Forum Döner und Pizza

Gehrener Ring 5

61130 Nidderau

Verstoß festgestellt am 16.10.2023

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise wiederholt Aus-rüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und es lagerten wiederholt Lebensmittelbehältnisse unmittelbar auf dem Fußboden des Kühlraums. Darüber hinaus wurde wiederholt keine ordnungsgemäße Handygiene eingehalten.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben.

1.)
Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Theke/ Tresen:
Die Fritteuse war in den Randbereichen mit schwarzen Belägen, trockenen Lebensmittelbestandteilen und fettigen Rückständen verunreinigt.

Küche:
Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel mit braunen Anhaftungen verunreinigt. Der Tischdosenöffner, insbesondere am Öffnerdorn, war mit dunklen und roten Verkrustungen verunreinigt.

2.)
Im Thekenbereich sowie im Kühlraum war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke/ Tresen:
Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen mit Paniermehl, vertrockneten Pommes und Chicken Nuggets verunreinigt.

Kühlraum:
Wiederholt festgestellt:

Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

3.)
Der Betrieb verfügte im Thekenbereich sowie in der Personaltoilette wiederholt über kein funktionsfähiges bzw. ordnungsgemäß ausgestattetes Handwaschbecken. Eine ordnungsgemäße Handhygiene wurde nicht gewährleistet.

Theke/ Tresen:
Wiederholt festgestellt:

Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Wa-schen der Hände stand nicht zur Verfügung.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden diverse Lebensmittel hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht.

Wiederholt festgestellt:
Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Personaltoilette:
Wiederholt festgestellt:
Der Warmwasserbereiter für das Handwaschbecken war nicht an die Stromversorgung angeschlossen. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

Bei der Nachkontrolle am 02.11.2023 waren die Mängel behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 11.12.2023

Main-Kinzig-Kreis

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