Rougemarin

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 02.11.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefunden gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Küche war im Fußbodenbereich sowie an den Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen so stark mit Mäuseurin und -kot verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 03.11.2023

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 03.11.2023

Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Aufräumen / Beseitgen der Gegenstände; gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 03.11.2023

Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, insbesondere war die Kältemaschine im Gehäuseinneren, am Ventilator und am Lüftungsgitter schimmelähnlich verunreinigt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 03.11.2023

§ 60 Abs.2 Nr. 26a LFGB iVm § 3 Satz 1 LMHV und § 10 Nr.1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 14.12.2023

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

Kreisverwaltung

Gottlieb-Daimler-Str. 10

63128 Dietzenbach