Phi Long Asia Express

Am Ziegelturm 1

63571 Gelnhausen

Verstoß festgestellt am 10.10.2023

Es wurden wiederholt zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise wurde wiederholt Fleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert und mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schabenbefall festgestellt.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit vollständig beseitigt.

Im Betrieb wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schaben) vorgenommen.

Verkaufsraum:
Während der Kontrolle wurden im Verkaufsraum mehrere lebende Schaben vorgefunden.

Ananasscheiben wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Koch- und Bratbereich:
Über der Spüle befand sich ein Metallhängeschrank. Im Schrank stand eine offene Konservendose mit Ananasscheiben, die offensichtlich ungekühlt über Nacht in diesem Schrank aufbewahrt wurde. Des Weiteren war am Innenrand der Dose ein deutlicher Zinkoxidrand zu erkennen.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Koch- und Bratbereich:
Im Zugangsbereich befand sich ein leerer Reiskocher. Dieser war im Innenraum und im Deckelbereich mit trockenen Reisbestandteilen und anderen Schmutzrückständen verunreinigt.

Rechts neben dem Fenster befand sich an der Wand eine magnetische Messerhalterung. Zwischen der Wand und der Halterung befanden sich u.a. zwei verunreinigte Metallspachteln. Des Weiteren befanden sich an der Magnethalterung vier asiatische Kochmesser, die zum Teil verunreinigt waren.

Über der Spüle befand sich ein Metallhängeschrank. Im Schrank befanden sich unterschiedliche unsaubere Lebensmittelbehälter. U.a. wurde in einem schmutzigen weißen Kunststoffbehälter, der mit grau-gelben Schmutzablagerungen belegt war, Kartoffelstärke aufbewahrt. Im Schrank befanden sich zumindest zwei manuelle Gemüsehobel, die mit trockenen Gemüseresten und anderen Schmutzanhaftungen verunreinigt waren.

In den Unterschränken der ehemaligen Schanktheke befanden sich verschiedene unsaubere Lebensmittelbehälter. U.a. ein schmutziger Eimer mit gekochten Nudeln.

Auf der Theke befanden sich weiße, geschäumte Polystyrol Menüboxen. Ein Teil dieser Menüboxen war mit Schmutzpartikeln und trockenen Lebensmittelbestandteilen verunreinigt.
Auf einer Untertischablage befand sich ein erheblich mit krustigen Belägen und Schmutzanhaftungen belegter Wasserkocher.

Lebensmittel wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die nicht den Vorgaben entsprach und somit einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Koch- und Bratbereich:
In der Saladette wurde geschnittenes Hähnchenfleisch bei einer zu hohen Temperatur aufbewahrt. Während der Kontrolle wurde in den Hähnchenfleischteilen eine Kerntemperatur (KT) von + 6,3 °C gemessen. Für die Lagerung von Hähnchenfleisch ist eine Kühltemperatur von max. + 4,0°C vorgegeben.

Rechts neben dem Herd befanden sich ein Metallsieb mit gekochtem Reis, zwei GN- Behälter in denen sich Frühlingsrollen, augenscheinlich mit Teig ummanteltes Gemüse und gegarte Entenstücke befanden, die offensichtlich über Nacht ungekühlt im Kochbereich abgestellt wurden.
In einem Stück Ente wurde eine Kerntemperatur (KT) von + 19,2°C und in einem Stück Gemüse wurde eine KT von 19,1°C gemessen.

5.)
Im Koch- und Bratbereich war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Koch- und Bratbereich:
Hinter der Theke befand sich ein Eimerstapel mit vorgekochten Nudeln, der unmittelbar auf dem Fußboden stand.

Der Herd befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. Hier wurde u.a. Folgendes festgestellt:


• Die Gaskochfelder waren mit trockenen Lebensmittelresten belegt.
• Das Lüftungsgitter hinter dem Herd war mit harzigen Fettablagerungen und diversen trockenen Lebensmittelresten verschmutzt.
• Das Auffangblech unter dem Herd war nicht unerheblich mit schwarzverbrannten Lebensmittelbestandteilen und diversen Lebensmittelresten belegt.
• Auf dem ausgeschalteten Herd befand sich ein großer Kochtopf, in dem sich ein Metallsieb mit gekochtem Reis befand. Der Reis war mit einem Deckel abgedeckt, der mit einem schmutzigen rot-weißen Küchentuch umhüllt war.

Die Filter der Dunstabzugshaube waren nicht unerheblich mit fettigen Anhaftungen belegt.

Neben dem Wasserkocher befand sich eine Mikrowelle, deren Innenraum erheblich mit übelriechenden, Schmutzbelägen und Speiseresten verschmutzt war.

6.)
Der Reinigungszustand der Spülmaschine im Koch- und Bratbereich war unzureichend.

Koch- und Bratbereich:
Die Spülmaschine befand sich in einem unsauberen Zustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:

• In den Randbereichen der Tür befanden sich schleimige, graue Ablagerungen.
• Der orangene Spülkorb hatte an unterschiedlichen Stellen dunkle Flecken.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 03.11.2023 wurden erneut Schaben im Betrieb vorgefunden.
Die anderen Mängel waren behoben. Zum Zeitpunkt einer weiteren Nachkontrolle am 14.11.2023 waren alle Mängel behoben.

Zu Nr. 1):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 2):
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 3):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 4):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 5):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 6):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 10.11.2023

Main-Kinzig-Kreis

Main-Kinzig-Kreis

Kreisverwaltung

Gutenbergstr. 2

63571 Gelnhausen