Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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273 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

Yoshi /Shusi und Nudeln

Marktplatz 22

64625 Bensheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Die Räume (Küche, Theke/Vorbereitung, Lager) in denen mit Lebensmittel umgegangen wird bzw. gelagert werden befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Gesamtzustand. In der Küche, der Theke und im Lager war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.
In der Küche war das Handwaschbecken verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Saladette war im unteren Bereich beschädigt. Die Blende im unteren Bereich wurde notdürftig mit einem Schwammtuch fixiert. Die Saladette war in der Türinnenfläche und von außen verunreinigt.
Im Bereich der Theke/Vorbereitung war die Arbeitsfläche und der Kühltisch verunreinigt. Im Lager war der Innenraum des Kühlschrankes verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.
Bei der Nachkontrolle am 31.10.2024 waren die Mängel mehrheitlich behoben.

BA EM Asian Food & Drink

Friedrichstraße 9

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitungsküche UG: Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Die Salatschleuder war stark verunreinigt.

Küche Thekenbereich: Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Der Kantenumleimer der Arbeitsfläche war beschädigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen, stellenweise stark verunreinigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Die Türdichtungen nahezu aller Kühlmöbel waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Suppen Bain-Marie war verkalkt. Das Schneidebrett war verunreinigt.

Lagerkeller UG/Trockenlager: Der Fußboden im Lagerkeller, der auch als Durchgang zur Spülküche fungiert, war teilweise stark verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Anstrich der Wände und Decken war an mehreren Stellen beschädigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Ein Regalwagen zur Lagerung von verpackten Lebensmitteln wie Öl etc. war verunreinigt. An der Innentür eines Tiefkühlschrankes wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung. Es wurden verunreinigte Lebensmitteltransportbehälter für die Verwendung bereitgehalten.

Spülküche UG: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden Lebensmittel (Fisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Es waren Lebensmittel wie Knochen, Fleisch etc. in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren.

Tief-/Kühlung: Das Einfrierdatum zu eingefrorenen, noch nicht etikettierten Produkten konnte nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (nicht abgedeckten Satè Spießen) war Frostbrand zu erkennen.

Hygiene allgemein: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.

Eigenkontrolle: Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen und/oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden.

Betrieb allgemein: Es wurde Reis und Suppe in einem unhygienischen Umfeld gekocht. Der offene Suppentopf stand längere Zeit unbeaufsichtigt in diesem Umfeld.

GT World of Beauty GmbH

Lützelhäuser Weg 14

63571 Gelnhausen

Es wurden im Lagerbereich erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln (Kaffeebohnen) festgestellt und dokumentiert. So wurden Kaffeebohnen in einer erheblich verunreinigten Umgebung behandelt und abgefüllt, sodass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Zudem fehlte ein ordnungsgemäßes Handwaschbecken und Lagerboxen für Kaffeebohnen waren erheblich beschädigt und ausgeplatzt.

Die hygienischen Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Kaisertempel

Gimbacher Str. 13

65817 Eppstein

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde.
Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt, wodurch die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontamination ausgesetzt waren.

2. Lebensmittel wurden ohne die erforderlichen Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen in Verkehr gebracht.

3. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen, die nicht ausreichen gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten, behandelt.

4. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht, in diesem Fall verdorbenes Fleisch und verschimmelte Dosen Artischockenmus.

5. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 19.09.2024 (teilweise)

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Hygienische Mängel

Burger King der FHF Group GmbH

Schillerstraße 3

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde freiwillig durch den Betreiber geschlossen.

Gasthausbrauerei Alt Giessen GmbH Metropol

Westanlage 30-32

35390 Gießen

In der Betriebsstätte wurde ein Schädlingsbefall mit Schaben festgestellt, welcher die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellt.

La Pizza GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Restaurant Melis

Markgrafenstraße 1

60487 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Bereich der Bäckerei wurde behördlich geschlossen (Teilschließung).

Bäckerei Kamps

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt; Mäusekot auf dem Fußboden und Mäuseurin und Laufspuren auf Versorgungsleitungen sowie Mäusekot auf dem Backwarenregal in der Vorbereitung ‚Backen‘, Laufspuren im Verkauf auf Elektroinstallation und Versorgungsleitungen, Mäuseverunreinigungen unter der Verkaufstheke, Fraßspuren und starke Verunreinigungen durch Mäuse im Verkauf, starke Verunreinigungen durch Mäuse im Thekenunterbau, Mäusekot in der Rückwand am Kühlschrank in der Vorbereitung 2, Mäusekotverunreinigungen auf dem Kabelkanal in der Spülküche, Mäusekot in Innenraum einer Kiste im Lager und eine tote Maus im Lager. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde zudem ein Schabenbefall festgestellt; Schaben im Handtuchspender sowie lebende Schaben im Verkauf und tote Schaben und Schabenpakete in der Vorbereitung ‚Backen‘. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. An allen Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkauf: Mehrere Einrichtungsgegenstände (insbesondere die Unterbauten) und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (u. a. Kaffeebohnenbehälter), waren verunreinigt. Der Miniofen war innen stark verunreinigt. Mehrere Bäckerkisten waren ebenfalls stark verunreinigt und die Warenanlieferung erfolgte augenscheinlich in nicht hygienisch gereinigten Bäckerkisten. Das Zubehör der Saftpresse war mit alten Verkrustungen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt und klebrig.

Vorbereitung Backen: Verunreinigt waren mehrere Backbleche, die Backblechhandschuhe und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Die Brotkörbe waren schimmelartig verschmutzt. Mehrere Einrichtungen, Maschinen und Ausrüstungen waren stellenweise stark verunreinigt (Backofen Wasserablauf, Backofen Abwasserschläuche, Rückwand Backofen, Stikkenwagen, Leiter, Wasserauffangschale des Backofens, Brotschneidemaschine von innen). Der Etagenbackofen war innen verunreinigt und der Gärschrank war innen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Spülküche: Die Geschirrspülmaschine und die Abdeckung für den Tablettwagen waren stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren zum größten Teil bei der Nachkontrolle am 18.10.2024 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.