Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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313 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

La Fontanella

Liebfrauenberg 2

35410 Hungen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Joker Service

Hasengartenstraße 15

65189 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Es wurde gekochter Reis und gegarte Nudeln in den Verkehr gebracht, bei dem/denen der Richtwert für die aerobe, mesophile Gesamtkeimzahl und der Warnwert für Enterobacteriaceae überschritten worden ist.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens im Vorraum war abgestellt.

Pizzastation: Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Arbeitsfläche im Bereich der Pizzavorbereitung war verunreinigt. Die Saladette war von außen, insbesondere im Bereich der Scharniere, verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Paletten und Pizzamesser wurden im Schlitz zwischen dem Arbeitstisch und der Wand aufbewahrt.

Produktion Hauptküche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Waschmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Ein muffiger Geruch war deutlich wahrnehmbar. Die Lüftungsgitter mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fettauffangwanne der Fritteuse war verunreinigt. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Schneidebretter wiesen tiefe Einkerbungen auf. Es wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen. Gegarte Hähnchenbruststreifen wurden ohne Abdeckung im Kühlschrank gelagert. Auf den Hähnchenbruststreifen wurde eine Konservendose abgestellt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Sprossen wurden ungekühlt im Zubereitungsbereich bei einer Temperatur von 14,8 °C auf der Oberfläche gelagert. Die Abkühltemperatur von heißen Lebensmitteln im Bereich zwischen 60 °C bis 10 °C wurde nicht schnellstmöglich, mindestens innerhalb von 3 Stunden, durchschritten. Reis wurde bei einer gemessenen Temperatur auf der Oberfläche von 24,4 °C vorrätig auf der Arbeitsfläche gelagert.

Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Spülbereich: Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war undicht. Für Reinigungsarbeiten wurde eine verunreinigte Spülbürste verwendet. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. An der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen fehlte eine Warmwasserzufuhr.

Gaststätte "Zur Rollschuhbahn"

Alicestraße 89

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Mäuse- und Rattenbefall sowie ein starkes Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Pak Choi

Elbestraße 12

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

'Sushi & Sashimi' der Matsuri GmbH

Ulmenstraße 1

60325 Frankfurt am Main

Showküche (Sushi): Es befand sich frischer Fisch auf einer Metallvorrichtung; unmittelbar darunter befanden sich zwei verschmutzte Schwämme. Der frische Fisch wurde bei einer nicht angemessenen Temperatur (gemessene Temperatur: +18,9°C) vorrätig gehalten. Außerdem wurde frischer Fisch in der Kühlvitrine bei einer nicht angemessenen Temperatur (gemessene Temperatur: +11,1°C) bevorratet. Die Türrandbereiche der Kühltischtüren, die Türdichtung des TK-Schrankes, die Wandvorrichtung für die Messeraufbewahrung und mehrere Oberflächen waren verschmutzt. Die Türdichtungen der Kühltische und der Innenraum der Kühltische waren stark verschmutzt.

Theke/Tresen: Mehrere Metallflächen der Einrichtungen und die Türdichtungen des Kühltisches waren verschmutzt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt und verschmutzt. Die Decke war mit Spinnengeweben verunreinigt. Es wurden zudem verschmutzte Reinigungsschwämme genutzt.

Küche/Vorbereitung: Der Kühlschrank war im Innenraum und an den Türrandbereichen verschmutzt. Die Vorrichtung, auf dem der Kühlschrank sich befand, war ebenfalls verschmutzt. Verschmutzt waren zudem die Rohrleitungen unterhalb des Handwaschbeckens, der Fußboden unterhalb der Einrichtungen, der Innenraum der Mikrowelle, der Innenraum der Dunstabzugsanlage, die Reiskocher und der Bodenablauf. Es befanden sich auch verschmutzte Reinigungsgegenstände (u. a. Schwämme, Bürsten) in Benutzung. Mehrere Metallflächen waren stark verschmutzt. Die Armaturen der Waschvorrichtungen waren stark verschmutzt und verkalkt. Der Lichtschalter neben der Dunstabzugsanlage war mit braunen Rückständen verschmutzt und mehrere Pfannen waren mit schwarzen Bratrückständen verschmutzt.

Lager: Die Decke war mit Spinnengeweben verunreinigt. Auch die Wandflächen waren durch Spinnengwebe verschmutzt. Es wurde zudem Reis in einem Kunststoffbehälter gelagert, welcher nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprach. Außerdem war der Innenraum des Kühlschrankes war verschmutzt und es wurden verdorbene Lebensmittel (u. a. Kohl) bevorratet.

Personaltoilette: An den beiden Handwaschbecken war kein Warmwasser vorhanden. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt und das Waschbecken war verschmutzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.04.2024 zum größten Teil behoben.

Al Fazal Sweets

Mainzer Straße 33

64521 Groß-Gerau

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

papperts GmbH Rodenbach

Erfurter Str. 8

63517 Rodenbach

Es wurden in der Kühltheke kühlpflichtige Lebensmittel (u. a. Sahneschnitte, Buttercremeschnitte, belegte Brötchen und Fladenbrote sowie vorverpackte Salate) bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Bei der Nachkontrolle am 27.06.2024 waren die Mängel vollständig behoben.

Pizzeria Il Capriccio

Lagerhausstr. 19

63571 Gelnhausen

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt, Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und Im Betrieb wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Fluginsekten) vorgenommen.

‘Paris Kaffee Kiosk‘

Hohenstaufenstraße 14

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein starker Schabenbefall (tote und lebende Schaben, Schabenkot) festgestellt. Zudem wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen in allen Betriebsräumen im EG festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Mehrere Ausrüstungen waren verunreinigt, mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar, zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden: Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Küche: Der Unterschrank der Spüle war angeschimmelt. Verunreinigt waren außerdem mehrere Einrichtungsgegenstände, die Decke (mit Fettrückständen), die Fußbodenfugen (mit dunklen Ablagerungen), die Wände (teilweise schimmelähnlich am Unterschrank der Spüle), das Mikrowellengerät (von innen) und der Tischventilator. Der Fußboden war stark verunreinigt und vermehrt lagen toten Schaben auf dem Fußboden. Der Kühlschrank war innen verunreinigt, in den Zwischenräumen mit einem Biofilm belegt und Fleischsaft verteilte sich auf dem Innenboden des Kühlschrankes. Eiswürfel wurden außerdem unabgedeckt im verunreinigten Tiefkühlschrank und Kochgeschirr auf dem Boden gelagert.

Personaltoilette UG: Verunreinigt waren das Türblatt, das Toilettenbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, der Hängeschrank und die Wände. Die Silikonfugen der Dusche waren verschimmelt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren die hygienischen Mängel teilweise beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Jin’s Haus Frankfurt

Neue Kräme 23

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb war so stark mit Ausscheidungen von Schädlingen verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.