Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Ton-Bul-Döner-Grill-Kebab-Haus
Töngesgasse 4
60311 Frankfurt am Main
Showküche: Es wurden Lebensmittel (u.a. Gurken, Chilischoten) offen auf einem Tisch auf der Straße angeboten. Es bestand die Gefahr einer Kontamination. Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühlschrankes, insbesondere die Führungsschienen waren verunreinigt. Die Saladette war weit über der maximalen Füllhöhe befüllt. Des Weiteren war der Spuckschutz nicht geschlossen, so dass die Lebensmittel (u.a. Salat) von außen nicht vor Zugriff anderer Personen geschützt waren. Die Lebensmittel waren somit nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung geschützt. Das Mikrowellengerät war innen und außen stark verunreinigt. Auf einem Glasregal über Arbeitsfläche lagerte ein Aschenbecher mit einer Zigarre. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Der Lüfter im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt.
Vorbereitung EG: Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Innenraum sowie die Randbereiche der Geschirrspülmaschine waren verschmutzt mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Vorbereitung Keller: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.
Kühlraum: Die Dönerspieße lagerten auf dem Fußboden, während der Kühlraum geputzt wurde. Die Spieße waren einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Ein Mäusebefall wurde auch im Lager, im Getränkelager und im Anlieferungsbereich festgestellt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die Mängel größtenteils behoben.