Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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294 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

FF Factory & Facility GmbH

Mainzer Str. 50

64521 Groß-Gerau

Tief-/Kühlung
- Mehrere Bäckerkisten waren Verunreinigt.
- Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
- Die Stikkenwagen waren verunreinigt.
- Mehrere Backbleche waren verunreinigt. Es konnte eine Gefahr durch nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden, insbesondere wenn Backrohlinge zum Backen auf den Blechen gelagert wurden.

Verkauf
- Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Es kann eine Gefahr durch nachteilige Beeinflussung durch Mikroorganismen nicht ausgeschlossen werden (belegte Brötchen 12,5 C und Milch im Vorratsbehälter 17,1 C).

Vorbereitung
- Der Etagenbackofen war innen und außen stark verunreinigt. Es konnte eine Gefahr durch nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden.
- Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt.
- Die Armaturen der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.
- Der Stikkenwagen war verunreinigt.
- Mehrere Backbleche waren stark verunreinigt. Es konnte eine Gefahr durch nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden, insbesondere wenn Backrohlinge zum Backen auf den Blechen gelagert wurden.

Maintaler Supermarkt

Kennedystr. 50-52

63477 Maintal

Im Kühlraum sowie in einem Nebengebäude wurden erhebliche Mängel hinsichtlich der Betriebshygiene und des Umgangs mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise in einem Nebengebäude Kalbsfüße unter unhygienischen Bedingungen auf einer am Boden liegenden Unterlage abgeflammt. Die Mängel wurden inzwischen behoben.

Pizza Point

Goethestraße 47

64319 Pfungstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

‚Apfelweingaststätte Dauth-Schneider'

Neuer Wall 7

60594 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf und in den Einrichtungsgegenständen sowie in den Randbereichen des Fußbodens wurde stellenweise Mäusekot festgestellt. Verunreinigt waren das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches, das Ventilatorschutzgitter des Kühltresens, der Innenraum des Kühltresens, die Gläserregale und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Unterbau des Doppelspülbeckens war stark verschmutzt. Der Fußbodenabfluss (Siphon) unter dem Doppelspülbecken war stark verunreinigt und verschleimt. Die Isolierung der Getränkeleitung (Python) im Getränkekühltresen war schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem waren die Zapfhähne außen mit alten Rückständen verunreinigt.

Spülbereich: Verunreinigt waren die Reinigungsmittelkanister, der Innenraum des Geschirrvorwärmers, die Decke, die Beleuchtung, die Unterseiten der Regalböden, das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen und der Spülarm in der Haubenspülmaschine. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war außerdem mit alten Rückständen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Unterseite des Spültisches war stark verunreinigt. Der Hängeschrank mit dem zur Verwendung bereitstehenden Geschirr war innen und außen mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.

Küche: Verunreinigt waren die Bain-Maries und deren Aufstellfläche, der Spender für Flüssigseife und Desinfektionsmittel, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, die Decke, die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel, mehrere Unterschränke und Unterbauten, mehrere Gegenstände (u. a. Spritzbeutel, Eierschneider), mit denen Lebensmittel in Berührung kamen, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, die Spritztülle der Sprühsahne und die Unterseiten der Regalböden. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung verunreinigt. Der Fleischwolf war außen, im Einfüllstutzen und im Schneckengehäuse verunreinigt. Stark verunreinigt waren das Abwasserrohr (Siphon) und die Handbrause der Waschvorrichtung für Lebensmittel. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände sowie der Spender für Einmalhandtücher waren verunreinigt und verfettet. Der Backofen war innen verunreinigt und verfettet. Die Dunstabzugsanlage war ebenso verunreinigt und es bildeten sich bereits Fetttropfen. Die Türdichtungen und Dichtflächen der Kühltische waren stellenweise auch schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenräume sämtlicher Kühltische waren teilweise mit schleimigen Belägen verunreinigt. Mehrere Mikrowellengeräte waren innen und außen stark verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände (u. a. Sparschäler, Kneipchen, Wolfstopfer) in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: In der Mikrowelle wurden Spätzle in einem Vakuumbeutel erhitzt; der Beutel war stellenweise angeschmolzen.

Treppenabgang Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf den Treppenstufen befand sich Mäusekot.

