Metzgerei El Moussaoui (in der Kleinmarkthalle)

Hasengasse 7

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 02.11.2023

Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot unter der Fleischbedientheke, Urinspuren auf Elektrokabel, Mäusekot und Mäuseurin unter der Fleischtheke, Mäusekot und Mäuseurin auf dem Arbeitstisch/Kabel, Mäusekot und offenes Mäusegift im Schrank). Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Der Raum war nicht so gestaltet, dass ein Eindringen von Schädlingen verhindert wurde und so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden außerdem mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte; Geschirr wurde auf dem Fußboden gelagert. Die Knochenbandsäge, das Vakuumiergerät und der Fleischwolfeinfüllstutzen sowie der Arbeitstisch waren verunreinigt. Der Schrank war sehr stark verunreinigt. Der Innenraum, die Türrandbereiche und die Dichtungen beider Kühlschränke waren ebenso sehr stark verunreinigt und der Boden war mit einem schleimigen Biofilm belegt. Es wurden zudem nicht umhüllte Lebensmittel (Frischfleisch Gemüse) in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden; das unverhüllte Fleisch hatte unmittelbaren Kontakt zum stark verunreinigten Boden/Bodengitter.
Lager (Keller 39): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 07.12.2023

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