Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Bäckerei der Walter Seipler GmbH

Korffstraße 39

60437 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Theke/Tresen: Es waren Einrichtungsgegenstände verunreinigt. Die Backofeninnenflächen waren stellenweise verkalkt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren verunreinigt. Backbereiche: Die Decke und diverse Wandoberflächen waren stark mit dunklen Rückständen verunreinigt. Mehrere Backbleche waren stark mit alten, schwarzen Backrückständen verunreinigt. Mehrere Stikkenwagen waren stark mit schwarzen, festanhaftenden Rückständen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen und Maschinen (Fettspritzgerät, Blechputzmaschine, Kompressor) waren sehr stark verunreinigt. Mehrere Brotbackkästen waren stark schwarz verkrustet. Das Untergestell des Arbeitstisches sowie die Einschubwannen waren verunreinigt. Mehrere Brötchendielen waren mit vertrockneten Ablagerungen verunreinigt. Die Blechwagen waren verunreinigt. Gärunterbrecher: Der Türrahmen war schwarzschimmelartig verunreinigt. Konditorraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Spülbereich: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Innen- und Außenoberfläche der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Gärraum war so stark schimmelartig verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war. Es wurden im Gärraum diverse giftige Nebelautomaten festgestellt. Die Tiefkühlschränke waren stellenweise stark verunreinigt. Produktion/Teig: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Produktionsbereich: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Mehlmotten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln wurde aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel untersagt.

Be Hamta

Bahnhofstr. 27

65428 Rüsselsheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Domino´s Pizza

Rhönstraße 77

60385 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich – Tiefkühltruhen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Vorrichtung auf der die Saladette stand, war verunreinigt. Die Scharniere der Abdeckung von der Saladette waren verunreinigt. Die Saladette war verunreinigt. In der Saladette wurden Kartonagen gelagert, die durchnässt und verunreinigt waren. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen waren verunreinigt. Die Türdichtung des Pizzakühltisches war verunreinigt. Der Innenraum des Pizzakühltisches war verunreinigt. Der Bereich des Motors vom Pizzakühltisches war durch Mäusekot verunreinigt.

Vorbereitung – Teig: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Türblatt war verunreinigt. Die Türschwelle war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war stark verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wieß die Geschirrspülmaschine beim Öffnen einen unangenehmen übelriechenden Geruch auf. Die Steckdosenleiste war verunreinigt.

Kühlraum: Mehrere Regale waren verunreinigt, insbesondere die Regalgestelle und Regalböden.

Lagerbereich: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In diesem Bereich wurde auf einem Servierwagen Lebensmittel zubereitet und gelagert. Der Servierwagen, der Plattenkocher etc. waren erheblich verschmutzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Steckdosenleiste war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war durch alte Zigarettenstummel verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe und Efeupflanzen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Trittleiter war verunreinigt.

Lagerraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Büro: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Regalflächen waren verunreinigt.

Umkleideraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Reinigungsgeräte (u. a. Mopphalterug) waren erheblich verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt.

Personaltoilette Damen / Herren: Der Fußboden war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Konditorei Cafe Kempf

Rathausstraße 29

68519 Viernheim

Im gesamten Betrieb wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen (konkret: Back- und Konditorwaren).
In der Backstube (einschließlich Spülbereich), im Anlieferbereich und dem Lagerraum waren zum Zeitpunkt der Kontrolle sämtliche Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften (u. a. Arbeitstische, Schubladen, Standfüße, Regalböden, Kühlschrank (einschließlich Gummidichtungen), Gefriertruhen, Handwasch- und Spülbecken, Spülmaschine, Armaturen, Handgriffe und Bedienelemente, Anschlagmaschinen, Backofen, Herd, etc.) an den Außenflächen und teils auch an den Innenflächen graduell unterschiedlich stark mit dunklen, angetrockneten Ablagerungen verunreinigt.
Auch die Fußböden, einschließlich der Fugen, in den zuvor genannten Räumen waren teils stark mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Im Verkaufsraum, der Backstube und dem Lager wurden zahlreiche Stofftücher, Handtücher, etc. an mehreren Stellen abgelegt. Diese waren teils erheblich dunkel verschmutzt und verschlissen.
Ein hygienisches Abtrocknen der Hände oder Reinigen von Gerätschaften/Bedarfsgegenständen war nicht möglich.
In mehreren Räumen (Anlieferungsbereich, Lagerraum, Backstube) wurden Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
In der Backstube und Lagerraum befanden sich zahlreiche Gegenstände (u. a. Behältnisse zum Lagern von Zutaten, Nudelholz, Torteneinteiler, Abdeckfolien, etc.) die mit Lebensmittel in Berührung kommen, in einem unsauberen, unhygienischen Zustand. Die Teigausrollmaschine war stellenweise erheblich mit offensichtlich älteren Mehlstaubablagerungen verunreinigt. Im Regal stand eine verunreinigte Kuchenform
Die Weckmehlmaschine war stellenweise stark verunreinigt. Im Innenbereich der Maschine lagen noch offensichtlich ältere Lebensmittel- bzw. Backwarenreste.
Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr bzw. war nicht funktionsfähig. Ferner war das Waschbecken verunreinigt und es fehlten Mittel zum hygienischen Händewaschen und - trocknen. Eine hygienische Händereinigung war hier nicht möglich.
Es wurden unverpackte bzw. unabgedeckte leicht verderbliche Lebensmittel zusammen mit verpackten Lebensmitteln und unsauberen Behältnissen gelagert.
Der Tortenmesserabstreifer im Verkaufsraum war verunreinigt und beschädigt.
Bei der zweiten Nachkontrolle am 11.03.2024 waren die Hygienemängel mehrheitlich / zufriedenstellend behoben.

Najmudin Chulie Einzelhandel - International Supermarkt

Schiede 71

65549 Limburg

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Pizza Point

Goethestraße 47

64319 Pfungstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Restaurant Pizzeria Roseneck

Plötze 11

65549 Limburg

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Burgerrizza

Kleiner Biergrund 9

63065 Offenbach am Main

Die Betriebsstätte war nicht sauber und instandgehalten, eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln war daher unvermeidlich, es wurden Mängel in der persönlichen Hygiene der Beschäftigten im Betrieb festgestellt.

Medina Grill

Schloßstr. 20-22

63065 Offenbach am Main

Die Betriebsstätte war zum Kontrolltermin nicht sauber und instandgehalten, eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln war somit gegeben, ein Befall mit Schadnagern konnte festgestellt werden, zudem wurde die Kühlkette bei kühlpflichtigen Lebensmitteln nicht eingehalten.

Zum Grünen Baum

Erbacher Straße 14

64658 Fürth

In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Küche, Lager, Keller bzw. Fasskühlbox, Theke etc.), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand.
Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teils erheblich verunreinigt so-wie schadhaft. An mehreren Kühleinrichtungen waren die Gummidichtungen beschädigt sowie teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Mehrere Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Unter anderem Geschirr, Schneidbrett, Lebensmittel Behältnisse, Toaster etc.
Es wurde ein Lebensmittelbehältnis (Topf) unmittelbar auf dem verunreinigten Fußboden unter dem Arbeitstisch gelagert.
Am Handwaschbecken in der Küche fehlten die Einmalpapiertücher im Papiertuchspender.
Es wurden Lebensmittel (Bratwürste) unverpackt offen in einem Tiefkühlschrank gelagert.
Bei der Nachkontrolle am 01.03.2024 gegen 10:15 Uhr wurde festgestellt, dass die Grundreinigung erfolgt ist. Die Mängel wurden vertretbar behoben