Vorbereitungsbereich / Küche / Keller: Verunreinigt waren der Tischdosenöffner, die Küchenmaschinen, der Gemüsehobel, die Anschlagmaschine, das Zubehör der Gemüseschneidemaschine, die Regalböden, die Unterseiten der Regalböden, das Vakuumiergerät, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) und die Aufstellfläche des Konvektomaten. Mehrere Unterschränke waren innen verunreinigt. Die Wände waren teilweise und der Fleischkutter stellenweise verunreinigt. Die Decke war mit Insektenkot verunreinigt. Der hintere Fußbodenabfluss und die Geschirrspülbrause waren stark verunreinigt. Der Fußboden war im hinteren Bereich mit schleimigen Belägen verunreinigt. Mehrere Rohrleitungen und der Spender für Einmalhandtücher waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren teilweise schimmelähnlich, teilweise mit rötlichen Belägen verunreinigt. Außerdem wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurde eine ungeeignete elektrische Insektenfalle unmittelbar über dem Bereich aufgestellt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der gesamte Bereich um die Insektenfalle war mit toten Insekten verunreinigt.

Kühlraum Vorbereitungsküche: Verunreinigt waren der Ablaufschlauch des Verdampfers und der Fußboden. Schimmelähnlich verunreinigt waren das Verdampferschutzgitter und die Türdichtung. Die Regale waren stellenweise und die Wände teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Trockenlager / Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden und im Türblatt befand sich Mäusekot.

Spirituosenlager / Keller: Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden wurden tote Schaben sowie Mäusekot festgestellt.

Lagerbereich / Keller: Der Innenraum des linken Tiefkühlschranks war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt. Der Fußboden war im hinteren Bereich mit schleimigen Belägen verunreinigt. Der Tiefkühlschrank sowie die Türdichtungen des Tiefkühlschranks waren schimmelähnlich verunreinigt. Ein weiterer Tiefkühlschrank war außen schimmelähnlich verunreinigt.

Bierkühlraum / Keller: Verunreinigt waren der Türgriff, die Schutzabdeckung der Beleuchtung, das Verdampferschutzgitter und die Decke. Es wurden zudem Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination nicht auszuschließen war: Gewaschener Salat wurde in offenen Kisten direkt neben einem Eimer gelagert, in welchem das Kondenswasser des Verdampfers aufgefangen wurde, das Kondenswasser lief bereits über.

Kühlraum Gemüse / Keller: Verunreinigt waren der Verdampfer und das Verdampferschutzgitter. Das Regal war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem verdorbene und damit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht: Mehrere Erdbeeren waren schimmelbehaftet.

Hinterer Lagerraum / Keller: Verunreinigt waren die Türdichtung des Getränkekühlschranks, der Innenraum des Getränkekühlschranks und die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt.

Lagerbereich Eismaschinen: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Scherbeneismaschine war ebenfalls im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Das Scherbeneis in der Scherbeneismaschine war aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum ebenso nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 10.07.2026 zum allergrößten Teil behoben.

Flink SE

Stiftstraße 21

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum: Das Dach-/ Deckenfenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Die Fenster waren während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt. Dadurch wurde die Kontamination von Lebensmitteln begünstigt. Zweige von Buschwerk wuchsen durch das Dachfenster in den Innenraum (Lagerbereich für Lebensmittel). Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Wie bereits am 26.03.2026 wurde nicht darauf geachtet, dass kühlpflichtige Lebensmittel schnell genug nach der Anlieferung weitergekühlt werden. Ein Rolli mit diversen kühlpflichtigen Lebensmitteln wurde etwa 40 Minuten nach Anlieferung noch immer im ungekühlten, ca. 26 °C warmen, Kommissionsraum vorgefunden. Die Kerntemperaturen verschiedener kühlpflichtiger Lebensmittel betrug ca. 5 °C über der zulässigen Temperatur.

Pizzeria Topolino

Elise-Kirchner-Straße 11

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Pizza Showküche: Salatstation: Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt (Verdampfergehäuse und Ventilator). Konvektomat: Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren stark verstaubt, ebenso der innere Bereich der Abzugsanlage. Die rechts vom Pizzatisch an der Wand angebrachte Steckdosenleiste war mit Fliegenkot verunreinigt. Der Innenraum des Pizzakühltischs war verunreinigt. Pizzabelegstation: Die Unterseite des Regalbodens war verunreinigt. Darunter lagerten in einer Aufsatzkühlung verschiedene Pizzabeläge. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Der Eierschneider war altverschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden mit diesem Eierschneider Eier zerteilt. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, besonders am Schneiddorn. Der Malerpinsel, der zum Einölen der Pizzableche eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (IKEA Toolboxen). Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Pizzabackbleche wurden unter unhygienischen Bedingungen in einem Unterbauschrank aufbewahrt, der mit Staub und mit Spinnweben verunreinigt war, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Kühlschrank (Eckbereich Richtung Flur): Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Dosen-Thunfisch) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Kühlschrank (Eckbereich Richtung Flur): Es wurden geschnittene Champignons in einem Kunststoffbehälter mit beschädigtem Deckel gelagert. Der Deckel war provisorisch mit Klebeband instandgesetzt worden. Zwischen beschädigtem Deckel und Klebeband befand sich ein schwarzschimmelähnlicher Belag. Dadurch konnte eine nachteilige Beeinflussung bzw, Kontamination der darin gelagerten Champignons nicht ausgeschlossen werden.

