Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Grillhaus Kastanien
Ginnheimer Stadtweg 129
60431 Frankfurt am Main
Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt und die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im gesamten Betrieb stand kein heißes Wasser zur Verfügung. Eine ausreichende Personal- und Betriebshygiene war somit nicht sichergestellt.
Gastraum / Servicebereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und im Motorraum des Tiefkühlschrankes befand sich Mäusekot. Mehrere Regale und Schränke, in denen Lebensmittelbedarfsgegenstände gelagert wurden, waren zudem verunreinigt.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in den Unterbaueinrichtungen befand sich an mehreren Stellen Mäusekot. Verunreinigt waren der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, das Abflussgitter/sieb des Doppelspülbeckens, die Armatur am Doppelspülbecken, das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, die Unterbaueinrichtungen der Theke und die Kaffeemaschine. Der Innenraum, die Dichtflächen, der Verdampfer und die Türdichtungen des Getränkekühltresens waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem fehlten am Handwaschbecken (Doppelspülbecken) Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und im Motorraum der Unterbaukühlung befanden sich stellenweise Mäusekot und Fraßspuren. Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, die Unterseiten der Regalböden, das Mikrowellengerät, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, der Kühlschrank, mehrere Schubladen, die Dunstabzugsanlage (mit einem Belag aus Fett und Staub), das Abzugsrohr und die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen), das Türblatt, die Wandfliesen, der Wokbrenner (stellenweise mit dunklen Ablagerungen), die Saladette, der Hängeschrank, die Türdichtung der Unterbaukühlung und das Sieb über dem Spülbecken. Eine Vielzahl der Lebensmittelbedarfsgegenstände (u.a. Gewürzbehälter, Töpfe, Deckel, Schalen, Servierplatten) waren verschmutzt sowie verfettet und mehrere Behälter mit Lebensmitteln waren innen mit verkrusteten Belägen behaftet. Der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank waren stark vereist. Es wurden zudem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen; auf der Arbeitsfläche wurde u.a. frisches Hähnchen bei einer gemessenen Kerntemperatur von +8,8°C gelagert, die gemessene Lufttemperatur in der Unterbaukühlung betrug +5,9°C (soll max. 4°C für Geflügel). Darüber hinaus wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt; im Spülbereich befand sich eine Platte mit Fleischspießen sowie eine Schüssel mit gewürzten Fleischstücken, welche direkt neben dem verschmutzten Geschirr und mehreren Spüllappen gelagert wurden.
Lager Tiefkühltruhen Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Die Tiefkühltruhen waren teilweise verunreinigt und der Wand- und Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.
Trockenlager Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Regalen befand sich stellenweise Mäusekot. Es wurden zudem Lebensmittel (u.a. Chilis, Reis) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Wand- und Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.
Kühlraum Keller: Es wurde eine Schüssel mit gekochtem Reis gelagert, dessen Oberfläche bereits angetrocknet und verfärbt war; an einem runden Abdruck im Reis war zu erkennen, dass hier eine weitere Schüssel direkt auf den gekochten Reis gestellt wurde. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel (gegartes Geflügel) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. In einem Eimer wurden außerdem Sprossen vorgefunden, welche einen artfremden Geruch aufwiesen und es wurde zudem ein Stück Rohschinken vorgefunden, welches mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet war, eine Zitrone war stark verschimmelt. Weiterhin war der Fußbodenabfluss stark verunreinigt und um den Fußbodenabfluss sammelte sich Wasser, welches nicht abfließen konnte. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 07.06.2024 waren die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.