Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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346 Einträge

Ergebnisse 261 bis 270 auf Seite 27

Centro Gallego

An der Staufenmauer 14

60311 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Getränkekühlung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterbauschränke waren verunreinigt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Behälter der Kaffeemühle war verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine (Hoshizaki) waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küche: Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verschmutzt und wies an einigen Stellen Fetttropfen auf. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Bratpfannen waren verschmutzt und wurden unsachgemäß übereinander gestapelt. Das Hängeregal wies an der Unterseite eine starke Fettverschmutzung auf. Die Behälter für die Kochutensilien waren verunreinigt. Der Eierschneider war verunreinigt. Der Fischkühlschrank war verunreinigt. Der Teigschaber war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Keller – Vorbereitung: Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Die Bratpfannen waren verunreinigt und ineinander gestapelt. Das weiße Kunststoffschneidebrett war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (u.a. Pflanzenöl) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Die Zwischendruckregler der Zapfanlage waren schimmelähnlich verunreinigt.
Keller - Theke / Tresen: Der Fußboden im Speiseaufzug wies eine starke Verschmutzung auf. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum des Kühltresens war verunreinigt.
Keller – Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
1. Stock Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Bohnenbehälter der Kaffeemühle war verfettet und stark verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die meisten hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 behoben.

Patisserie de l'Arabie

Hardenbergstraße 15

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): In allen Betriebsbereichen konnte ein sehr starker Schadnagerbefall festgestellt werden. Auf dem Fußboden, in und auf den Einrichtungen und auf Lebensmitteln lag Mäusekot. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet und das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde dem Betreiber untersagt. Zudem wurde eine sofortige Untersagung der Lagerung von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen angeordnet.
Verkaufsraum: Es wurde ein massiver Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, in und auf den Einrichtungen und auf mehreren Lebensmittelverpackungen lag Mäusekot. Die Oberflächen, insbesondere Versorgungsleitungen und Elektrokabel waren stark mit Mäuseurin verunreinigt. Auch Fraßspuren wurden festgestellt. Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist.
Spülküche/Umkleide/Büro: Mehrere Einrichtungsgegenstände und die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren verunreinigt.
Lagerbereich: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Rattenkot, Mäusekot, Fraßspuren).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.11.2023 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder eröffnet.

Restaurant "Medina Steaks & More" der YA' MEDINA GmbH

Berliner Straße 10

60311 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot auf der Einrichtung/Ablage). Die Eiswürfelmaschine (Crushed ice) war verunreinigt. Mehrere Einrichtungen waren verunreinigt. Zudem waren mehrere Getränkeflaschen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine und der Kühltisch waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küchenpass: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten (Abortfliegen) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank, der Besteckkasten und der Mayo-& Ketchupspender waren verunreinigt.
Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf der Arbeitsfläche, Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot auf einem gerenigtem Teller im Schrank, Mäusekot an der Rückseite des Dry age Schrankes). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Schublade (darunter und dahinter, sowie die Seitenwände) der Arbeitstische waren verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten:
• Geflügel +10,4°C
• Rindfleisch +11,4°C
• Lachs +15°C
• Garnelen +15,1°C
Das Bedienfeld des Backofens, der Kühltisch und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Der Deckel der Saladette, das Mikrowellengerät und die Bain-Marie waren verunreinigt. Die Bratpfannen waren stark verunreinigt und verkrustet.
Spülküche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Geschirrspülbrause und die Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Tischdosenöffner, die Saftpresse und der Stabmixer waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank, die Fritteuse und die Salatschleuder waren ebenfalls verunreinigt.
Flur UG: Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Trockenlager/Teigvorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Teigkneter, die elektrische Knochenhandsäge und die untere Ablage des Arbeitstischs waren verunreinigt.
Lager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Lagerbereich/Aufzug: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tiefkühltruhe war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt und stark vereist. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände war verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert.
Kühlraum Gemüse UG: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände und das Regal waren schimmelähnlich verunreinigt.
Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Beleuchtung war schimmelähnlich verunreinigt (es befanden sich offene Lebensmittel unterhalb der schimmelähnlich verunreinigten Beleuchtung). Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates, die Decke und die Wände waren ebenfalls schimmelähnlich verunreinigt.
Fettabscheider/Reinigungsgegenstände: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Kellerbereiche: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 04.11.2023 zum größten Teil behoben.

