Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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262 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

Restaurant 'Wunderling‘ der Wunderling Cooperation UG

Limescorso 8

60439 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war aufgrund hygienischer Mängel einschließlich eines Schädlingsbefalls so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und eine Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich waren. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der festgestellten Mängel wurden eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden mit sofortiger Wirkung untersagt. Alle offenen und bearbeiteten Lebensmittel waren unschädlich zu beseitigen.

Theke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Einrichtungen befanden sich Mäusekot und Urinspuren, stellenweise in direkter Nähe zu offenen Lebensmitteln, in direkter Nähe zu zur Verwendung bereitstehenden Tellern und neben und in verpackten und unverpackten Einwegverpackungen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Bereich war durch den Schädlingsbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und eine Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich waren. Verunreinigt waren die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine, die Unterschränke im Innenbereich, das zur Verwendung bereitstehende Geschirr, der Innenraum des Mikrowellengerätes und die Türdichtungen des Kühltresens. Der Innenraum des vorderen Kühltresens war stark vereist. Es wurden zudem erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (Suppe: +48,6°C und gegartes Geflügel in Soße: +42,4°C).

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden Mäusekot in den Einrichtungen (auf den Regalen) und Fraßspuren an den Kartoffeln festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren das zur Verwendung bereitstehende Geschirr (GN-Behälter, Töpfe), die Gemüseschneidemaschine, die Eiswürfelmaschine im Innenraum insbesondere im Bereich der Kanten, der Türgriff des Kühlschrankes, die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe, der Spender für Einmalhandtücher, ein Spender für Flüssigseife, teilweise die Wände, der Fußboden (verunreinigt an den Randbereichen), die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (verunreinigt mit Fettrückständen), der Grillrost, die hinteren Belüftungsöffnungen am Herd im Innenbereich, der Innenraum der Haubenspülmaschine (verunreinigt mit alten Rückständen), die Geschirrspülbrause, die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen und der Fußboden (verunreinigt unter und hinter der Haubenspülmaschine). Mehrere Gastronorm-Behälter wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Im Kühlschrank wurden außerdem Lebensmittel mit beschädigter und korrodierter Alufolie abgedeckt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es wurden zudem Lebensmittel vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden (gekochter Reis, gemessene Temperatur +26,2°C, Lagerung auf der Arbeitsfläche).

Kühlraum: Verunreinigt war das Verdampferschutzgitter, der Verdampfer im Innenbereich, die Regalböden und die Decke.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Regalen mit Lebensmitteln, auf dem Fußboden, auf der Lagerfläche mit Kartoffeln, Zwiebeln und Reissäcken sowie in den Kartons mit Reinigungsmitteln befanden sich Mäusekot sowie Urinspuren. Mehrere Kartoffeln waren zudem angefressen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Personaltoilette: Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 30.03.2026 waren die hygienischen Mängel zum allergrößten Teil behoben.

Caterer Mamis Küche, Kantine und Catering

Konrad-Adenauer Allee 1-11

61118 Bad Vilbel

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Harput ET

Wellritzstraße 8

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Salattheke am Eingang: Das Lüftungsgitter der Kühltheke für Salate war verunreinigt. Es fehlte ein Handwaschbecken.

Gastraum mit Getränkekühlung und Dry Aged Kühlschrank: Der Dry Aged Kühlschrank war im Innenbereich erheblich beschädigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel (Soßen) wurde überschritten. Es wurde eine Temperatur von +12,8°C amtliche Messung am Produkt gemessen.

Theke Pizzavorbereitung: Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Tischeinlegeschneidebrett war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Des Weiteren waren die offenen Fugen zur Wand an der linken Seite mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Der Malerpinsel, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Grillbereich: Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Das Tischeinlegeschneidebrett zum Schneiden von Fleisch war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der Kühltheke (Hackfleisch + 9,4°C und Geflügel +5,9°C amtliche Kerntemperaturmessung) wurde überschritten.

Küche: Der Kühltisch war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war mit alten Fleischresten verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Die Abwiegeschaufel war mit alten, angetrockneten Mehlresten verunreinigt. Es wurden zahlreiche zum Stecken von Fleischspießen vorrätig gehaltenen Metallspieße in einem verrosteten und verschmutzten Behältnis gelagert. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurde ein leichter Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden zahlreiche unverpackte Lebensmittel (z.B. eingelegtes Fleisch) unabgedeckt im verschmutzten Kühltisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Geflügelfleisch + 7,9°, +7,6°C und +6,4°C amtliche Messung) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden zahlreiche, ca. 70 kg, gefrorene Rinderfilets in warmem Wasser aufgetaut. Der Teigkneter war mit einem Abfallsack zugedeckt.

Spülbereich: Mehrere Reinigungsgeräte wie z.B. Schwämme waren erheblich verunreinigt.

Vorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Des Weiteren war die Decke und der außer Betrieb befindliche Kühltisch großflächig und erheblich schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltisch war im Innenbereich großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Das Tischeinlegeschneidebrett war verunreinigt. Das weiße Tischeinlegeschneidebrett war auf der gesamten Schneidefläche schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, dass Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Des Weiteren lagerte auf der Verpackung eine leere Getränkedose.

