Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

332 Einträge

Ergebnisse 91 bis 100 auf Seite 10

Gasthaus "Zum Engel"

Wandersmannstraße 26

65205 Wiesbaden

Kühlräume: Der Fußboden in den Kühlhäusern war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Die Silikonfugen des Fußbodens waren beschädigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.

Spülbereich: Der gesamte Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verkalkt. Die Haubenspülmaschine war von außen verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.

Theke/Tresen: Der Innenraum des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war verkalkt. Der gesamte Thekenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des gesamten Thekenbereiches, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Getränkeschankanlage für "Trinkwasser" wurde nicht nach dem spezifischen Bedarf gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Tiefkühlung/Kühlung: Der Innenraum der Saladette war verunreinigt und stellenweise vereist. Im Kühltisch wurden leichtverderbliche Lebensmittel wie Rindfleisch, Kräuterbutter und Weichkäse unabgedeckt gelagert.

Küche: Die gesamte Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Salamander war im Innenraum verunreinigt. Der Innenraum des Tellerwärmers war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt und mit Grünspan verschmutzt. Der Backofen war im Innenraum verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Grillplatte mit Ablaufrohr war verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie diverse Küchemesser, Messerschleifer, Steakklopfer unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Bierkeller: Der Innenraum des Fasskühlers war verunreinigt. Der Innenboden des Fasskühlers war verunreinigt. Der Bierkellerfußboden war verunreinigt.

Lagerraum: Der Lagerraum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Mehrere Reinigungsgeräte wie Besen und Abzieher waren erheblich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war. Die Speiseeistruhe war verunreinigt. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Speiseeisbehälter in der Tiefkühltruhe waren nicht abgedeckt.

Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht funktionstüchtig.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war. Aktuelle Nachweise, dass eine Schulung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnten nicht für das gesamte Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, eingesehen werden.

Joker Service

Hasengartenstraße 15

65189 Wiesbaden

Gesamtbetrieb: Mehrere Lichtschalter waren mit alten Fett- und Stärkeanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. An der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte eine Warmwasserzufuhr. Der Teigkneter war zum Teil stark mit alten Stärkeanhaftungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert und hergestellt wurden. Nach Aussage einer Mitarbeiterin wurde eine vor Ort im Handwaschbecken gefundene Gießkanne zur Intimpflege nach einem „großen“ Toilettengang ebenfalls zur Bodenreinigung genutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war im gesamten Betrieb kein fließend warmes Wasser vorhanden. Es wurden Lebensmittel wie Chinakohl und selbst hergestellte Wickel (auch leicht verderbliche Lebensmittel wie Schinkenstreifen) unabgedeckt bzw. komplett ohne Umhüllung gelagert. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der Risikotemperaturbereich für erhöhtes Mikrobenwachstum wurde nicht in annehmbarer Geschwindigkeit (Kochen mit direktem Abkühlen auf sicheren Temperaturbereich) durchgeführt. Entgegen den bekannten Herstellerangaben wurden Nudeln so hergestellt, dass sie unbekannte Zeit bei Raumtemperatur in 22 °C warmen Wasser eingeweicht wurden. Reis wurde vorgekocht und dann ohne Kühlung bei Raumtemperatur in einem Lochsieb gelagert. Zu Beginn der Kontrolle wies der Reis eine Temperatur von 16 °C im Kern auf. Im Laufe der Kontrolle wurde weiterer Reis gekocht. Dieser wurde ohne abzukühlen auf den „alten“ Reis gekippt. FIFO (First In – First Out) konnte nicht eingehalten werden, da der alte Reis vollständig von frisch gekochtem bedeckt wurde. An der Übergangsfläche zwischen alten und frischem Reis wurden Temperaturen um 40 °C gemessen.

