Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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346 Einträge

Ergebnisse 301 bis 310 auf Seite 31

ALDI -Filiale

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Der Fußboden und die Oberseite der Schränke unterhalb der Backwarenauslagen im Bake-Off-Bereich waren stellenweise stark mit Mäuseurin und Mäusekot verunreinigt, wodurch die dort in Verkehr gebrachten Backwaren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Ferner waren die Regale und der Fußboden im Ver-kaufsbereich stellenweise ebenfalls mit Mäusekot und Lebensmittelresten verunreinigt. In einem Regal mit Chips wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Schlagfalle mit einer ge-fangenen Maus vorgefunden.

Asia Restaurant - Sushi Bar

Messeler Str. 2

64291 Darmstadt

1. Handwaschbecken im Tresen ohne Warm-Wasserzufuhr.
2. Handwaschbecken in der Küche, Siphon defekt.
3. Beschichtung der Reiskocher defekt.
4. Deckenverkleidung/Putz in der Küche beschädigt.
5. Geschirrspülmaschine zeigt Störung an.
6. Reislagerung über längere Zeit in der Transportbox.

Shalimar

Sandbergstr. 75

64285 Darmstadt

1. Seezunge in Verkehr gebracht, obwohl es sich um Tropenzunge handelt.
2. Notwendige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion fehlt.
3. Vorbereiteter gegarter Reis war aufgrund festgestellter E.coli-Bakterien beanstandet.

"Scoom" der Scoom Food Germany GmbH

The Squaire / Flughafen Frankfurt am Main, Ebene 3

60549 Frankfurt am Main

Verkauf: Es wurde ein Schadnagerbefall (u. a. Mäuse) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt; Mäusekot befand sich mehrfach auf dem Regalboden unterhalb des Handwaschbeckens, auf der Fläche unterhalb der Schubladen / Kühltisch, auf der Regalfläche unterhalb der Kaffeemaschine, Fraßspuren befanden sich an Lebensmitteln wie z. B. Schokoriegel sowie an der Kabelisolierung. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen im Schrank unterhalb der Kaffeemaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Kühlvitrine war schimmelähnlich verunreinigt.
Verkauf - SB-Kühlregal: Die Einlegeböden des SB-Kühlschrankes waren verunreinigt.
Vorbereitung/Lager- und Spülbereich: Es wurde ein Schadnagerbefall (u. a. Mäuse) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen verwendet. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
Wegen starken hygienischen Mängeln in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde, wurde das Herstellen, Behandeln und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Zur Nachkontrolle am 10.10.2023 war ein Großteil der Mängel behoben.

Bäckerei Konditorei Kress

Offenbacher Straße 1

63165 Mühlheim a.M.

In der Kuchenkühltheke wurden gravierende schimmelartige Beläge und Staubflusen am Verdampfer, den Leitungen und an den Oberflächen vorgefunden.

Gaststätte "Zum Storch"

Saalgasse 3 - 5

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall, ein Rattenbefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Der Besteckkasten war stark verschmutzt, insbesondere mit Kotanhaftungen von Mäusen. Das gesamte Thekenmobiliar war massiv altverschmutzt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte:
• Trinkgefäße lagerten unmittelbar neben Ausscheidungen von Schadnagern
• Schadnageranfraß an Kaffeefiltern
Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Unterbau vom Schanktisch war massiv verschmutzt (u. a. mit Schadnagerausscheidungen). Der Innenraum des Getränkekühltresens war stark verschmutzt.
Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark altverschmutzt:
• Edelstahltisch: Schiebetüren und Griffflächen mit Altverschmutzungen
• Verschmutzte Oberfläche vom Hängeschrank
• Ablagefläche für Servierplatten mit Altverschmutzungen
• Unterbau der Fritteuse mit massiven Verschmutzungen
• Untergestellfläche der Herdgruppe mit Altverschmutzungen
• Herdgruppe: Grifffläche vom Ofen mit stark verkrusteten Altverschmutzungen
Die Türdichtung, die Gitterroste und der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel nicht ausreichend abgedeckt gelagert. Diverse Lebensmittelbehälter waren außen an den Handkontaktflächen verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war teils braun und ölartig verunreinigt. Die Auffangbleche des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, ebenso die Topfgitter. Der Backofen war stark altverschmutzt. Der Salamander war verunreinigt. Mehrere verwendete Pfannen waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt:
• Küchenpass; Schadnagerausscheidungen auf einem Grubentuch
• Mäusekadaverreste auf der Ablagefläche rechts vom Küchenpass neben Ausscheidungen (Kot- und Urin).
• Mäusekot auf den Edelstahloberflächen der Kochgruppe
Saladette: Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten:
• Saladette Dosenmais, gemessen bei +14,6 °C
• Geraspelte Karotten, gemessen bei +17,7 °C
• Salatdressing auf Molkereibasis, gemessen bei +15,8 °C
Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war ebenfalls verunreinigt.
(UG) Spülküche: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Geschirrspülbrause und der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Rohrleitungen waren ebenso verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere mit Mäusekot.
(UG) Fleischkühlraum: Das Türblatt war stellenweise schwarz- und schimmelartig verunreinigt. Diverse Elektroinstallationen und Kabel/Leitungen sowie der Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt.
(UG) Bierkeller: Das Türblatt und der Türrahmen waren stellenweise schwarz- und schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Gelateria Ophelia

