Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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346 Einträge

Ergebnisse 281 bis 290 auf Seite 29

Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH

Ulmenstraße 26

63165 Mühlheim a.M.

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln durch diese Filiale bis auf Weiteres untersagt.

Zum Paradies

Auf dem Herzberg 1

63571 Gelnhausen

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert.

Die hygienischen Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

Das Glück. Gesund Essen GmbH

Ettesterstraße 10

64291 Darmstadt

1. Es wurden Reinigungsmittel unmittelbar neben Lebensmitteln gelagert.
(Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 i.V.m. §2 Nr. 2 LMRStV)

2. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
(Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV)

3. Die Kühleinrichtungen war im Innenboden des Kühltisches unter der Schublade schimmelähnlich verunreinigt.
(Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV)

Bei der Nachkontrolle am 16.11.23 waren die Mängel zum größten Teil abgestellt.

Barhundert

Stiftstraße 34

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke / Tresen: Die Thekeneinrichtungen (Griffe der Kühlungen / Türfanghaken /Eck- und Randbereiche), der Innenraum des Kühltresens, die Dichtungen des Kühltresens und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und verunreinigt. Der Unterschrank des Spülbeckens war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren stark verunreinigt. Der Bereich unter und neben der Gläserspülmaschine war sehr stark verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Arbeitsfläche im Bereich der Kaffeemaschine und der Unterschrank des DJ Pultes waren mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Der Tritthocker, auf dem mehrere Kisten Selters Wasser und Schweppes standen, war stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Die Regale und die Abstellfläche der Spirituosen sowie Gläser und der Unterschrank des Spülbeckens waren sehr stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Der Bereich um das Kühlaggregat war ebenfalls sehr stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt und es lag dort eine tote Maus. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen.
Lagerraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Bereich unter der Eismaschine war stark verunreinigt (u.a. mit Zigarettenstummeln). Die Regale und die darin lagerten Gegenstände waren verunreinigt und es wurden dort vermehrt Mäusespuren festgestellt (Kot und Urinspuren). Hinter dem Zigarettenautomaten lag eine tote Maus.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 20.10.2023 waren die Mängel behoben.

Gaststätte "Das Nudel Ding" der Cheng-Zhao GmbH

Kettenhofweg 64

60325 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur der Räume, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.
Theke / Tresen: Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Verdampfer der Kühltheke war verunreinigt. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt (Offener Eimer). Die Kühltheke war schimmelähnlich verunreinigt. Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt/verschleimt. Zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände verunreinigt.
Küche: An allen Waschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Bratpfannen waren verunreinigt/verkrustet. Es wurden Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Das Gitter der Belüftung und der Unterschrank waren verunreinigt.
Kühlraum: Das Regal war verunreinigt. Die Türdichtung, das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates und die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Der Fußboden war verunreinigt, zudem sammelte sich Wasser auf dem gesamten Fußboden. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten (Hackfleisch +7,1°C).
Spülküche: Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt und verschleimt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt, zudem wurden die Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Der Fußboden war verunreinigt, zudem sammelte sich Wasser auf dem gesamten Fußboden.
Lagerräume (UG): Es wurden mehrere verschmutzte Maschinen im den Hygienebereichen gelagert. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt. Mehrere Eimer waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Der Betrieb wurde am 27.10.2023 wieder geöffnet, die hygienischen Mängel waren zum größten Teil behoben.

Gaststätte "Zur Schönen Müllerin"

Baumweg 12

60316 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens und die Türdichtung des Tiefkühlschrankes waren verunreinigt. Die Türdichtungen des Getränkekühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Die Fritteuse war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Diverse Bratpfannen waren verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt und das Regal war stellenweise angerostet.
Tageskühlraum: Das Kühlaggregat und die Türdichtung waren verunreinigt. Die Kühlhausaußendecke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Regale waren schimmelähnlich verunreinigt.
Spülküche: Die Wände waren teilweise verunreinigt und der Wandanstrich löste sich stellenweise ab. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel und die Haubenspülmaschine waren verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren ebenso verunreinigt.
Innenhof - Gläserspülmaschine/Lagerbereich: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt.
Keller – Getränkekühlraum: Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren verunreinigt. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.10.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Metzgerei El Moussaoui (in der Kleinmarkthalle)

Hasengasse 7

60311 Frankfurt am Main

Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot unter der Fleischbedientheke, Urinspuren auf Elektrokabel, Mäusekot und Mäuseurin unter der Fleischtheke, Mäusekot und Mäuseurin auf dem Arbeitstisch/Kabel, Mäusekot und offenes Mäusegift im Schrank). Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Der Raum war nicht so gestaltet, dass ein Eindringen von Schädlingen verhindert wurde und so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden außerdem mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte; Geschirr wurde auf dem Fußboden gelagert. Die Knochenbandsäge, das Vakuumiergerät und der Fleischwolfeinfüllstutzen sowie der Arbeitstisch waren verunreinigt. Der Schrank war sehr stark verunreinigt. Der Innenraum, die Türrandbereiche und die Dichtungen beider Kühlschränke waren ebenso sehr stark verunreinigt und der Boden war mit einem schleimigen Biofilm belegt. Es wurden zudem nicht umhüllte Lebensmittel (Frischfleisch Gemüse) in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden; das unverhüllte Fleisch hatte unmittelbaren Kontakt zum stark verunreinigten Boden/Bodengitter.
Lager (Keller 39): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Cemo Adana Grill Haus

Kapellenstraße 3

65439 Flörsheim

Es wurden Lebensmittel hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht, ohne, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hinsichtlich der Hygiene eingehalten wurde.
Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
Bei der Kontrolle wurde starker Schädlingsbefall festgestellt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen behandelten Lebensmittel.

Die Mängel waren derart gravierend, dass dem Betrieb vorübergehend das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln untersagt werden musste.

Dolce & Gusto

Berger Straße 124

60316 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Pizzeria Da Milano

Homburger Landstraße 634

60437 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.