Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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328 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Burgerrizza

Kleiner Biergrund 9

63065 Offenbach am Main

Die Betriebsstätte war nicht sauber und instandgehalten, eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln war daher unvermeidlich, es wurden Mängel in der persönlichen Hygiene der Beschäftigten im Betrieb festgestellt.

Medina Grill

Schloßstr. 20-22

63065 Offenbach am Main

Die Betriebsstätte war zum Kontrolltermin nicht sauber und instandgehalten, eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln war somit gegeben, ein Befall mit Schadnagern konnte festgestellt werden, zudem wurde die Kühlkette bei kühlpflichtigen Lebensmitteln nicht eingehalten.

Zum Grünen Baum

Erbacher Straße 14

64658 Fürth

In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Küche, Lager, Keller bzw. Fasskühlbox, Theke etc.), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand.
Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teils erheblich verunreinigt so-wie schadhaft. An mehreren Kühleinrichtungen waren die Gummidichtungen beschädigt sowie teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Mehrere Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Unter anderem Geschirr, Schneidbrett, Lebensmittel Behältnisse, Toaster etc.
Es wurde ein Lebensmittelbehältnis (Topf) unmittelbar auf dem verunreinigten Fußboden unter dem Arbeitstisch gelagert.
Am Handwaschbecken in der Küche fehlten die Einmalpapiertücher im Papiertuchspender.
Es wurden Lebensmittel (Bratwürste) unverpackt offen in einem Tiefkühlschrank gelagert.
Bei der Nachkontrolle am 01.03.2024 gegen 10:15 Uhr wurde festgestellt, dass die Grundreinigung erfolgt ist. Die Mängel wurden vertretbar behoben

Paradise International

Kleiner Biergrund 10

63065 Offenbach am Main

Die Betriebsstätte ist stark verunreinigt, ein Schädlingsbefall konnte festgestellt werden, dadurch war eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination/ der dort vorgehaltenen Lebensmittel festzustellen. Die Kühlkette wurde bei kühlpflichtigen Lebensmitteln nicht eingehalten.

Asia Khan

Gewerbestr. 20

63619 Bad Orb

Im Betrieb (u.a. in der Küche und im Bereich des Frontcooking) wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde im Betrieb ein erheblicher Befall mit Schädlingen (Mäusen, Ratten) festgestellt. In dieser unhygienischen Umgebung u. a. im Kühlraum und in der Küche befanden sich offene Lebensmitteln für die Speisenzubereitung. Zudem waren Gegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt und sämtliche Einrichtungsgegenstände verunreinigt.

Die Mängel wurden behoben.

Hotel Weyrich

Limesstraße 5

64720 Michelstadt

- Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
- Erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Mr Phung

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet.

Verkauf / Showküche /Büffet: Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren) festgestellt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Die Speisen standen teilweise nicht in der Warmhaltung (gekochter Reis - angerichtet 44,9°C, Rindfleisch 44,4°C, gegartes Hühnerfleisch 27°C, Nudeln 39,1°C, Fleisch frittiert 36,9°C). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Fritteuse, Tellerwärmer Unterlage, Unterbaukühlung, Unterseite Einrichtung). Der Innenraum mehrerer Kühlschränke war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche/Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Hähnchen 18,6°C). Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Die Lebensmittel wurden bei Raumtemperatur gelagert (frittiertes Sushi 38,9°C, Erdnusssoße 29,0°C). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Lebensmitteleimer waren nass und ineinander gestellt.

Kühlraum Küche: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert und unmittelbar daneben wurden Eier gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Lagerraum U1.11: Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren) festgestellt.

Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel wurde das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wird mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 weitgehend behoben und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Unico Food GmbH

Industriestraße 5

63165 Mühlheim

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Bamboo Bistro

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Ein Schneidebrett war verunreinigt/verschlissen. Ein weiteres Schneidebrett war mit einer toten Schabe verunreinigt. Der Dosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Kotspuren auf der Ablagefläche neben Lebensmittelbehältern, Mäusekot und Urinspuren an einem Eimergriff eines Lebensmittelbehälters, Kotspuren auf einem Lebensmitteleimer, Tiefkühltruhe: Im Bereich vom Aggregatgitter (Rückseite) hing eine tote Maus). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Eimer mit einer rotfarbenen Soße, rechts davon braune Verunreinigungen durch Schaben an der linken Außenfläche der Tiefkühltruhe, Verunreinigungen und Befall durch Schaben an der linken Außenfläche der Tiefkühltruhe). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Zur Abkühlung von Lebensmitteln (gekochter Reis, Frittiertes, Tofuscheiben) wurde oberhalb der Tiefkühltruhe ein verunreinigter Ventilator verwendet. Die Abkühltemperatur von heißen Lebensmitteln im Bereich zwischen 60 °C bis 10 °C wurde nicht schnellstmöglich, mindestens innerhalb von 3 Stunden durchschritten (Reis vom Vortag, gemessen bei +20,4 °C, vorgegarte Tofuscheiben, gemessen bei +37 °C, gegarter Reis, gemessen bei +44,6 °C). Dunstabzugsanlage: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war beschädigt, darunter wurden Lebensmittel frittiert. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine Regal im Kühlraum war schimmelähnlich verunreinigt. Mikrowelle: Die Innendecke war verunreinigt. Eine Wokpfanne war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Kotspuren auf der Ablagefläche der Mikrowelle, Kot- und Urinspuren auf der hinteren Oberkante der Mikrowelle, Unterbau Eckbereich (rechts von der Saladette und dem Tellerspender) mit Kot- und Urinspuren sowie Fraßschäden, Spalt zwischen Sockelblende und Tischkühlung: Mäuseskelett neben stark übelriechenden Verschmutzungen). Der Kühltischinnenraum war verunreinigt. Das Warmhaltegerät war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Eine Tiefkühltruhe im Lager war verunreinigt. Es wurde eine Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte angeordnet. Das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln wurde bis zur Mängelbeseitigung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben, die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Bounour's

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Vorbereitung: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer und verunreinigt (Schaben, Schabenkot, Schabenteile wie Beine/Fühler etc.). Unterbau Handwaschbecken und Unterbau Spülbereich: Die Abwasserrohre waren mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Mehrere Gegenstände waren angerostet (Folienhalterungen) und mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (z. B. Unterbauten etc.).

Showküche: Der Unterbau der Arbeitsfläche, das Tischeinlegeschneidebrett, die Saladette (Innentraum, Oberflächen, Lüftungsgitter), der Kontaktgrill und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel, Leitungen) waren verunreinigt. Die Wände waren verunreinigt und verfettet und die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Versorgungsleitungen waren mit Schmierspuren von Schadnagern und Schandnagerkot verunreinigt. Saladette: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (geschnittene Rüben gemessene Temperatur: + 18.5 °C, geschnittener Salat gemessene Temperatur: +16.9 °C).

Theke/Verkauf: Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Tabletts). Der Besteckkasten, die Innenflächen der Kühltheke, das Kühlaggregat und der Kühlschrank (verschimmelte Türdichtungen, Oberflächen) waren verunreinigt. Die Theken-Einrichtung war mit Schmierspuren von Schadnagern und Schadnagerkot verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren ebenfalls mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Es wurden zudem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur in der Kühltheke vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (vorbereitete leicht verderbliche Speisen gemessene Temperatur: + 17.7 °C, geschnittene Tomaten gemessene Temperatur: + 13.4 °C). Es wurden außerdem leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.

Lagerbereich/Eingang: Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befand sich ein Transport-Rollwagen aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz. Der Transport-Rollwagen war mit Schadnagerkot verunreinigt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes sowie der Betriebsgegenstände wurde angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 07.02.2024 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.