Produkte (wie z.B. Koriander und Dill) gelagert. Der Verdampfer im Kühlraum war verunreinigt.

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war im Inneren und im Schienenbereich verunreinigt. Der SB-Kühlschrank war im oberen Bereich verunreinigt. Das Verkaufsregal war verunreinigt. Der Fußboden war unter dem Verkaufsregal (Brot/ Backwaren) erheblich verunreinigt. Der Fußboden war unter den Verkaufsregalen stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter dem Verkaufsregal wurde eine tote und teils verweste Maus festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Klebefallen unter den Regalen aufgestellt. Eine tote, teils verweste Maus lag unter der Tiefkühltruhe.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Theke/Tresen: Die Kühlvitrine (Hackfleischwolf) war unter den Schubladen stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. In einer E2- Kiste wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Lüftungsgitter der Kühlvitrine (Hackfleischwolf) war verunreinigt. Die Flächen der Kühltheke (unterer Bereich) waren verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Kühltheke war im Inneren angerostet. Der Türgriff war verunreinigt. Die Kühltheke war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden unter der Frischfleischtheke und um die Aggregate war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Hackblock war verunreinigt. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf. Mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt.

Obst- und Gemüseabteilung: Der Fußboden war unter den SB- Regal Obst/ Gemüse verunreinigt.

Die Hygienemängel waren am 27.11.2023 weitestgehend abgestellt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 4, Kap. V Nr. 1a und 1b, Kap. IX Nr. 3, Kap. XII Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 11.01.2024

Wiesbaden (Stadt)

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