Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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332 Einträge

Ergebnisse 31 bis 40 auf Seite 4

Ristorante Fischbachtal

Fischbacher Str. 9

65817 Eppstein

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, indem in der Empfehlungskarte die Fuß- und Endnoten fehlten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

TK Star GmbH

Katharina-Kemmler-Straße 2

65719 Hofheim

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht den rechtlichen Anforderungen entsprachen.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Bäckerei Moos GmbH

Bahnhofstr. 90

35390 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Dehmani Markt

Anton-Hehn-Straße 2

55252 Mainz-Kastel

Fischabteilung: Der Raum befand sich in den Rand- und Eckbereichen (Griffbereichen, auf Türen von Kühlmöbeln) insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, rohen Lebensmitteln (z. B. Fleisch von Rind) wurden mikrobiologisch problematische Produkte (Fleisch von Geflügel, Innereien) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde an der Oberfläche der Fische überschritten, da eine Aufbewahrung nicht unter genügend schmelzendem Eis erfolgte.

Frischfleischabteilung: Der Bereich hinter dem Lüftungsgitter der Kühltheke war mit altem Fleischsaft verunreinigt. Die frisch gespülten Bedarfsgegenstände wurden auf verschmutztem, total durchnässten Papiertüchern abgestellt. Der Fleischwolf wies im Inneren alte Lebensmittelverkrustungen auf.

Kühlraum Fleisch: Der Regalwagen war oben verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in Rand und Eckbereichen verunreinigt. Mehrere Türgriffe waren verunreinigt.

Personaltoilette: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Tür des Toilettenraumes sowie die Tür des Toilettenvorraumes war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Green Mart

Rudolf Diesel Str. 7

65760 Eschborn

1. Es wurden vorsätzlich Fertigpackungen ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung der Verkehrsbezeichnung in den Verkehr gebracht, obwohl bereits bei vielen vorherigen Betriebskontrollen über die Kennzeichnungspflichten belehrt und mit Verwarngeld und Bußgeldern geahndet wurde.
2. Die Vorrichtung zum Waschen von Lebensmitteln waren nicht sauber gehalten.
3. Gegenstände, Armaturen oder Ausrüstungen, mit denen Lebenmittel in Berührung kommen, waren nicht oder nicht richtig gereinigt. Dies betrifft die dort behandelten Lebensmittel. 4. Rohstoffe oder Zutaten wurden nicht vor Kontamination / Verderb geschützt gelagert. Temperaturbedingungen wurden nicht eingehalten. Die Lebensmittel lagerten in verschmutztem Umfeld.

Big Döner & Pizza betrieben von YE-Döner GmbH

Hermesstr. 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Frisch & Lecker Neu-Isenburg

Hermesstr. 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Jume's

Walther-Rathenau-Straße 1

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

San Remo

Nikolaigasse 1/ Stad 11

37269 Eschwege

Bei einer lebensmittelhygienerechtlichen Kontrolle am 14. November 2023 wurden im Betrieb wiederholt erhebliche hygienische Mängel, bauliche Mängel und Ordnungsmängel festgestellt. Diese Mängel stellten eine Gefahr für die hygienisch einwandfreie Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln dar. Gerätschaften und Bedarfsgegenstände waren stellenweise stark verschmutzt, die Gerätschaften und Bedarfsgegenstände auch teilweise defekt oder unsachgemäß gelagert (z. B. verunreinigte Arbeitsflächen, Schneidbretter und Dosenöffner, verschlissene und verunreinigte Kühlschrankdichtung, erheblich verschmutzte Personaltoilette, Lebensmittelbehälter auf dem Boden abgestellt).
Wanddurchbrüche waren teilweise nicht verschlossen, Wandflächen nicht leicht zu reinigen und die Decke in den Betriebsräumen stellenweise schadhaft. Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken sowie Mittel zum Händewaschen und hygienischen Händetrocknen fehlten. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt und verunreinigt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war.

Cafe Schwarze GmbH

Brunnenallee 42

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.