Zuständigkeitsbereich
Main-Taunus-Kreis
Y & A Markt
Hornauer Straße 6
65779 Kelkheim
In vielen Betriebsbereichen wurden hochgradige Verunreinigungen festgestellt. Hierdurch bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung aller in den verschmutzten Bereichen gelagerten und behandelten Lebensmittel.
In vielen Bereichen waren bauliche Mängel vorhanden, die eine Reinigung der Einrichtung erschwerte. Hierdurch war eine effektive Reinigung in den betroffenen Betriebsbereichen nicht möglich, wodurch die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel bestand.
Im Bereich der Metzgerei wurden massive Verschmutzungen im Bereich der Bearbeitung der Lebensmittel sowie im Lagerbereich festgestellt. Insbesondere waren der Fleischwolf, die Bandsäge und das Schneidebrett zum Zerteilen von Fleisch mit alten Fleischresten verschmutzt. Hierdurch bestand die akute Gefahr der Kontamination der behandelten Lebensmittel. Die festgestellten Mängel waren derart hochgradig, dass eine Gefährdung der Verbrauchersicherheit nicht ausgeschlossen werden konnte und der Betrieb geschlossen werden musste.
Leicht verderbliche, kühlpflichtige Lebensmittelabfälle wurden im Lagerraum im Keller über mehrere Tage ungekühlt, offen gelagert, sodass es zu einer intensiven Geruchsentwicklung und massivem Fliegenbefall kam. Hierdurch bestand die Gefahr der Kontamination aller im Betrieb gelagerten und behandelten Lebensmittel durch eine starke Geruchsentwicklung sowie Fliegenbefall.
Im Fleischkühlraum wurde verpacktes und unverpacktes Fleisch auf teilweise deutlich verschmutzten Flächen gelagert. Hierdurch wurde mindestens das unverpackte Fleisch kontaminiert, welches anschließend weiter verarbeitet werden sollte.
In einer Kühltruhe im Verkaufsbereich lagerten verschiedene Lebensmittel, unter anderem viele Beutel mit Hackfleisch, die nach Angaben des vor Ort anwesenden Mitarbeiters zur Vernichtung vorgesehen sein sollten. Eine Kennzeichnung, dass es sich um nicht zum Verkauf vorgesehene Waren handelt, gab es nicht. Hierdurch bestand die Gefahr, dass nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht würden. Die Kühltruhe wurde versiegelt, um sicherzustellen, dass keine Abgabe darin befindlicher Lebensmittel erfolgt.
Viele angebotene Lebensmittel wiesen keine deutsche Kennzeichnung auf, obwohl der Lebensmittelunternehmer bereits seit Monaten auf die Pflicht zur Kennzeichnung in deutscher Sprache hingewiesen wurde. Hierdurch bestand die Gefahr, dass die Informationen über die entsprechenden Lebensmittel nicht in der Amtssprache und somit für den Verbraucher in Deutschland nicht mit allen erforderlichen Informationen versehen waren.
Verschiedene Lebensmittel wurden komplett ohne Kennzeichnung angeboten. Insbesondere fehlte hier auch die Angabe zu Allergenen, wodurch die Gefahr bestand, dass für empfindliche Verbraucher eine akute Gesundheitsgefährdung bestand.