Küche hinten mit Spülbereich: Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage sowie ein spiralförmiges Kabel waren mit alten Fettrückständen sowie toten Fluginsekten verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war stark mit Altverschmutzungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit Altverschmutzungen verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt und stellenweise provisorisch mit Klebeband repariert (Restehalter). Kühltisch (rechter Arbeitsbereich): Im Kühltisch wurden verschiedene Lebensmittel, unter anderem frischer Lachs, Tomatensoße mit Fleischeinlage, geschnittene Champignons und geschnittene Peperoni, unabgedeckt gelagert. Im Innenraum des Kühltisches sowie in unmittelbarer Nähe zu den Lebensmitteln waren Flächen mit grünem, pelzigem und schimmelähnlichem Belag verunreinigt. Zudem war der Verdampfer ebenfalls entsprechend verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der im Kühltisch gelagerten Lebensmittel konnte daher nicht ausgeschlossen werden. Kühltisch (rechter Arbeitsbereich): Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Pastakühltisch (linker Arbeitsbereich): Im Pastakühltisch wurden nicht abgedeckte Spaghetti und Tortelloni gelagert. Im Innenraum des Kühltisches sowie in unmittelbarer Nähe zu den Lebensmitteln waren Flächen mit schwarzschimmelähnlichen Verunreinigungen behaftet. Zudem war der Verdampfer ebenfalls entsprechend verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der im Pastakühltisch gelagerten Lebensmittel konnte daher nicht ausgeschlossen werden

Theke/Tresen: Der Innenraum des Gläserspülgerätes war verunreinigt, ebenso der Türrandbereich. Der Gläserspülkorb war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

(UG) Tiefkühlraum: Die Regalbretter waren verunreinigt (Ober- und Unterseite). Es wurde Käse in Lake in einem Behälter aufbewahrt, dessen Innenseite des Deckels mit einem grünen, pelzigen, schimmelähnlichen Belag verunreinigt war. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination des darin gelagerten Käses konnte aufgrund der Verunreinigung des Behälters nicht ausgeschlossen werden.

(UG) Vorbereitungsküche: Die Aufschnittmaschine war verunreinigt und stellenweise provisorisch mit Klebeband repariert (Restehalter). Die elektrische Käsereibe war verunreinigt.

Eiscafe Roberto

Alter Weg 5

35463 Pohlheim

Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, welche die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Rückstandshöchstgrenzen von Pestiziden überschreiten.

Haiky Asia Bistro

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Schabenbefall sowie erhebliche hygienische Mängel vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Istanbul Restaurant

Michelsberg 28

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Das Lüftungsgitter zweier Kühlschränke war verunreinigt. Die Türen und Ränder des eingebauten Kühlschranks waren wiederholt schimmelähnlich verunreinigt. Das Insektengitter des Fensters war beschädigt. Mehrere Pfannen und ein Bräter waren mit eingebrannten Verkrustungen verunreinigt. Das Messer samt Messerwelle des Mikrocutters war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Außentür war nicht geschlossen. Dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel wie vorgekochte Suppen, frisches Fleisch und Dönerspieße unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel durch herabfallende Staub- und Schmutzpartikel oder durch Luftverwirbelung verwehte Schmutzpartikel waren nicht auszuschließen.

Theke/Tresen: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. In der Theke wurden Soßen auf Milchbasis sowie frische Fleischzubereitungen und andere Lebensmittel bei einer Temperatur von ca. 17° Celsius bis 19,5° Celsius gelagert, deren Temperatur eigentlich nur 7° Celsius betragen darf.

Lagerraum: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (rohe Dönerspieße) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die zwingend einzuhaltenden Herstellervorgaben von mindestens -18° Celsius wurden bei einigen Spießen um mehr als 5° Celsius überschritten. Es wurden Pizzakartons zur Verwendung bereitgehalten, die verunreinigt waren, da sie in einem verunreinigten Kellerraum zur Nutzung gelagert wurden.

Orient Fresh Markt

Frankfurter Straße 138

63263 Neu-Isenburg

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch erhebliche Hygienemängel sowie gravierende Abweichungen bei den Produkttemperaturen in der Fleisch-Servicetheke.