Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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346 Einträge

Ergebnisse 271 bis 280 auf Seite 28

Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH

Frankfurter Straße 178 (IZ)

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel (hier: Backwaren) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Flight Delight Air Catering GmbH

Am Weiher 6

65451 Kelsterbach

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Rougemarin

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefunden gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Da Graziano Burgunderstube in der Nibelungenhalle

Am Kurpark 1

64689 Grasellenbach

Die allgemeine Betriebshygiene in den gewerblichen Räumlichkeiten wies starke Reinigungsdefizite auf. Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet.
Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z.B. Aufschnittmaschine, Schneidebretter, Eiswürfelmaschine etc. waren altverschmutzt, so dass bei Benutzung dieser Gegenstände eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommende Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. Lebensmittel wurden teilweise unmittelbar auf dem Fußboden gelagert und in verschiedenen Kühleinrichtungen wurden Lebensmittel nicht ordnungsgemäß gelagert und fachgerecht verpackt so dass eine Kontaminierungsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte.

Bei der Nachkontrolle am 10.11.2023 wurde festgestellt, dass eine gründliche Reinigung erfolgt ist. Die allgemeine Betriebshygiene in den Räumlichkeiten hat sich deutlich verbessert.

Artemis Palace

Hintenburgallee 10

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.
Bei der Nachkontrolle am 28.12.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.

CSS GmbH, Gaststätte Jagdhaus

Fasaneriestr. 104

63456 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Die hygienischen Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig behoben.

Fast Food Fung China Imbiss

Amperestraße 1 c

64625 Bensheim

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.
Es waren Einrichtungsgegenstände (Servierwagen Geschirrkorb incl. der Spülmaschine u.a) teilweise stark verunreinigt. Es waren mehrere Gegenstände (Schneidebrett, Schaumkellen u.a.) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt oder defekt.
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Es wurde Personal beschäftigt, das beim Behandeln von Lebensmittel keine Schutzkleidung trug.
Ananas in Scheiben wurden in einer ungeöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war.
Bei der Nachkontrolle am 30.10.2023 wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen vollzogen wurden.

Forum Döner und Pizza

Gehrener Ring 5

61130 Nidderau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise wiederholt Aus-rüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und es lagerten wiederholt Lebensmittelbehältnisse unmittelbar auf dem Fußboden des Kühlraums. Darüber hinaus wurde wiederholt keine ordnungsgemäße Handygiene eingehalten.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben.

My Döner 2

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Tandoori Restaurant

Alexanderstraße 52-56

60489 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es waren Einrichtungsgegenstände (Unterbauten der Arbeitstische) verunreinigt. Es waren Holzbretter, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, beschädigt. Tiefkühlschrank: Es wurden Lebensmittel (TK-Fisch) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Das Handwaschbecken war zum Kontrollzeitpunkt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Es wurde ein Kochtopf auf dem Fußboden gelagert. Es wurden im Kühlschrank leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Der Unterschrank war verunreinigt, auch mit Schadnagerkot-Schmierspuren. Theke/Tresen: Die Theken-Einrichtung (Unterbauten) war verunreinigt. Der Getränkekühltresen war verunreinigt. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Es fehlten am Handwaschbecken im Thekenbereich die Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Der Abtropfbereich des Getränkekühltresens war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes und sämtlicher Betriebsgegenstände wurde angeordnet.