Lager für Verpackungsmaterial im Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager Garage: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Kühlraum für Fleisch: Es wurden ganze, nicht verpackte Lämmer unmittelbar neben einem erheblich schimmelähnlich verschmutzten Regalwagen gelagert. Es wurden unverpackte leicht verderbliche Lebensmittel wie z.B. Hackfleischzubereitungen, Geschnetzeltes und Lammfleisch unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

TK Zelle: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Rindfleisch in Streifen) war Frostbrand zu erkennen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Im Tiefkühlraum war eine Umgebungstemperatur laut Anzeige von - 12,8°C.

Kiichi Sushi & Vietnamesische Küche

Roßmarkt 12

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- sowie Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Rahmani Markt

Berliner Str. 2

63654 Büdingen

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Tria Mare

Uferstraße 1

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, insbesondere das Kühlaggregat sowie Leitungen und Installationen (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Spülbereich: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Kühlraum links: Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt (bereits festgestellt am 13.03.2026).

(UG) Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalpapierhandtücher im Spender) (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Küche: Diverse Schneidebretter oder Schneidauflagen waren verschlissen (rau, riefig, verfärbt) (bereits festgestellt am 13.03.2026). Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zur angrenzenden Saladette zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination (bereits festgestellt am 13.03.2026). Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2°C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Kühlraum rechts: Es wurden halbierte Kartoffeln unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Victoria Restaurant

Bleichstraße 49

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Fritteuse war erheblich an allen Innen- und Außenbereichen verunreinigt. Die Teigmaschine war verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Es wurden im Kühlschrank unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel im Kühlschrank wurde überschritten. Es wurde frisches Hackfleisch bei +8,6°C und Pommes Frites bei +9,3°C amtliche Kerntemperaturmessung gelagert. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Die Teigmaschine wurde mit einem Müllsack zugedeckt.

Theke/Tresen: Der Dönergrill war erheblich mit alten Fettresten verunreinigt. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt. Mehrere Soßenlöffel, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren an den Außenbereichen mit fettig, braunen Ablagerungen und Fettresten verunreinigt. Der Grill war wiederholt großflächig und erheblich mit alten eingebrannten Fettresten verunreinigt. Mehrere Soßenlöffel, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Es wurde ein Mäusebefall am Motorbereich der Kühltheke festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der Kühltheke wurde überschritten. Es wurde Salat bei +16,6°C und Soße mit Rohbestandteilen bei +18,3°C amtliche Lasermessung gelagert. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. In der Kühltheke lagerte Salat, der bereits großflächig braun verfärbt war.

Spülbereich: Mehrere Schalen, die zur Aufbewahrung von Lebensmittelbedarfsgegenständen bereitgehalten wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt.

Außenbereich Hinterhof zur Personaltoilette: Im Hofbereich waren starke Taubenkotausscheidungen überall sichtbar.

Big Chefs Germany GmbH

Zeil 106-110, Center MyZeil, 4. OG

60313 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Decke, die Wände (teilweise), die Kaffeemaschine, der Fußboden, der Getränkekühltresen, sämtliche Regale, das Spülbecken, der Standmixer, der Wasserkocher, der Besteckkasten, der Tobot-Servierwagen, die Gläserspülmaschine und der Getränkekühlschrank. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Eiscrusher war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt und der Ablageort der Eisschaufel inmitten des Eises war ungeeignet; eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Küche: Der Kühlschrank und der Kühltisch waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt.

Spülküche: Die Decke und das Hängeregal waren verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt und die Wände waren teilweise verunreinigt.

Lager UG: Der Fußboden war verunreinigt.

Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 08.04.2026 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.

Maki & Tea

Frauenbergstraße 1 A

35039 Marburg

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass erhebliche hygienische Mängel im gesamten Betrieb vorlagen. Die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung wurde nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt, so dass sich an verschiedenen Einrichtungsgegenständen und -geräten Altschmutz und ein Fettfilm gebildet hatte. Außerdem wurde mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgegangen bzw. wurden sie nicht sachgerecht vorrätig gehalten.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Hong Kong Imbiss

Leipziger Str. 44

34260 Kaufungen

Am 11.03.20226 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Küche, der Lagerbereich sowie der Bereich der Vorbereitung waren insgesamt stark verunreinigt. Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte waren mit älteren Ablagerungen und fettigen Rückständen verschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen massiv altverschmutzt. Die Wände waren mit älteren Ablagerungen und fettigen Rückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Ordnung und Struktur der Räume, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt und mit anderen Bedarfsgegenständen belegt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, war mit älteren Ablagerungen und fettigen Rückständen verschmutzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet. Die Hygienemängel im Betrieb waren bei den Nachkontrollen am 16.03 weiterhin so gravierend, dass erneut eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurden im Betrieb bis zu einer weiteren Abnahme untersagt. Im Rahmen der Nachkontrolle am 18.03.2026 zeigte sich der Betrieb fast unverändert.

Die Mängel waren am 24.03.2026 behoben.