Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens und die Türdichtung des Tiefkühlschrankes waren verunreinigt. Die Türdichtungen des Getränkekühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Die Fritteuse war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Diverse Bratpfannen waren verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt und das Regal war stellenweise angerostet.
Tageskühlraum: Das Kühlaggregat und die Türdichtung waren verunreinigt. Die Kühlhausaußendecke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Regale waren schimmelähnlich verunreinigt.
Spülküche: Die Wände waren teilweise verunreinigt und der Wandanstrich löste sich stellenweise ab. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel und die Haubenspülmaschine waren verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren ebenso verunreinigt.
Innenhof - Gläserspülmaschine/Lagerbereich: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt.
Keller – Getränkekühlraum: Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren verunreinigt. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.10.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.