Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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346 Einträge

Ergebnisse 331 bis 340 auf Seite 34

Der Grieche / Central Park Gastronomiebetriebe GmbH

Kaiserhofstr. 12

60313 Frankfurt am Main

Küche: Das Tellerstapelregal war verunreinigt. Mehrere Mikrowellengeräte waren im Innenraum und am unteren Türrand verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände waren durch fettartige und angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt. Mehrere Warmhaltegeräte waren verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Die Drehspießhalterung war verunreinigt. Es wurde ein Schabenbefall (u. a. eine tote orientalische Schabe) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Saladette war im Innenraum, insbesondere an den Scharnieren des Kippdeckels stark verunreinigt. Die Decke und der Deckenlüfter waren mit Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen (u. a. Brötchenkörbe), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Es wurden Schneidebretter aus offenporigem und rissigem Holz für die Behandlung von Lebensmitteln benutzt. Die Holzbretter wiesen teilweise schwarze Stockflecken auf. Der Innenraum des Kühlschrankes (Model: Liebherr ProfiLine) war verunreinigt.
Spülbereich: Die Ober- und Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde unsauberes Geschirr und offene Getränkedosen gelagert, was eine Vermehrung der Fruchtfliegenpopulation begünstigte. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Decke war durch schwarze schimmelähnliche Ablagerungen verunreinigt.
Vorbereitung / Kalte Küche / Lager: Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Saladette war im Innenraum verunreinigt. Die Aufsatzkühlung war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Mikrowellengerät war von innen verunreinigt.
Tiefkühlhaus: Der Handlauf des Türgriffs war verunreinigt. Es wurden unverpackte leicht verderbliche Lebensmitteln unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.
Duplex-Kühlhäuser: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (u. a. grüne Oliven) unabgedeckt gelagert. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt.
Lagerbereich / Eiswürfelmaschine / Kartoffelschälmaschine: Die Eisschaufel wurde auf einer unsauberen Oberfläche aufbewahrt. Die Eiswürfelmaschinen waren verunreinigt. Die Kartoffelschälmaschine war verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Getränkekühlschränke war verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Türgriff des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt.
Getränkelager: Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Bevorraten von bereits benutzten Leergut begünstigte das Aufkommen der Fruchtfliegen.
Trockenlager (Verpackungen): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Regal war verunreinigt.
Theke / Tresen / Kassierbereich: Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Oberflächen außerhalb des Kühltresens waren verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen waren verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 09.10.2023 größtenteils beseitigt.

Gastronomie "Gheymeh & Ghormeh (Ranji)

Düsseldorfer Straße 15 - 17

60329 Frankfurt am Main

Showküche: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Abortfliegen, ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Getränkekühlschrank war verunreinigt. Der Besteckkasten war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter dem Grill war verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Das Geflügelfleisch wurde nach der abgeschlossenen Zerlegung nicht auf eine Temperatur von nicht mehr als 4 °C abgekühlt. Die Kühlvitrine war verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die Geflügelspieße waren stark angetrocknet. Das Schneidebrett war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war verunreinigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt. Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Das Untergestell des Beistelltisches war verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 25.09.2023 größtenteils behoben.

Goc Pho Market GmbH

Schärfengäßchen 4

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schadnagerbefall so verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden an verschiedenen Stellen Schädlingswege festgestellt (Spalte, Löcher, Öffnungen).

Theke / Tresen: Schadnagerausscheidungen wurden auf Abstellflächen der Schränke, an Bedarfsgegenständen sowie auf der Theke im Eckbereich festgestellt.
Vorbereitung: Der Gemüsehobel und der Gewürzinjektor (Holzbrett mit Nägeln) waren verunreinigt. Das blaue Schneidebrett war rau, riefig und verfärbt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Schadnagerausscheidungen wurden u. a. zwischen- und auf Lebensmittelbehältern festgestellt.

Küche: Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war stellenweise unsauber. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Teller aus bastähnlichem Material) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (unterhalb von einem verstaubten Gebläse auf einem verunreinigtem Regal), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Garnelen) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Kühlraum: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel gelagert (u. a. Dill und Knoblauch). Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 4 °C für leicht verderbliches Frischgeflügel wurde überschritten (Frische Hähnchenbrust, gemessen bei +7,8 °C). Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet.

Trockenlager: Die Regalflächen waren durch Schadnagerausscheidungen verunreinigt.

Wegen starken hygienischen Mängeln in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde, wurde dem Betreiber das Herstellen, Behandeln und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 15.09.2023 waren die Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Ichiban-Taiwan Restaurant- und Service GmbH

Düsseldorfer Straße 11

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): In den Bereichen Buffet, Theke / Tresen, Küche, Vorbereitung, Lager (Depot) und Lager (Verpackung) wurde ein Mäusebefall festgestellt; die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Buffet: Es wurden zudem leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die Tiefkühltruhe und die Kühlvitrine waren verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten.
Theke / Tresen: Der Reiskocher, die Armatur des Handwaschbeckens und das Mikrowellengerät, der Getränkekühltresen und der Besteckkasten war verunreinigt.
Küche: Die Saladette war verunreinigt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Die Fleischzubereitungen wurden bei einer Kerntemperatur von mehr als 4 °C gelagert. Zudem waren mehrere Pfannen und mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.
Kühlraum: Das Regal war verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.
Tiefkühlraum: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.
Vorbereitung: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt und das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 11.10.2023 komplett behoben.

