Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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ALDI SE & Co. KG

Darmstädter Landstraße 10

60594 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde in den Unterschränken des SB- Backwarenregals Mäusekot festgestellt. Auf dem Fußboden vor dem SB- Backwarenregal (Kundenbereich, hinter dem fahrbaren Abfalleimer) und hinter der Brotschneidemaschine befand sich Mäusekot. Auf dem untersten Regalboden des SB-Regals mit Muffins und Waffeln befand sich Mäusekot. Bereich Müsli, Cerealien, Trinkkakao, sowie Gebäck und Kekse: Auf den Regalböden mehrerer SB- Regale befanden sich Mäusekot und –urinspuren. In einem Umkarton wurde eine Packung „Waffelmischung“ mit deutlichen Fraßspuren durch Schadnager festgestellt. Die Ablaufwannen mehrerer SB-Kühlregale waren teilweise verschmutzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 08.02.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

Bäckerei Braun

Bruchstr. 32

35390 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen.
Der stetigen Sauber- und Instandhaltung der gesamten Betriebsstätte wurde nicht nachgekommen. Teils waren Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Geräte, wie z. B. Pinsel, Aufbewahrungsboxen und die Teigteilmaschine mit Lebensmittelresten verunreinigt. Weitere Lebensmittelbedarfsgegenstände, wie z. B. Backformen, wurden neben verschmutzten und verrosteten Heizkörpern aufbewahrt. Elektrokabel und -leitungen, welche sich in unmittelbarer Nähe von offen aufbewahrten Lebensmitteln befanden, waren verschmutzt. Im Produktionsbereich waren Wände teilweise verunreinigt und schadhaft, so dass die Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln mit Bausubstanz bestand. Lebensmittelbehälter, z. B. befüllt mit Mehl oder Rosinen, wurden unsachgemäß auf dem verunreinigten Boden gelagert. Im Produktionsbereich war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit altem Schmutz verunreinigt und die Decke mit Fettrückständen verschmutzt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine sowie die Geschirrspülbrause waren mit alten Rückständen behaftet, so dass eine effektive Reinigung nicht gewährleistet war.
Es wurde eine Grundreinigung des Betriebes und die unverzügliche Beseitigung der hygienischen Mängel angeordnet sowie das Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Lebensmitteln untersagt. Bei einer Folgekontrolle am 16.01.2024 waren die hygienischen Mängel weitestgehend beseitigt und die angeordnete Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr.1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b) i. V. m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

DREAM GmbH 'Alice Premium Döner'

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein) Es wurde ein starker Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren, tote Mäuse) festgestellt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An allen Handwaschbecken in der Betriebstätte war die Warmwasserzufuhr nicht funktionstüchtig.

Theke/Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Sämtliche Innenböden der Kühltische waren unter den Kühlschubladen sehr stark verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise sehr stark verunreinigt. Das elektrische Dönermesser und die Schutzabdeckung waren mit alten Anhaftungen verunreinigt.

Küche Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mehrere Einrichtungen und Betriebsgegenstände waren teilweise sehr stark verunreinigt. Der gekochte Reis vom Vortag wurde über Nacht im Reiskocher außerhalb einer Kühlung aufbewahrt. Die Temperatur betrug 49°C und der gekochte Reis wurde im Reiskocher erneut aufgewärmt.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt und es fehlte der Filter. Im Innenraum der Haubenspülmaschine hingen Silikonreste. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Mehrere Regalböden waren stark schimmelartig verunreinigt.

Lager U1.03A: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der erheblichen Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 05.02.2024 weitgehend behoben und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Melis Kebaphaus

Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden gravierende hygienische Mängel und ein massiver Schadnagerbefall festgestellt. Auf dem Fußboden, in den Unterschränken sowie auf dem Fußboden der Showküche und in der Küche (vorrangig Mehllager) befand sich Mäusekot. Eine nachteilige Beeinflussung der behandelten Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Alle offenen und im Betrieb behandelten Lebensmittel mussten beseitigt werden. Der Gesamtbetrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet werden musste.

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden und auf einem Ablagebrett unterhalb des Schaltschrankes befand sich Mäusekot. Die Silikonfugen der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, im Übergang zu den Wandfliesen und zu der hinteren Wischkante, waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine sowie die Türrandbereiche waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein gelbes Kunststoff- Schneidebrett und der Teigkneter (sowohl im Bereich zwischen Kopf und Kesseln, als auch das Gehäuse selbst) waren verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (rohe, marinierte Hähnchenspieße) bei einer nicht angemessenen Temperatur außerhalb der Kühlung vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur betrug +16,8°C. Es wurden zudem leicht verderbliche, gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur außerhalb der Kühlung aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist und innen verunreinigt. Auf dem Fußboden im hinteren Bereich (Mehllager) befand sich offenes Schadnagergift. Zum Auskühlen der Pizzen/Dönerfladen wurde ein verunreinigtes, offenporiges Holzbrett verwendet, welches nicht leicht zu reinigen oder ggfs. zu desinfizieren war.

Lager/ Flurbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung und der Innenraum des Kühlschrankes waren ebenso verunreinigt.

