Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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346 Einträge

Ergebnisse 321 bis 330 auf Seite 33

„Restaurant Isoletta“ der Isoletta PMP Molto GmbH & Co. KG

Mainzer Landstraße 176

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall in sämtlichen Betriebsbereichen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. An allen Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender) und teilweise die Seife. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Gastraum: Auf dem Fußboden unter mehreren Sitzbänken wurden Schadnagerausscheidungen bzw. Mäusespuren festgestellt.
Theke / Tresen: Mäusekot und Urinspuren befanden sich auf dem Fußboden neben der Kühlvitrine und im Unterschrank der Doppelspüle. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Küche EG: Mäusekot befand sich unter dem Pizzaofen, auf dem Arbeitstisch, auf dem Fußboden und Mäusekot sowie Fraßspuren befanden sich im Unterschrank der Fritteuse. Klimaanlage: Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt und das Ablaufrohr war innen schimmelartig verunreinigt. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt. Die Einrichtungen, insbesondere die Kocheinrichtungen (Gasherd, Pastakocher, Fritteuse) waren sehr stark verschmutzt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere unter der Kochgruppe.
Lager/Flur/Rampe zum UG: Mäusekot befand sich im und auf dem Lebensmittelregal, im Kessel einer defekten Teigmaschine sowie auf der Versorgungsleitung.
Teigherstellung UG: Mäusekot befand sich im Mehlschrank. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel sehr stark mit alten Teigresten verunreinigt und angerostet. Der Transportunterbau aus Holz war beschädigt und stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, insbesondere die Mehlbehälter, waren beschädigt.
Käseherstellung UG: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden keine Lebensmittel produziert. Nach Aussage eines Mitarbeiters wurde der Produktionsraum am Vortag zum Arbeitsende gereinigt. Die Durchführung einer gründlichen Reinigung zu Betriebsende war jedoch nicht zu erkennen. Die Maschinen und Arbeitsgeräte waren augenscheinlich nicht hygienisch gereinigt.
Getränkekühlung UG: Der Innenboden der Fasskühlbox war verunreinigt. Die Fasskühlbox war zudem von außen stark verunreinigt, die Oberseite mit einem schleimigen Biofilm belegt und es befanden sich vermehrt tote Insekten auf dem Fasskühler.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 04.10.2023 teilweise behoben.

Baba Sanfour

Kaiserstr. 83

61169 Friedberg

Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Mängel im Eigenkontrollkonzept nebst Dokumentation hierzu; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Bäckerei Bubenheim

Hauptstr. 39

35288 Wohratal-Halsdorf

Erhebliche hygienische Mängel in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden festgestellt. Außerdem lag ein Schadnagerbefall vor. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel war gegeben.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Deli Dojo

Weiherwiese 2

65510 Idstein

In sämtlichen Betriebsräumen wurden ungenügende hygienische Zustände festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen unbedingt erforderlich war. Die Reinigungsmaßnahmen für die Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, waren mangelhaft. Aufgrund der schwerwiegenden Beanstandungspunkte wurden die Behandlung, Zubereitung und Abgabe von Lebensmitteln untersagt, bis eine Grundreinigung und Desinfektion von Betriebsräumen, Einrichtungsgegenständen und Arbeitsgeräten erfolgt ist.

Bei der Nachkontrolle am 31. August 2023 waren alle Mängel beseitigt.

Phi Long Asia Express

Am Ziegelturm 1

63571 Gelnhausen

Es wurden wiederholt zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise wurde wiederholt Fleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert und mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schabenbefall festgestellt.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit vollständig beseitigt.

Pizza Istanbul

Niederkleiner Str. 16 a

35260 Stadtallendorf

Eine Vielzahl von erheblichen hygienischen Mängeln in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden festgestellt, die auch bei der Nachkontrolle noch nicht behoben waren. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel war gegeben.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Buddiez Burger - buns & rolls

Wormser Straße 10

68623 Lampertheim

Es wurden in allen Betriebsräumen (z.B. Kühlraum, Küche und Verkaufsraum/Grill) gravierende Mängel der Betriebshygiene festgestellt.
Grundreinigung aller Geräte (Geschirrspülmaschine, Gitter der Belüftung, Schneidebrett, usw.) und Oberflächen war erforderlich.
Im Kühlraum wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Der Deckel des Abfallbehälters fehlte.
Zudem wurde in der Küche/Verkauf ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren hierdurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring fehlte.
Gerätschaft (Schneidebrett) war beschädigt.
Weiterhin wurden Mängel bei der Personalhygiene (fehlende Arbeits- bzw. Schutzkleidung) festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 wurden alle Hygienemängel abgestellt.

Burgerbude GmbH

Schäfergasse 18 – 22

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Dornbusch Kebap Haus

Eschersheimer Landstraße 226

60320 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

San Remo

Stad 11

37269 Eschwege

Bei einer lebensmittelhygienerechtlichen Kontrolle am 02.05.2023 wurden im Betrieb wiederholt erhebliche hygienische Mängel, bauliche Mängel und Ordnungsmängel festgestellt. Diese Mängel stellten eine Gefahr für die hygienisch einwandfreie Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln dar. Die Produktionsräume Gerätschaften und Bedarfsgegenstände waren stellenweise stark verschmutzt, die Gerätschaften und Bedarfsgegenstände auch teilweise defekt oder unsachgemäß gelagert (z.B. verunreinigte Arbeitsflächen, Schneidbretter und Dosenöffner / verschlissene und verunreinigte Kühlschrankdichtung / erheblich verschmutzte Personaltoilette / Lebensmittelbehälter auf dem Boden abgestellt). Wanddurchbrüche waren teilweise nicht verschlossen, Wandflächen nicht leicht zu reinigen und die Decke in den Betriebsräumen stellenweise schadhaft.
Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken sowie Mittel zum Händewaschen und hygienischem Händetrocknen fehlten. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt und verunreinigt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war.
Des Weiteren war die Ordnung und Struktur im Lagerbereich sowie im Anlieferungsbereich des Innenhofes mangelhaft.