My Döner 2

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 20.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Räumlichkeiten der Betriebsstätte waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und Oberflächen erforderlich war.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 24.10.2023

Es wurde ein Schädlingsbefall (Schaben und Mäuse) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 24.10.2023

Produktionsraum: Es wurden verzehrfertige Lebensmittel in Kartonagen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen. Der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt, u.a. war das Kältemaschinen-Schutzgitter und der Ventilator mit pelzigen, schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 24.10.2023

Verkaufstheke: Der Tresen im Verkaufsbereich war stellenweise mit Mäusekot und älteren Schmutzanhaftungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden, u.a. wurde im Zubereitungsbereich für Pizza, Fladenbrot stellenweise Mäusekot auf den Arbeitsflächen und Ablageflächen vorgefunden. Ferner waren unter den Gerätschaften ebenfalls erhebliche Ansammlungen an Mäusekot vorzufinden.
Mehrere Ausrüstungsgegenstände, die in der Lebensmittelzubereitung verwendet wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet, u.a. wurden Malerpinsel, Bauspachtel und Bohrmaschine vorgefunden.

gründliche Reinigung und Desinfektion; ungeeignete Ausrüstungsgegenstände wurden ersetzt

Behoben am 24.10.2023

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB; § 10 Nr.1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art.4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 11.12.2023

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

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63128 Dietzenbach