REWE 0644 40 0257 der REWE Markt GmbH

Textorstraße 31

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Außenfassade befanden sich diverse Löcher und Spalten, die bereits vom Schädlingsbekämpfer als mögliche Schädlingswege aufgezeigt wurden. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel samt Schädlingsbefall wurde dem Betreiber eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der verunreinigten Bereiche angeordnet.
Verkauf (Markt)/ Chips/ Flips/ Knabberzeug/ Kekse: Auf dem Fußboden unter den Regalen befand sich Mäusekot. Auf dem Fußboden unter dem Regal mit Grissini befand sich eine verwesende Maus. Die untersten Regalböden im Bereich der Keksregale waren verstaubt, zudem befand sich dort Mäusekot zwischen verschiedenen Kekspackungen. Die untersten Regalböden im Bereich der Chips/ Flips waren verunreinigt. Auf den Regalböden im Bereich der Chips/ Flips befanden sich Mäusekot und Fraßspuren. In einem Umkarton mit Erdnuss Donuts Caramell befanden sich vermehrt Mäusekot und -fraßspuren. In einem weiteren Umkarton befand sich eine komplett leer gefressene Tüte Erdnuss Donuts Caramell. In dieser befanden sich weitere Mäusekot und -fraßspuren.
Verkaufsbereich (Markt)/ Obst- und Gemüseabteilung: Auf dem Fußboden hinter und unter den Regalen befand sich Mäusekot. Auf den Fensterbänken hinter den Verkaufsregalen befand sich ebenso Mäusekot.
Verkaufsbereich (Markt)/ Cerealien: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden unter den Cerealienregalen befand sich Mäusekot.
Verkauf (Markt)/ Konfitüre: Auf dem Fußboden unter den Regalen mit Konfitüre befand sich Mäusekot.
Verkauf (Markt)/ Bio-Demeter-Lebensmittel: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden, insbesondere im Bereich des Mehles, befand sich Mäusekot. Auf den untersten Regalböden befand sich Mäusekot zwischen verschiedenen Packungen mit Mehl.
Verkauf (Markt)/ Fluchtweg- Außentür vor Frischfischbereich: Auf dem Fußboden vor der Fluchttür befand sich Mäusekot.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Aroma Supermarkt GmbH

Schwanheimer Str. 91

64625 Bensheim

Die allgemeine Betriebshygiene in den gewerblichen Räumlichkeiten musste in einem nichtausreichenden Zustand vorgefunden werden.
Es wurde im Anlieferungsbereich ein Schädlingsbefall festgestellt.
Es zeigte sich deutlich, dass eine strukturierte Aufbau- bzw. Ablauforganisation im Sinne der betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt wird.
Die Betriebsräume waren so verunreinigt, dass eine Grundreinigung alle Geräte und Oberflächen angeordnet wurde.

Am 09.11.23 wurde bei der Nachkontrolle festgestellt, dass der Betrieb grundgereinigt wurde. Die allgemeine Betriebshygiene war verbessert.

Pizzeria Rusticale

Lorscher Straße 2

60489 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Bestway Sweets & Bakers

Lise-Meitner-Straße 5-7

64823 Groß-Umstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflus-sung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Der Betrieb wurde behördlich am 31.10.2023 geschlossen.

Brezelbäckerei Ditsch

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel (u.a. Laugengebäck, Pizzen, Croissants und Snacks) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Hygienemängel und des massiven Schädlingsbefalls (Mäuse) wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

MAHAL Express

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Ristorante Pizzeria Pinocchio

Frankfurter Straße 110

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel (u.a. Pizza und Pasta) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.