Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Haus Wertheym, Braustübl
Fahrtor 1
60311 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel inklusive Mäusebefall mit sofortiger Wirkung untersagt. Wegen dem starken Mäusebefall wurde zudem eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet (Schädlingsbekämpfer).
(OG) Küche: Verunreinigt waren die Beine des Hackblocks (schwarzschimmelähnlich), die Wandfliesen (vermehrt mit alten braunen Fettablagerungen), die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen), der Heizkörper der Fritteuse (mit Frittierresten) und mehrere Einrichtungsgegenstände (beispielsweise Mäusekot und Schmierspuren auf der Ablagefläche für Bratpfannen und verunreinigte Regalfläche für Bedarfsgegenstände). Verunreinigt waren außerdem der Besteckkasten für die Lagerung von Messern und anderen Lebensmittelkontaktmaterialien sowie einige Messer (beispielsweise verschmutzter Griff eines Messers mit alten Rückständen), die Türdichtung des Kühlschrankes (schimmelähnlich) und der Innenraum des Backofens (mit Produkt- und Fettrückständen sowie verkrusteten Altverschmutzungen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (beispielsweise Mäusekot und Urinspuren im Eckbereich der Spüle, dunkelbraune fettartige Verschmutzungen an der Kochzeile, Altverschmutzungen in den Eckbereichen). Eine Bratpfanne wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Mäusekot in beschichteter Pfanne). Es wurden zudem Lebensmittelbehälter (Kunststoffbehälter mit offenen Fleischerzeugnissen) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel (unabgedeckte Fleischwaren wie Schnitzel, Schweinerücken, gepökelte Fleischwaren und Würstchen im Kühlschrank) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
(OG) Flur (Küche zu Spülbereich): Verunreinigt waren die Regalflächen für die Lagerung von u. a. Konserven (u. a. mit Mäusekot), das Türblatt, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit stellenweise massiven Verunreinigungen durch Schadnager), die Oberfläche des Kühlschrankes (Mäusekot auf dem Kühlschrank hinter der Kaffeemaschine) und die Kaffeemaschine (u. a. Mäusekotanhaftung).
(OG) Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf einem Tuch unterhalb vom Spültisch, Eckbereich Aufsatzkühlung: Mäusekot und Schmierspuren auf der Edelstahlablagefläche). Verunreinigt waren der Tischdosenöffner (insbesondere am Schneiddorn), der Innenraum der Haubenspülmaschine, der verwendete Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine (die Zwischenelemente wiesen stellenwese einen rötlichbraunen und schmierigen Belag auf), die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen (schimmelähnlich), die innen als Rahmen verarbeiteten Holzleisten des Kühlschrankes (teilweise schwarzschimmelähnlich) und der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen). Die Oberfläche (Oberseite) des Kühlschrankes war ebenso verunreinigt und in unmittelbarer Nähe lagerte Krausepetersilie. Eine punktuelle Schimmelansammlung wurde außerdem unterhalb vom Arbeitstisch festgestellt, darunter lagerten Töpfe.
(OG) Lagerraum Kühlgeräte: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie auf der Regalfläche).
(OG) Büro/Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie auf der Regalfläche).
(EG) Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Kühltresen (verschmutztes Scharnier) und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Das Thekenmobiliar war vermehrt stark altverschmutzt (u. a. Ablageflächen, Unterbau der Doppelspüle) und es wurde auch ein Mäusebefall festgestellt.
(UG) Bierkeller: Der Verdampfer und die Decke vor dem Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 10.12.2024 zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.