Spülbereich: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Tiefkühlung/Kühlung: Das Regal war verunreinigt. Der Verdampfer war im Außenbereich mit bräunlichen Fettanhaftungen verunreinigt. Der Türgriff war mit alten Lebensmittelresten und Fettanhaftungen verunreinigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Käse für Pizza) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Pizzastation: Die Vorbereitungsstation für Pizzableche wies erneut massive Verunreinigungen im Bodenbereich auf. Durch das Abhängen mit Plane fehlt es an einem einfachen Zugang zum Reinigen. Die Teigausrollmaschine war an Seiten und Randbereichen mit alten, zum Teil rötlich, schmierigen Anhaftungen und bröseligen Lebensmittelresten verunreinigt.

Produktion Hauptküche: Mehrere Bedarfsgegenstände wie Messergriffe, Schöpfergriffe, Schneidebretter und Eierschneider waren in Randbereichen mit altengräulichen Anhaftungen aus Lebensmittelresten und Fett verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Mehrere Bedarfsgegenstände für direkten Lebensmittelkontakt wiesen starke Verschleißspuren oder Defekte auf. Messer wiesen Farbabplatzer an der Schneide auf. Schöpfkellen waren eingerissen. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden erdbehaftete Kräuter- / Pflanzentöpfe gelagert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst werden. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Fritteuse wurde mit 200 °C betrieben. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Stärkehaltige Lebensmittel (Pommes, mit Teig überzogenes Frittiergut) wurden bei ca. 200 °C in Frittieröl ausgebacken. Die Vorgaben der am 11. April 2018 in Kraft getreten Acrylamid-Verordnung der EU-Kommission (EU-VO 2017/2158) wurden nicht eingehalten. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Sprossen) bei einer nicht angemessenen Temperatur (14,9 °C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.

Personalhygiene: Es wurde Personal beschäftigt, das stark verunreinigte Schutzkleidung trug.

Kuhlmann

Berzallee 15

64569 Nauheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Najmudin Chulie Einzelhandel - International Supermarkt

Schiede 69

65549 Limburg

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Bäckerei der Walter Seipler GmbH

Korffstraße 39

60437 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Theke/Tresen: Es waren Einrichtungsgegenstände verunreinigt. Die Backofeninnenflächen waren stellenweise verkalkt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren verunreinigt. Backbereiche: Die Decke und diverse Wandoberflächen waren stark mit dunklen Rückständen verunreinigt. Mehrere Backbleche waren stark mit alten, schwarzen Backrückständen verunreinigt. Mehrere Stikkenwagen waren stark mit schwarzen, festanhaftenden Rückständen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen und Maschinen (Fettspritzgerät, Blechputzmaschine, Kompressor) waren sehr stark verunreinigt. Mehrere Brotbackkästen waren stark schwarz verkrustet. Das Untergestell des Arbeitstisches sowie die Einschubwannen waren verunreinigt. Mehrere Brötchendielen waren mit vertrockneten Ablagerungen verunreinigt. Die Blechwagen waren verunreinigt. Gärunterbrecher: Der Türrahmen war schwarzschimmelartig verunreinigt. Konditorraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Spülbereich: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Innen- und Außenoberfläche der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Gärraum war so stark schimmelartig verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war. Es wurden im Gärraum diverse giftige Nebelautomaten festgestellt. Die Tiefkühlschränke waren stellenweise stark verunreinigt. Produktion/Teig: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Produktionsbereich: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Mehlmotten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln wurde aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel untersagt.

Be Hamta

Bahnhofstr. 27

65428 Rüsselsheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Domino´s Pizza

Rhönstraße 77

60385 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich – Tiefkühltruhen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Vorrichtung auf der die Saladette stand, war verunreinigt. Die Scharniere der Abdeckung von der Saladette waren verunreinigt. Die Saladette war verunreinigt. In der Saladette wurden Kartonagen gelagert, die durchnässt und verunreinigt waren. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen waren verunreinigt. Die Türdichtung des Pizzakühltisches war verunreinigt. Der Innenraum des Pizzakühltisches war verunreinigt. Der Bereich des Motors vom Pizzakühltisches war durch Mäusekot verunreinigt.

