Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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332 Einträge

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Bäckerei Bauder GmbH & Co. KG

Schnaingartenstraße 2-4

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Hua Shang Trade Service Consulting GmbH

Waldstraße 68

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Midori

Hattersheimer Straße 2

65719 Hofheim

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Cafe Extrablatt Wiesbaden GmbH

Langgasse 34

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Raum war insbesondere in den Boden-, Rand- und Eckbereichen so stark mit alten, fettigen Anhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war. Zudem war an mehreren Stellen Schädlingskot sichtbar. Die Dunstabzugsanlage und der Pfeiler in der Mitte waren außen (von oben) mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Der Innenboden mehrerer Kühltheken war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war im Inneren beschädigt. Die Reinigungsmaßnahmen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, waren mangelhaft. Es waren zum Teil starke Verfettungen und Anhaftungen von Altschmutz erkennbar. Die Speiseeistruhe war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle
Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Von der Aufsatzkühleinrichtung war die Transportschutzfolie nicht vollständig abgezogen worden. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Im gesamten Betrieb stand seit mehreren Wochen kein warmes Wasser mehr zur Verfügung; nicht zum Händewaschen nach dem Toilettengang und auch nicht zum Reinigen der Arbeitsflächen, Bedarfsgegenstände und Lebensmittel. Die Teigausrollmaschine war verunreinigt. Das verschmutzte Gebläse blies direkt auf die Ketchup- und Mayo-Eimer mit Portionieraufsätzen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Befall war selbst im Servicebereich der Küche und in der Elektroinstallation sichtbar. Die Türen zwischen dem Küchen- und dem Toilettenbereich waren nicht geschlossen. Dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen der vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperaturbereich überschritten wurde. Geöffnete Eisteesirup-Beutel wurden bei Raumtemperatur gelagert. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Es wurden u. a. Eier von Eierpaletten mit deutlichen Fraßspuren von Schadnagern zubereitet und auf dem Frühstücksbuffet in Verkehr gebracht.

Kühlhäuser oben: Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung.

Personalräume: Die Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Räume waren nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen privater und dienstlicher Kleidung vermieden wurden.

Lagerraum im Keller: Der gesamte Deckenbereich im Keller und Abgang war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere unter den Regalen verunreinigt.

Bierkühlhaus im Keller: Der Fußboden war stark mit alten ausgelaufenen Getränkerückständen verunreinigt. Die Wände waren im Bodenbereich teilweise verunreinigt. Teile der Getränkeschankanlage wurden nicht bzw. nicht täglich gereinigt. Die Bauteile waren mit Getränkerückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Für die notwendige Zwischendesinfektion der Anschlussteile beim Umstecken der Getränkesirups der BiB-Anlage (Cola, Fanta, usw.) wurde anstatt eines schnellflüchtigen Desinfektionsmittels Glasreiniger verwendet.

Theke/Tresen: Der Bereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Rand- und Eckbereiche waren zum Teil mit alten Lebensmittelresten bedeckt. Unter Arbeitsflächen waren starke Gespinstbildungen sichtbar.

Tiefkühlung/Kühlung im Keller: Das Türblatt der Frostertür war im Handbereich mit alten Hautfettanhaftungen verunreinigt.

Entsorgung: Für die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Neben- und/bzw. Folgeprodukte fehlte ein hygienisch einwandfreier Behälter mit dichtschließendem Deckel.

Schädlingskontrolle: Die eingesetzten Köder waren ungeeignet, da diese nicht stabil und die Köder nicht ausreichend zugriffsgeschützt waren. Es wurde loses, Biozid behaftetes Korngut (Hafer, Mais) als Frasköder ausgelegt. Die Köder wurden von den Schädlingen im gesamten Unternehmen verschleppt.

Bäckerei Odenhausen UG

Hauptstr. 32

35457 Lollar

Es wurden zum Teil erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nicht unerheblichen nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Biebricher Fisch Markt

Straße der Republik 8

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Betriebsstätte allgemein: Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer der den gesamten Betrieb (Vorbereitung und Theke) mit Warmwasser versorgen soll, war defekt. Es wurden Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte (Temperatur im Kühlraum zur Lagerung von frischem Fisch dauerhaft über 4°C) festgestellt, ohne dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung der ermittelten Gesundheitsgefahren unverzüglich angewandt wurden.

Theke/Tresen: Die Scheiben, sowie teilweise der Innenraum der Kühltheke, waren mit angetrockneten Fischresten verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) fehlte. Es war lediglich ein Becken zum Waschen von Lebensmitteln vorhanden. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Die in abtauendem Eis (offensichtlich bereits völlig geschmolzen) gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung. In der Untertischkühlung wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2°C für frischen Fisch überschritten (amtliche Messung 6,2°C), eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.

Vorbereitung: Die Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates waren verunreinigt. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es wurde ein Stuhl mit einem nicht leicht zu reinigenden Stoffbezug im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, genutzt. Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches (der Tisch wird auch zum Schneiden von Wassermelonen benötigt) war mangelhaft.

Kühlraum: Der Fußboden war erheblich mit Wasser (vermutlich Schmelzwasser aus den Eissäcken) verunreinigt. Das Türblatt war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Dies galt insbesondere auch für die Säcke mit Scherbeneis, welches für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet wird. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose, Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Verkaufsraum: Die Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden weitestgehend aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Für die Entnahme von Lebensmitteln (Datteln) zum direkten Verzehr, die in Selbstbedienung angeboten wurden, fehlte ein geeignetes Hilfsmittel (Zange, Schaufel). Es wurden Lebensmittel (getrocknete Datteln) in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur (0-4°C) überschritten hatten. Die Lagerung erfolgte bei Raumtemperatur. Die auf Grund einer kurzen Restlaufzeit des MHD preisreduzierten Artikel
(Joghurt, Wurstaufschnitt) wurden ohne Kühlung neben der Kasse angeboten. Diese wurden umgehend freiwillig entsorgt.

Entsorgung: Für die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Neben- und/bzw. Folgeprodukte fehlte ein hygienisch einwandfreier Behälter mit dichtschließendem Deckel.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war.

Phai China und Thairestaurant

Berliner Straße 64

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

'Quicker's' der casualfood gmbh

Hauptbahnhof - Passage A.EG 102

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel inklusive Mäusebefall festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Verkaufsbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden, der Backofen, der Pizzakühltisch, das Handwaschbecken, der Unterschrank und der Kühltischinnenraum waren verunreinigt. Die Regale waren angerostet. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.

Küche Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden, der Kühltresen, die Eiswürfelmaschine, der Unterschrank, das Lüftungsgitter des Getränkekühlregals, der Kaffeevollautomat sowie der Milchaufkühler des Kaffeevollautomaten waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren am 26.02.2024 komplett beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Gaststätte "Am schönen Hang"

Stumpfgrabenstr. 10

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. in der Küche, Spülküche und im Terassen-/Grillbereich) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde Schadnagerkot an verschiedenen Stellen im Betrieb (u. a. auch auf deiner Arbeitsfläche) vorgfunden. Mehrere Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren in der Spülküche verunreinigt. Der Reinigungszustand der Küche und Spülküche war unzureichend.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig behoben.

Giovo GmbH

Borsigstraße 17

63165 Mühlheim

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.