Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Louisiana Nordend GmbH
Eschenheimer Anlage 40
60318 Frankfurt am Main
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, mehrere Unterbaueinrichtungen, die Türfallhaken der Getränkekühltresen, das Abflussgitter/sieb der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, ein weißes Kunststoffschneidebrett, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, der Spülarm in der Geschirrspülmaschine, die Armatur der Doppelspüle, das Scharnier der Arbeitsfläche, die Türdichtung des Milchkühlers des Kaffeevollautomaten, das Lüftungsgitter der Getränkekühlschränke, die Türdichtung des Getränkekühlschrankes und der Innenraum des Getränkekühlschrankes. Das Lüftungsgitter des Kühltresens war verstaubt und verunreinigt. Der Ventilator des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).
Essensausgabe / Servicebereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Steckdosenleiste, das Rolltor, mehrere Elektroinstallationen, der Kühlschrank und der Fußbodenabfluss. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Krautsalat +12,4°C, Sour Cream +12,3°C).
Flurbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Türblätter (stellenweise), das Rolltor, der Rauchmelder, die Decke, der Doppelfahreimer und die Führungsschienen der Aufzugstüren.
Spülküche: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen (schimmelähnlich), der Innenraum der Haubenspülmaschine (mit einem rötlichen Belag und Verkalkungen), die Wandfliesen (stellenweise) und das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren das Abflussgitter/sieb des Handwaschbeckens, die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Wandfliesen (teilweise), die Schubladendichtung des Kühltisches, die Pizzastraße, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, die Unterseite der Wärmebrücke der Speisenausgabe, die Gitter der Belüftung, der Fußbodenabfluss, der Kühltisch, die Spritztülle des Sahnesiphons, die Saladette und eine Fritteuse. Die Heizkörper der Fritteusen waren mit Frittierresten verunreinigt. Die Innenraumventilatoren des Kühltisches waren außerdem verkalkt und verunreinigt. Verfettet und verunreinigt waren die Dunstabzugsanlage und die Gitter der Belüftungen und die Decke war ebenfalls mit Fettrückständen verunreinigt.
1. UG – Bierkühlung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Verdampferlamellen, das Verdampferschutzgitter und der Deckenlüfter waren verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Hängevorrichtung für das Kühlaggregat war u. a. mit Schädlingskot und Fraßspuren verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die Mängel waren am 08.05.2024 zum größten Teil abgestellt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.