Vorbereitung – Teig: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Türblatt war verunreinigt. Die Türschwelle war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war stark verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wieß die Geschirrspülmaschine beim Öffnen einen unangenehmen übelriechenden Geruch auf. Die Steckdosenleiste war verunreinigt.

Kühlraum: Mehrere Regale waren verunreinigt, insbesondere die Regalgestelle und Regalböden.

Lagerbereich: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In diesem Bereich wurde auf einem Servierwagen Lebensmittel zubereitet und gelagert. Der Servierwagen, der Plattenkocher etc. waren erheblich verschmutzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Steckdosenleiste war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war durch alte Zigarettenstummel verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe und Efeupflanzen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Trittleiter war verunreinigt.

Lagerraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Büro: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Regalflächen waren verunreinigt.

Umkleideraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Reinigungsgeräte (u. a. Mopphalterug) waren erheblich verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt.

Personaltoilette Damen / Herren: Der Fußboden war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Konditorei Cafe Kempf

Rathausstraße 29

68519 Viernheim

Im gesamten Betrieb wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen (konkret: Back- und Konditorwaren).
In der Backstube (einschließlich Spülbereich), im Anlieferbereich und dem Lagerraum waren zum Zeitpunkt der Kontrolle sämtliche Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften (u. a. Arbeitstische, Schubladen, Standfüße, Regalböden, Kühlschrank (einschließlich Gummidichtungen), Gefriertruhen, Handwasch- und Spülbecken, Spülmaschine, Armaturen, Handgriffe und Bedienelemente, Anschlagmaschinen, Backofen, Herd, etc.) an den Außenflächen und teils auch an den Innenflächen graduell unterschiedlich stark mit dunklen, angetrockneten Ablagerungen verunreinigt.
Auch die Fußböden, einschließlich der Fugen, in den zuvor genannten Räumen waren teils stark mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Im Verkaufsraum, der Backstube und dem Lager wurden zahlreiche Stofftücher, Handtücher, etc. an mehreren Stellen abgelegt. Diese waren teils erheblich dunkel verschmutzt und verschlissen.
Ein hygienisches Abtrocknen der Hände oder Reinigen von Gerätschaften/Bedarfsgegenständen war nicht möglich.
In mehreren Räumen (Anlieferungsbereich, Lagerraum, Backstube) wurden Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
In der Backstube und Lagerraum befanden sich zahlreiche Gegenstände (u. a. Behältnisse zum Lagern von Zutaten, Nudelholz, Torteneinteiler, Abdeckfolien, etc.) die mit Lebensmittel in Berührung kommen, in einem unsauberen, unhygienischen Zustand. Die Teigausrollmaschine war stellenweise erheblich mit offensichtlich älteren Mehlstaubablagerungen verunreinigt. Im Regal stand eine verunreinigte Kuchenform
Die Weckmehlmaschine war stellenweise stark verunreinigt. Im Innenbereich der Maschine lagen noch offensichtlich ältere Lebensmittel- bzw. Backwarenreste.
Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr bzw. war nicht funktionsfähig. Ferner war das Waschbecken verunreinigt und es fehlten Mittel zum hygienischen Händewaschen und - trocknen. Eine hygienische Händereinigung war hier nicht möglich.
Es wurden unverpackte bzw. unabgedeckte leicht verderbliche Lebensmittel zusammen mit verpackten Lebensmitteln und unsauberen Behältnissen gelagert.
Der Tortenmesserabstreifer im Verkaufsraum war verunreinigt und beschädigt.
Bei der zweiten Nachkontrolle am 11.03.2024 waren die Hygienemängel mehrheitlich / zufriedenstellend behoben.

Najmudin Chulie Einzelhandel - International Supermarkt

Schiede 69

65549 Limburg

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Pizza Point

Goethestraße 47

64319 Pfungstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.