Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Pizza Kebab 3000
Reichsapfelstraße 35
65201 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Betriebsstätte gesamt: An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Es wurden Schneidebretter aus offenporigem und rissigem Holz für die Behandlung von Lebensmitteln benutzt. Die Abfallbehälter waren nicht verschließbar.
Dönertheke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war beschädigt; es war bereits aus der Wand herausgebrochen. Das Hängeregal recht oberhalb des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die große Fensterscheibe im Zubereitungsbereich zur Straßenseite war beschädigt bzw. nicht mehr vorhanden. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der dort zubereiteten Speisen und nicht verpackten Lebensmittel, durch Staub, Abgase von Fahrzeugen auf der vielbefahrenen Straße kann nicht ausgeschlossen werden. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Fertig gebackenes Fladenbrot wurde in einer defekten, verunreinigten Styroporbox gelagert. Um den Deckel der Box wurde ein Küchentuch mit Reißbrettstiften gespannt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten. Weißkäse wurde bei 12,9 °C und die Joghurtsauce bei 17,6 °C in einem GN-Einsatz in der Saladette gelagert.
Lager Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Das Regal im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
Getränkelager Keller: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Fußboden war verunreinigt.
Lagerbereich Flur: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände wie Pizzakartons unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Vorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Insektengitter der Außentür war beschädigt. Das Insektengitter der Außentür war verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt. Die Silikonfuge an der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war beschädigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Schwammtuch verwendet. Mehrere Reinigungsgeräte wie Schrubber, Besen und Bodenwischer waren erheblich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt; eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Untergestelle der Arbeitstische waren verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Der Hängeschrank war auf der Innenseite verunreinigt. Die Einlegeböden waren klebrig, fettig und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt; eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich, Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Der Fußboden war mit Teppich ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens konnte nicht durchgehend gewährleistet werden. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden; die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Tomaten im Karton wurden direkt oberhalb von geöffneten und nicht abgedeckten Konservendosen mit Oliven gelagert. Wurstpackungen und verpackte Salate wurden zusammen mit unverpackten Lebensmitteln, wie bereits gekochter Spinat, im Kühlschrank gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel (Lahmacun-Teiglinge) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Die Teiglinge wurden ohne eine Unterlage und Abdeckung direkt auf der verunreinigten Oberfläche des Deckels der Tiefkühltruhe gelagert. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Schüsseln, Pfannenwender, Messer, Schneidebretter etc.) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Personaltoilette: Es fehlten Toiletten für das Personal, die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben dürfen (Toilettenvorraum erforderlich). Für das Personal fehlten ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben dürfen (Toilettenvorraum erforderlich).
Entsorgung: Der Abfallsammelplatz war nicht so konzipiert und geführt, dass dieser sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte.