Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Harlekin Café - Restaurant-Ferienwohnung OHG

Waldecker Straße 30

34508 Willingen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Joes Burger GmbH

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).

Restaurant Khan

Goebelstr. 21

64293 Darmstadt

1. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

2. Mehrere Behälter wurden noch feucht ineinander gestellt, sodass eine vollständige Abtrocknung der (Innen-) Flächen nicht erfolgen konnte. Zusätzlich waren auch einige Behälter, trotz angeblicher Reinigung noch verschmutzt. Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1

3. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser bei Raumtemperatur aufgetaut. Das Fleisch wies stellenweise bereits Verfärbungen auf, sodass der Eindruck entstand, dass dieses bereits an gegart war (warmes/heißes Wasser zum Auftauen verwendet). Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG9 Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 7

Schnitzelhaus-La Stella Lieferservice

Roßdörfer Str. 23

64287 Darmstadt

1. Mehrere Gegenstände (z.B. Eierschneider, GN Behälter, Schneidebrett), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a)
2. Innerhalb der Kühleinrichtung wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel gelagert.
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Abs. 2 b) und 5 (VO (EG) Nr. 178/2002)
3. Die Küche befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)

TAZE Lebensmittel GmbH i.G.

Frankfurter Str. 68

64293 Darmstadt

Beanstandete Hygieneproben - somit nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel § 3 LMHV.
Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nachweislich verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) (VO (EG) Nr. 852/2004)

Wessinger Hotel-Café-Restaurant

Alicestraße 2

63263 Neu-Isenburg

erhebliche Verunreinigung

Kiosk Dinkha

Mittelheimer Straße 20

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Lagerbereich neben Verkaufsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Der für Reinigungsarbeiten genutzte Wasserschlauch (Gartenschlauch) bestand nicht aus für Trinkwasser geeignetem Material.

Verkaufsraum: Die Arbeitsfläche an der Theke war beschädigt und nicht leicht zu reinigen. Der Fußbodenbelag war verbraucht. Das Türblatt war stark verunreinigt.

Personaltoilette im Keller: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Personaltoilette: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden: So wurde beispielsweise Suppenpulver in Pappbechern offen unter dem Verkaufstresen gelagert, um sie bei Bedarf mit kochendem Wasser aufzufüllen und abzugeben. Ebenfalls wurden Toastbrotscheiben mit Salami, Käse und anderen Lebensmitteln belegt, in nicht dafür geeigneten Einweg Plastikboxen zwischengelagert, um dann in einem stark ver-schmutzten Umfeld getoastet und abgegeben zu werden. Auch Kaffee wurde in diesem verschmutzten Umfeld aufgebrüht und verkauft.

Ristorante Fischbachtal

Fischbacher Str. 9

65817 Eppstein

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, indem in der Empfehlungskarte die Fuß- und Endnoten fehlten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

TK Star GmbH

Katharina-Kemmler-Straße 2

65719 Hofheim

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht den rechtlichen Anforderungen entsprachen.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Bäckerei Moos GmbH

Bahnhofstr. 90

35390 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.