Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Behram Obst & Gemüse
Marbachweg 290
60320 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte gelagerten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.
Kühtheke: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Kühltheke war verunreinigt. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren beschädigt und schimmelähnlich verunreinigt. In der Kühltheke befanden sich unzählige tote Fluginsekten. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht.
Verkaufsraum: Es wurden Lebensmittel gelagert, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten war (Schlagsahne 21.07.2023, Haselnusskerne16.02.2023, Taze Kadayif Teigfäden 22.06.2023, Oregano 16.04.2023, Kokosraspel 16.12.2022, Mandel gestiftet 20.07.2022, Haselnusskerne 29.05.2022, Muskatnüsse Ende09/2022, Korinthen 23.06.2022, Dillspitzen 27.03.2022). Mehrere Kühlschränke waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank war angerostet. Das Regal war verunreinigt. Stellenweise waren die Lebensmittelverpackungen schimmelähnlich verunreinigt. Die SB-Speiseeistruhe war verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei den Nachkontrollen am 25.9.2023 und 18.10.2023 waren die Mängel zum Teil behoben.