Im Forum 5 a

63450 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren eine Eiswürfelmaschine und eine Eisverkaufstheke verunreinigt und verschimmelt.

Die Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

McDonald´s, Chicago Food Company GmbH & Co. KG

Heidelberger Str. 191

64285 Darmstadt

1. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war.
Es war eine erhebliche Menge Salat mit Verbrauchsdatum 12.09.2023 in der Burger Belegstadion und zum Nachholen im umliegenden Kühlschrank. (Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2022 i.V.m. Art 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011)

2. Die Räumlichkeiten befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Eine ordnungsgemäße und tiefgründige Grundreinigung aller Räumlichkeiten und Betriebsgegenstände muss unverzüglich stattfinden. (Art 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)

3. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Gereinigte Vorratsbehälter und Geschirr waren noch feucht und mit Restverschmutzungen verunreinigt. (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a)

Die hygienischen Mängel waren zum Teil erledigt. (Stand 19.09.2023)

Pizzeria, Ristorante Arte

Ohmstraße 61

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche – Pizzaproduktion: Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren beschädigt (Schmierspuren Schadnager). Der Gemüsehobel war verunreinigt/beschädigt und wurde auf dem Fußboden gelagert und Schadnagerkot wurde auf dem Gerät vorgefunden. Das Regal war verunreinigt (Schadnagerkot, Schmierspuren Schadnager). Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Kleiner TK-Schrank rechts: (Fleischwaren wurden in einem offenen Beutel gelagert). Kühlschrank: Es wurden nicht umhüllte Eier zusammen mit anderen Lebensmitteln gelagert und der Innenraum sowie die Oberflächen waren verunreinigt. Der Teigkneter, das Schneidebrett und der Tiefkühlschrank waren ebenfalls verunreinigt. Die Arbeitsflächen waren u. a. mit Schadnagerkot verunreinigt.
Vorbereitung/Küche: Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt (Schadnagerkot). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot, Schaben). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Regal, das Schneidebrett, der Kühltisch und das Lüftungsgitter der Saladette waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren.
Küche: Der Gasherd war verunreinigt (Schadnagerkot, Glasscherbe etc.). Die Bratpfannen waren verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Das Gestell mit der Aufschnittmaschine war verunreinigt (auch mit Schadnagerkot etc.). Ein unangenehmer Geruch (Altfett, Abwasser) wurde wahrgenommen.
Theke / Tresen: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Beistellwagen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schaben und Schabeneipakete, Schadnagerkot). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Getränkekühltresen war schimmelähnlich verunreinigt (Oberflächen, Türdichtungen etc.). Die Kühlvitrine/Kühlwürfel (Desserts) war schimmelähnlich verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Schaben und Mäuse) wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.10.2023 zum großen Teil behoben.

Restaurant "bb.q CHICKEN Schillerstraße" der EUKO FnB GmbH

Schillerstraße 4

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schabenbefall, ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke / Tresen: Die Unterschränke der Theke (Postmixanlage / Papiertüten) waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände unmittelbar vor der Theke (Gasheizungen, Trennwand) waren mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und der Fußboden im Bereich der Reservierungsstation waren ebenso mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt.
Küche: Der Fußboden und die Wände im Bereich der Frittierstation waren stark verunreinigt und verfettet, in den Eckbereichen lag vermehrt Mäusekot.
Entsorgung: Der Fußboden der Warenwege (Keller Zugang zur Vorbereitung im UG) war verunreinigt und es lag dort vermehrt Rattenkot und tote Schaben.
Vorbereitungsraum UG: Der Fußboden war stark verunreinigt, insbesondere hinter dem Hochkühlschrank und den Tiefkühltruhen. Unter und hinter der Tiefkühltruhe lagen auf dem Fußboden mehrere undefinierbare Fleischteile / Fleischstücke. Es wurde ein stark artfremder Verwesungsgeruch festgestellt. Im Bereich der Fleischteile wurde ein starker Fluginsektenbefall festgestellt.
Lagerraum UG: Unter den Arbeitstischen lagen mehrere Klebefallen mit toten Schaben.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 11.10.2023 waren die hygienischen Mängel zum Großteil behoben und das Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln wurde wieder gestattet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004