Gaststätte "Das Nudel Ding" der Cheng-Zhao GmbH

Kettenhofweg 64

60325 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 26.10.2023

Gesamtbetrieb: Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur der Räume, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.
Theke / Tresen: Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Verdampfer der Kühltheke war verunreinigt. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt (Offener Eimer). Die Kühltheke war schimmelähnlich verunreinigt. Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt/verschleimt. Zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände verunreinigt.
Küche: An allen Waschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Bratpfannen waren verunreinigt/verkrustet. Es wurden Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Das Gitter der Belüftung und der Unterschrank waren verunreinigt.
Kühlraum: Das Regal war verunreinigt. Die Türdichtung, das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates und die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Der Fußboden war verunreinigt, zudem sammelte sich Wasser auf dem gesamten Fußboden. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten (Hackfleisch +7,1°C).
Spülküche: Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt und verschleimt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt, zudem wurden die Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Der Fußboden war verunreinigt, zudem sammelte sich Wasser auf dem gesamten Fußboden.
Lagerräume (UG): Es wurden mehrere verschmutzte Maschinen im den Hygienebereichen gelagert. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt. Mehrere Eimer waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Der Betrieb wurde am 27.10.2023 wieder geöffnet, die hygienischen Mängel waren zum größten Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 07.12.2023

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