Showküche: Im Unterbau der Theke befand sich stellenweise flächendeckend Mäusekot. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (u. a. Mäusekot). Die Wandfliesen, diverse Leitungen an der Wand, die Türdichtungen des Kühltisches im Bereich des Pizzaofens sowie der Kühltischinnenraum im Bereich des Pizzaofens waren verunreinigt. Der Unterbau der Theke sowie der Kühltischinnenraum der Saladette waren stark verschmutzt. Das Mikrowellengerät war außen verunreinigt und verfettet. Das Regalbrett unter der Mikrowelle war stark verfettet. Die beiden Dönergrills waren an der Aufhängung der Spieße mit alten Verkrustungen behaftet. Die Kochgitter waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. In zwei verunreinigten schwarzen Styroporboxen wurden vorgebackene Fladenbrote gelagert.

Kühlraum außerhalb: Die Regale waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände, die Decke und diverse Leitungen waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Aufgrund der festgestellten gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 12.02.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Orient Asia Imbiss

Münchener Straße 19

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Bäckerkisten waren verunreinigt. Sämtliche Unterschränke waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt.

Vorbereitung: Es wurde Personal beschäftigt, das ungeeignete Arbeitskleidung trug. Der Tritthocker war verunreinigt. Der Plattformwagen war verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Eimer) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Decke war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Spülbeckens war undicht. Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt.

Küche: Der Türrahmen war nicht leicht zu reinigen und wasserabstoßend. Die Siebschaumkelle war beschädigt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Der Hockerkocher war verunreinigt. Ein Kochtopf war verunreinigt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Lager im Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren sämtliche Mängel behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

REWE Center 44401030 der REWE Markt GmbH

Nidacorso 1

60439 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.

Kühlraum Wurst: Im Kühlraum befand sich eine Kiste mit aufgetauten Burger Paddies, welche bereits Verfärbungen aufwiesen (Laut Herstellerangabe sollten diese unaufgetaut zubereitet werden).

Kühlraum Fleisch: Der Fleischwolf war an den Schaltern mit verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Regalböden waren teilweise mit Fleischresten verunreinigt.

Theke Wurst & Fleisch: Die Halterungen für das Verpackungsmaterial an der Fleischtheke waren mit angetrocknetem Fleischsaft verunreinigt. Die Fleisch- und Wursttheke war unter den vorderen Lüftungsschlitzen verkalkt und stellenweise verschmutzt.

Theke Fisch: Es wurden verunreinigte Thekenschildhalter und Löffel in den Schubladen mit dem gereinigten Geschirr gelagert. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht: Die in der Theke angebotenen Saiblinge wiesen teilweise einen artfremden Geruch auf, die Kiemen waren gräulich verfärbt und verschleimt, die Fische waren äußerlich abgetrocknet und von weicher Konsistenz.

Vorbereitung Fisch: Die Geschirrspülmaschine war an den Scharnieren der Klappe verunreinigt und der Abfluss der Eismaschine war mit schleimigen Belägen verunreinigt.

Kühlraum Nr. 39 Fisch: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Bake off Bereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Unterbau des Backofens, auf dem Fußboden, auf den Unterbau für die Bäckerkisten und im Unterbau der Backwarentheke befand sich Mäusekot und ein Brot zum Fertigbacken wies Fraßspuren auf. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Einschübe des Gärschrankes und der Unterbau des SB-Backwarenregals waren zudem verunreinigt.

Vorbereitung Bake off: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, auf einem Beutel mit Brötchen, in einer Bäckerkiste, auf dem Unterbau der Bäckerkisten und in einer Rolle mit Klarsichtfolie befand sich Mäusekot. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Lagerbereich Verpackungen (hinter Schnippelküche): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem gesamten Fußboden befand sich Mäusekot. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum Nr. 26 Schnippelküche: Die Regale waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

Verkauf Obst & Gemüseabteilung: Die Obstschrägen waren teilweise verschmutzt. Das SB-Kühlregal mit den Fertigsalaten und Säften war unter den Einlegeböden und im Ablaufrinnenbereich sehr stark verunreinigt.

Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Verkaufsraum wurden mehrere angefressene Lebensmittelverpackungen festgestellt, u.a. Lorenz Minibrezeln, Ja! Salzstangen, Chipsfrisch ungarisch, Crunchips verschiedene Sorten, Lorenz Erdnuss Locken, Ja! Weizenmehl. In mehreren Regalen und an mehreren Stellen auf dem Fußboden wurden Mäusekot und Urinspuren festgestellt. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, den Sockelleisten und vereinzelt auf den Lebensmittelverpackungen wurde Mäusekot festgestellt. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war.

Aufgrund der gravierenden Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Gegenstände angeordnet und der gesamte Warenbestand war auf Fraßschäden sowie Mäusekot- und Urinspuren zu überprüfen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel bezüglich des Mäusebefalls waren am 07.02.2024 behoben. Die übrigen Mängel waren am 07.02.2024 zunächst zum Teil behoben und bei der Nachkontrolle vom 23.02.2024 vollständig behoben.

