Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Ristorante Paninoteca
Bleidenstraße 13
60311 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde, waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Oberflächen und Geräten nötig war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
(EG) Theke / Tresen: Die Einrichtung war stark verunreinigt, insbesondere in den unteren Bereichen vom Thekenmobiliar und mit Mäusekot und Altverschmutzungen behaftet. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
(EG) Nebenraum Küchenpass: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Auf dem Küchenpass stand ein Gastronormblech mit frischen Fischereiprodukten, daneben lief eine Schabe daher. Im Unterbau zum Spültisch war ebenso ein Schabenbefall festzustellen. Der Sicherungskasten war mit Ausscheidungen von Schadnagern verunreinigt (Mäusekot- und Urinausscheidungen).
(EG) Spülbereich: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (u. a. im Kabelkanal hinter dem Spültisch). Das Abwasserrohr (Siphon) der Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.
(EG) Küche: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht; weißer und pelziger Schimmel wurde an geschnittener rötlicher Wurst festgestellt. Es wurden zudem Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (Silberfisch in Paniermehl, Lagerung von Kartoffelspalten in einem Gastronormblech neben Reinigungsmittelkanistern und einem stark verunreinigten Konvektomatengestell mit Mäusekotverunreinigungen). Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (getrockneter Schinken, Käsestücke, mehrere Gastronormeinschübe mit u. a. Champignons, geriebener Käse). Auch wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel überschritten (geschnittene Wurst gemessen bei +19,8 °C, geschnittene Kirschtomaten gemessen bei +20,1 °C). Darüber hinaus wurde ein Schabenbefall festgestellt. Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Küchenpass, Untergestell Pizzaofen mit Mäusekot und Schmierspuren, Untergestell vom Handwaschbecken mit massiven Verunreinigungen) sowie die Untergestelle von Arbeits- und Beistelltischen, die Kassettendecke, die Wandfliesen, der Innenraum des Kühltisches, die Aufsatzkühleinrichtung, die Wandfliesen, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), der Spender für Einmalhandtücher und die Armatur des Handwaschbeckens. Zudem war der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken leer. Pizzaofen: Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Staub und Ruß verunreinigt. Die Kochinsel (Mitte des Raums) war an mehreren Stellen stark verunreinigt (u. a. Zwischenbereiche, Ofen, Drehregler, Edelstahlflächen). Die Dunstabzugsanlage war an mehreren Stellen mit alten Fettrückständen verunreinigt und der Fußbodenabfluss war massiv verunreinigt.
(UG) Vorbereitungsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Verunreinigt waren die Treppe, die Wandfliesen, das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel, mehrere Einrichtungsgegenstände, der Tischdosenöffner, die Schutzabdeckung der Beleuchtung und die Belüftungsanlage. Die Decke war punktuell mit Ausscheidungen von Fluginsekten verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
(UG) Bierkeller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in den Rand- und Eckbereichen vom Fußboden) und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Innenboden des Fasskühlers und die Türdichtungen waren ebenso verunreinigt.
(UG) Kühlraum Molkereiprodukte (links): Es wurden unverpackte Lebensmittel (zugeschnittene Käselaibe) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Das Türblatt war stark verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer und mehrere Elektroinstallationen (Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt. Auch die Regalflächen waren mit pelzigen Schimmelanhaftungen verunreinigt, ebenso die Wand- und Deckeninstallationen.
(UG) Kühlraum Gemüse/Obst (rechts): Es wurden Lebensmittel (geriebener Käse) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt. Verunreinigt waren das Türblatt und die Türschwelle. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Regalflächen waren punktuell mit einem pelzigen Schimmelbelag behaftet. Der Verdampfer war mit Staub und schimmelartigen Anhaftungen verunreinigt, insbesondere am Ventilatorengitter.
(UG) Trockenlager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und Urinspuren). Trotz des Schadnagerbefalls wurden hier Nudelpackungen geöffnet gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zudem war die Decke mit Spinnengewebe verunreinigt.
Anmerkung: Ein Großteil der Mängel war bei der Nachkontrolle am 16.09.2024 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004