Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Iimori

Braubachstraße 24

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (toter Schadnager in einer Tunnelschlagfalle; an diversen Stellen in der Konditorei Schadnagerkot; Schadnagerausscheidungen im Bereich des Gehäuses der Anschlagmaschine).

(UG) Produktion: Das Handwaschbecken wurde als Multifunktionsbecken genutzt. Der Innenbereich des Aufzuges, in dem Lebensmittel transportiert werden, war verunreinigt. Kommissionierungskühlschrank: Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden beschädigte Textiltücher verwendet. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Mehrere Backbleche waren dunkel verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war sehr stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Spritzbeutelhalter war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Staub und Blüten verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Das weiße Kunststoffsieb war verunreinigt. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen (Vanille-Sahne-Creme, gemessen bei +20,8 °C). Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet (auf der staubigen Oberseite des Geräts) und eine Kontaminationsgefahr war nicht auszuschließen. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Das Untergestell des Spültisches war verunreinigt. Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war zum Teil verstopft mit einer schleimigen Anhaftung. Anschlagmaschine: Zwischen Kopf und Kessel war es verunreinigt.

(UG) Kühlraum Produktion: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (im Kühlraum lagerten vermehrt Lebensmittel ohne Abdeckung (u. a. biskuitähnliches Erzeugnis) trotz Kühlverdampfer mit Ventilator, welcher stark mit Schimmel verunreinigt war. Ebenso waren Stikkenwägen, auf denen die Lebensmittel bereitgehalten wurden, mit pelzigen Schimmelanhaftungen verunreinigt). Die Stikkenwägen waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt.

(UG) Schokoraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Schadnagerkot im Unterbauschrank Eckbereich). Der Fußboden war stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden Geräte auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

(UG) Lagerbereich: Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Der Türgriff des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Die Oberfläche des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälterdeckel waren beschädigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war mit einem pelzigen Schwarzschimmel verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt.

(UG) Tiefkühlraum: Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Pizzabrote) unabgedeckt gelagert. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Hackfleisch-erzeugnis) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

(EG) Theke / Tresen: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt (u. a. Schimmel). Doppelspüle: Die Wandverkleidung im Unterschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Die Kaffeemühle war verunreinigt (alte Ölrückstände). Kaffeemaschine: Das zur Verwendung bereitstehende Geschirr (Tassen) war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt.

(UG) Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet.

(OG) Showküche: Der Innenraum des Kühlschrankes war stellenweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt.

(OG) Vorbereitung/Shushiküche: Die Untergestelle mehrerer Geräte/Maschinen waren verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Flächen unter Geräten waren mit Pappkarton ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Wandfliesen hinter den Geräten waren verunreinigt. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen (Reis in Reiskocher, gemessen bei +18,6 °C). Der Reiskocher war am oberen Deckel (innen) verunreinigt. Ein Messer war beschädigt. Der Beistelltisch, links von der Doppelspüle, war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.05.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.“

Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

Es wurden neben unterschiedlichen lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsverstößen wiederholt Hygienemängel u.a. im Bereich der Frischfleischtheke festgestellt. Beispielsweise wurden kühlungsbedürftige leicht verderbliche Lebensmittel tierischen Ursprungs bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Unverpacktes Fleisch wurde bei der gemeinsamen Lagerung mit Kartonage nicht vor Kontamination geschützt und Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und teilweise beschädigt.

Metzgerei Rieblinger

Seligenstädter Str. 15

63456 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren die Maschinen, wie der Hackfleischwolf und der Kutter, verunreinigt. Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben.

Eulenspiegel

See Freigericht West 7

63538 Großkrotzenburg

Im Betrieb wurden zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmittel festgestellt. Mehrer Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich und im Lagerbereich waren verunreinigt.
Mittlerweile sind die hygienischen Mängel behoben.

Italian Slice

Bahnhofstr. 41

63538 Großkrotzenburg

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. So waren mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt. Der Lagerraum wurde wiederholt zum Herstellen von Pizzateig und Reibekäse genutzt, ohne dass ein Handwaschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasserzufuhr vorhanden war.
Die hygienischen Mängel sind mittlerweile behoben.

‚SEOUL FOOD‘ der THE TASTY COMPANY GmbH

Weserstraße 17

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden gravierenden hygienische Mängel inklusive eines Schädlingsbefalls (Mäuse und Schaben) festgestellt. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Thekenbereich: Der Fußboden war verunreinigt und Mäusekot und –urinspuren befanden sich auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Showküche: Der Fußboden war verunreinigt und der Kühltisch war stark verunreinigt. Mäusekot und –urinspuren sowie Fraßspuren wurden in der Einrichtung festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Mäusekot und -urinspuren wurden in Regalen, neben Kochstellen, im Regal neben der Mikrowelle, auf dem Fußboden, neben Verpackungsmaterialien und in Behältnissen für Lebensmittel festgestellt. Schaben wurden auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren zudem der Abfallbehälter, die Decke sowie teilweise die Wände. Der Unterschrank war stark verunreinigt. Der Mob für Reinigungszwecke wies einen stark unangenehmen Geruch auf. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Spülbereich: Die Geschirrspülbrause und der Unterschrank waren schimmelähnlich verunreinigt. Auch die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Lager II oben: Mäusekot wurde vermehrt in einem Kunststoffbehälter festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager I oben: Mäusekot und -urinspuren wurden in der Einrichtung festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der ersten Nachkontrolle am 10.06.2025 vollständig beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

"I TRULLI Eiscafé Schloßberg Center"

Universitätsstraße 15

35037 Marburg

In Ihrem Betrieb wurden zwei Teilproben „Sahne flüssig & geschlagen“ entnommen. Beide entnommenen Teilproben Sahne wurden beanstandet. Bei einer Teilprobe wurde der Richtwert bei der zweiten Teilprobe wurde der Warnwert überschritten und der Richtwert ganz erheblich überschritten. Überschreitungen der DGHM-Richtwerte können auf Schwachstellen in der Herstellungs- und Hygienepraxis hinweisen. Die Überschreitung von Warnwerten geben Hinweis darauf, dass die Prinzipien einer guten Hygienepraxis verletzt wurden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

"Maki & Tea"

Frauenbergstraße 1 A

35039 Marburg

Aufgrund der in Ihrem Betrieb entnommenen und untersuchten Umgebungsproben wurde festgestellt, dass mehrere Untersuchungsgegenstände aerobe Keimgehalte je qm aufwiesen, die als starke bzw. sehr starke Kontamination und somit als deutlicher bzw. schwerwiegender Mangel eingestuft wurden. Eine ausreichende Betriebshygiene ist in Ihrem Betrieb somit nicht gewährleistet.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Seecafé Italiano

Otto-Hahn-Str. 18

63456 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. In mehreren Betriebsbereichen war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Es wurden mehrere Lebensmittel (u. a. Reis und Garnelen) vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Des Weiteren wurden Lebensmittel in verschmutzten blauen Gemüsekisten gelagert.

Pizzeria L‘Amore

Düdelsheimer Str. 38

63654 Büdingen

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.
Mängel im Eigenkontrollkonzept nebst Dokumentation hierzu.