XianLongKan Hotpot der Xinrun Gastronomie & Import Export GmbH

Am Hauptbahnhof 8

60329 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Arbeitsfläche unter dem kleinen Kühlschrank war verunreinigt. Der Tellerwärmer war verunreinigt. Der Getränkekühltresen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände in einem Kühlraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Hockerkocher war verunreinigt. Küche: Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es waren mehrere Regale verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Maschine für Speisereste war verschmutzt. Es waren Regale in den Kühlräumen schimmelähnlich verunreinigt. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 31.01.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

‚Mamma Forno‘ der Plan A Gastro GmbH

Zeil 29 - 31

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Räume Bäckereibereich und Küche / Vorbereitung waren durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen (Showküche + Kühltheken): Der Unterschrank (mit Servierbrettern) war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt. Die hintere Dunstabzugsanlage war ebenso stark verunreinigt und verrußt. Der Fußboden unter den Einrichtungen war sehr stark verunreinigt (u.a. mit Mäusekot). Der Transportwagen für die Fleischspieße (gereinigt) war innen sehr stark verunreinigt.

Bäckereiabteilung: Der Fußboden war unter dem Zubereitungsbereich stark mit Mäusespuren verunreinigt. Der Kühltisch war im Motorenbereich sehr stark mit Mäusespuren (Fraßspuren, Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Vorbereitungsküche (Fleischwolf / Anbau): Der Fußboden war verunreinigt (u.a. mit Mäusekot). Die Unterschränke waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt.

Küche (Anbau): Das Untergestell des Backofens war mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Der Fußboden war unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verunreinigt.

Lagerbereich Keller / Treppenhaus (Anbau): Der Fußboden im Treppenhaus war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Der Bereich unter der Treppe war verunreinigt (u.a. mit Mäusekot) und überlagert.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 größtenteils behoben.

'Indian Street Food Ricksha' der Maisam Gastrobetrieb GmbH Manju

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Tischdosenöffner, das Schneidebrett, der Kühltischinnenraum und die Fritteuse waren verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schmierspuren Schadnager, Schadnagerkot). Im Kühlschrank wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt bzw. in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Garnelen). Zudem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Garnelen: gemessene Temperatur + 5.5 °C). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (z. B. Sieb). Es wurden außerdem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (verschimmelte Kartoffelstücke).

Theke/Verkauf: Der Reiskocher war verunreinigt, zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbauten Theke; Zwischenräume Einrichtung) mit Schmierspuren von Schadnagern und Schadnagerkot verunreinigt. Mehrere Gegenstände (Aufbewahrungskisten: Schadnagerkot) sowie mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Geschirr: Schadnagerkot), waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Fraßspuren von Schadnagern). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Lagerraum U1.01/Tiefgarage: Das Regal war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und tote Mäuse). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum/Lagerraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (z. B. Tote Schaben). Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Das Regal war verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 05.02.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

AZRA

Wagemannstraße 19

65183 Wiesbaden

Vorbereitung/Lager: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Fritteuse war mit alten Verkrustungen verunreinigt. Das Fett war trüb und mit Frittierresten durchsetzt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Dönergrill war nach der letzten Benutzung am Wochenende zuvor (5-6 Tage zuvor) nicht gereinigt worden und mit alten Anhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Decke war mit alten Gespinsten verunreinigt. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Grill war nach der letzten Benutzung nicht gereinigt worden und war mit alten Fettverkrustungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Der elektrische Dönerschneider war vom letzten Wochenende noch verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Theke/Tresen: Die Fensterscheibe zum Küchenbereich war mit alten Anhaftungen und Spritzern von Fett/Fleischsaft und Soßen überzogen. Fugen und andere Randbereiche waren mit alten, vertrockneten Lebensmittelresten bedeckt. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Der Unterschrank der Theke war insbesondere im Tür- und Schienenbereich, aber auch im Innenraum mit alten Lebensmittelresten und Anhaftungen verunreinigt. Dabei handelte es sich um Brösel der dort gelagerten Süßbackwaren und Anhaftungen aus deren Überzügen und Güssen. Die Bereiche wurden augenscheinlich seit sehr langer Zeit nicht mehr gereinigt. Benutzte, noch verschmutzte Bleche, wurden einfach weiter nach hinten in den Schrank gelegt. Dort verschmutzten sie dort noch lagerndes Verpackungsmaterial, das für den direkten Kontakt mit Lebensmittel gedacht war. Der Raum war an allen Oberflächen wie Griffen, Rand und Eckbereichen und unter und an Möbeln so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Gebäckfüllmaschinen (für Lokma bzw. Teigbällchen) waren sowohl von außen, als auch von innen mit alten eingetrockneten Füllungen verunreinigt. Zum Teil quoll Füllung aus Öffnungen die dafür nicht vorgesehen waren. Dabei vermischten sich die Füllungen mit den Schmiermitteln.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Es wurde Personal beschäftigt, das mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Es wurden Gewürze ohne die Möglichkeit einer Rückverfolgbarkeit in Tüten lose gelagert.