Zuständigkeitsbereich
Gießen
Cafe Göbel
Friedrichstr. 2-4
35321 Laubach
Es wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen. Der stetigen Sauber- und Instandhaltung der gesamten Betriebsstätte wurde nicht nachgekommen.
Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Regale, Tische, Schränke und Arbeitstische in der Konditorei und Vorbereitungsküche waren zum Teil schadhaft und altverschmutzt. Sich in Benutzung befindliche Bedarfsgegenstände wie Rührwerke und Anschlagkessel waren mit Teigresten altverschmutzt und wiesen rostige Stellen auf, an welchen Farbe abblätterte. Kunststoffbehälter, zum Aufbewahren von Backzutaten, waren stark verunreinigt. Mehrere Backbleche und Backformen wurden unmittelbar auf dem verschmutzten Fußboden gelagert, so dass eine Kontamination nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Reinigungseinrichtungen wie die Haubenspülmaschine und die Geschirrspülmaschine waren verkalkt und mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Wände in der Bäckerei und der Konditorei waren, insbesondere um die Fenster, stark verunreinigt und mit Schwarzschimmel behaftet.
Das Handwaschbecken der Backstube war so zugestellt, dass es nicht erreichbar war, es befanden sich weder Seife noch Handtuchpapier am Handwaschbecken. Eine hygienische Reinigung der Hände war nicht möglich.
In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leichtverderblichen Lebensmitteln wie z.B. Räucherlachs, Rührei und Aufschnitt wurden erdbehaftete Kräuter und Pflanzentöpfe gelagert.
Es wurde eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes sowie die unverzügliche Beseitigung der hygienischen Mängel angeordnet. Bei der Nachkontrolle waren alle hygienischen Mängel beseitigt.
Rechtsgrundlagen: Art. 4 Abs. 2, Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB, Art. 4 Abs. 2, Anh. II Kap. II Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2, Anh. II Kap. V Nr. 1 a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2, Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB, Art. 4 Abs. 2, Anh. II Kap. X Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB