Barhundert

Stiftstraße 34

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Verstoß festgestellt am 12.10.2023

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke / Tresen: Die Thekeneinrichtungen (Griffe der Kühlungen / Türfanghaken /Eck- und Randbereiche), der Innenraum des Kühltresens, die Dichtungen des Kühltresens und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und verunreinigt. Der Unterschrank des Spülbeckens war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren stark verunreinigt. Der Bereich unter und neben der Gläserspülmaschine war sehr stark verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Arbeitsfläche im Bereich der Kaffeemaschine und der Unterschrank des DJ Pultes waren mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Der Tritthocker, auf dem mehrere Kisten Selters Wasser und Schweppes standen, war stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Die Regale und die Abstellfläche der Spirituosen sowie Gläser und der Unterschrank des Spülbeckens waren sehr stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Der Bereich um das Kühlaggregat war ebenfalls sehr stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt und es lag dort eine tote Maus. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen.
Lagerraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Bereich unter der Eismaschine war stark verunreinigt (u.a. mit Zigarettenstummeln). Die Regale und die darin lagerten Gegenstände waren verunreinigt und es wurden dort vermehrt Mäusespuren festgestellt (Kot und Urinspuren). Hinter dem Zigarettenautomaten lag eine tote Maus.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 20.10.2023 waren die Mängel behoben.

Veröffentlichungsdatum: 07.12.2023

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