Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
NORDSEE GmbH (Filiale 1165)
Hasengasse 23
60311 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke & Tresen / EG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Mehrere Einrichtungsgegenstände der Kochzeile / Theke waren verunreinigt / verfettet und mit Ausscheidungen von Schadnagern (Kot und Urin) verunreinigt [Zwischenbereiche der Kochgruppe mit Fettablagerungen und Speiseresten, verfettete Türscharniere, verschmutzte Telefonanlage; insbesondere Verschmutzungen an den Handkontaktflächen, Schublade unterhalb der Kühltheke (Straßenverkauf) mit Verschmutzungen und Überresten toter Schaben, verunreinigte Ablagefläche für Verpackungsmaterialien unterhalb der Verkaufstheke zur Straßenseite, Schadnagerausscheidungen im Unterbau in Höhe der Heißtheke; in dem Bereich lagerte auch Einweggeschirr, Unterbauflächen mit starken Verschmutzungen / Schadnagerausscheidungen in Höhe der Heißtheke bis hin zur Kasse, Schadnagerausscheidungen im Unterbau in Nähe des Gastronormgeschirrs (Blecheinschübe)]. Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten: Cocktailsauce; gemessen bei +9,4 °C / Herstellerangabe: SOLLTEMPERATUR +2 °C bis +7 °C, Aiolisauce; gemessen bei +13,9 °C / Herstellerangabe: SOLLTEMPERATUR +2°C bis +7 °C, Räucherlachs im Brötchen, gemessen bei +20,2 °C, Heringsfilet im Brötchen, gemessen bei +16,6 °C. Das zur Verwendung bereitstehende Einweg-Geschirr war verunreinigt (Einwegbesteck mit Schmutzanhaftungen). Auf einer Ablagefläche im Thekenbereich lagerten Zigaretten.
Vorbereitungsküche / 1. UG: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Das Lüftungsgitter der Saladette war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (u. a. Arbeitstischgestell, Unterbauten).
Spülbereich / 1. UG: Das Abwasserrohr (Siphon) der Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Wandfliesen, die Geschirrspülbrause, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine und die Aufhängung der Geschirrspülbrause waren verunreinigt.
Kühlraum / 1. UG: Die Wandverkleidung und die Verdampferlamellen des Kühlaggregates waren verunreinigt. Das Kühlregal war schimmelähnlich verunreinigt.
Kleines Lager/Postmixanlage / 1. UG: Die Postmixanlage war stellenweise angerostet. Verunreinigungen durch Schadnager wurden im Bereich der Postmixanlage (Kot- und Urinspuren) festgestellt. Das gelagerte Geschirr war verunreinigt.
Lager / 2. UG vor Treppenzugang: Es wurden Überreste eines Mäusekadavers und Schadnagerausscheidungen im Eckbereich vom Fußboden in Höhe der Tiefkühltruhe festgestellt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 21.08.2023 zum Großteil behoben.