Lumbini Tandoori King

Marbachweg 268 A

60320 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.
Küche: Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen, u. a. Reis bei +43,7 °C, vorgegartes Geflügel bei +16,7 °C. Der Kühlschrank war angerostet. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt. Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Kunststoffschubladen im Tiefkühlschrank waren beschädigt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (u. a. Ananas, Fruchtcocktail) in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt/verschleimt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war; es wurden Geflügelspieße über dem Doppelspülbecken (unreiner Bereich) ohne Kühlung gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren verunreinigt.
Lager – Warenanlieferung: Es wurden Lebensmittel (u. a. geschälte Zwiebeln, Kartoffeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Personaltoilette: Das Toilettenbecken war mit Kot- & Urinresten verunreinigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens, sowie der umliegende Bereich war stark verkalkt. Der Teigkneter, der Kühlschrank, das Regal und der Tischdosenöffner waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 20.09.2023 teilweise behoben.

Pizzeria Forno D'Oro

Homburger Landstraße 66

60435 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurden sehr starke Hygienemängel und bauliche Mängel festgestellt. Zudem wurde ein Mäusebefall in den Betriebsräumen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel wurde dem Betreiber auf Grund der festgestellten Mängel untersagt.
Spülbereich/Theke: Die Geschirrspülmaschine war komplett verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war sehr stark verunreinigt.
Getränkekühltheke: Der Getränkekühlschrank war komplett verunreinigt.
Pizzazubereitung: Die untere Oberfläche des Pizzakühltischs war verunreinigt. Diverse Kühlschrankoberflächen waren verunreinigt.
Spülbereich: Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren stark verunreinigt und verschlissen. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.
Küche: Die Küche war so stark altverschmutz und verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Aufschnittmaschine war stark mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war stark verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war stark verunreinigt. Die Kühlschränke waren komplett verunreinigt. Der Kühlschrank war stark vereist. Der Dosenöffner war stark verunreinigt.
Produktion: Der Fleischwolf war verunreinigt. Die Küchenmaschine war mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war sehr stark mit alten, ekelerregenden Rückständen verschmutzt. Die Aufschnittmaschine war auch hinter der Messerabdeckung sehr stark verunreinigt. Der Teigkneter war verunreinigt.
Kühlraum: Der Kühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung Oberflächen erforderlich war. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 25.09.2023 größtenteils behoben.

Restaurant "Istanbul Fisch-Imbiss"

Münchener Straße 27

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel, bauliche Mängel und Mängel bezüglich der Eigenkontrolle festgestellt. Zudem wurde eine Schadnagerbefall festgestellt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen wurde dem Betreiber untersagt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet.
Showküche: Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt.
Küche: Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln (frischer Fisch) wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Der Kühltisch war verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war ebenso verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Schneidebrett und mehrere Pfannen waren zudem verunreinigt.
Getränkekühlhaus: Die Geschirrspülmaschine, der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine und die Geschirrspülbrause waren verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt.
Kühlraum Mopro: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Unbedeckte Garnelen standen unmittelbar neben dem sehr stark verschmutzten und angerosteten Verdampfer. Das Regal und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt.
Trockenlager und Lager Nebenraum (Sicherungskasten): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 25.09.2023 größtenteils behoben.

REWE Markt GmbH Filiale 44 40 0051

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Die Ablagen im Bake-Off Bereich waren stellenweise stark mit Mäusekot verunreinigt, wodurch die dort in Verkehr gebrachten Backwaren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.
Mängelbehebung: Die Mängel waren am 25.10.2023 durch Reinigung und Desinfektion größtenteils behoben.

Schnitzel Haus/Indian Haus Restaurant & Lieferservice

Bernhardt-Vocke-Straße 5

34376 Immenhausen

Am 16.10.2023 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Räumlichkeiten (Küche, Kühl-, Lagerraum) waren verschmutzt. Weiter waren Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte stark verunreinigt. Die Küche befand sich insgesamt in einem schlechten hygienischen Zustand. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden Lebensmittel und Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Im Bereich des Lagers wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden Lebensmittel in zum Teil stark unsauberen Bedarfsgegenständen gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung nicht auszuschließen war. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist. Zum Teil hatten die Lebensmittel Gefrierbrand und waren erheblich in Ihren ursprünglichen Eigenschaften negativ verändert.

Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste.

Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde freiwillig bis zu einer Abnahme unterbrochen.

Die festgestellten Mängel waren am 17.10.2023 überwiegend beseitigt.

Three Mili's GmbH

Wolfinger Str. 14

65428 Rüsselsheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.