Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Bäckerei Kamps
Europa-Allee 6
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt; Mäusekot auf dem Fußboden und Mäuseurin und Laufspuren auf Versorgungsleitungen sowie Mäusekot auf dem Backwarenregal in der Vorbereitung ‚Backen‘, Laufspuren im Verkauf auf Elektroinstallation und Versorgungsleitungen, Mäuseverunreinigungen unter der Verkaufstheke, Fraßspuren und starke Verunreinigungen durch Mäuse im Verkauf, starke Verunreinigungen durch Mäuse im Thekenunterbau, Mäusekot in der Rückwand am Kühlschrank in der Vorbereitung 2, Mäusekotverunreinigungen auf dem Kabelkanal in der Spülküche, Mäusekot in Innenraum einer Kiste im Lager und eine tote Maus im Lager. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde zudem ein Schabenbefall festgestellt; Schaben im Handtuchspender sowie lebende Schaben im Verkauf und tote Schaben und Schabenpakete in der Vorbereitung ‚Backen‘. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. An allen Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Verkauf: Mehrere Einrichtungsgegenstände (insbesondere die Unterbauten) und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (u. a. Kaffeebohnenbehälter), waren verunreinigt. Der Miniofen war innen stark verunreinigt. Mehrere Bäckerkisten waren ebenfalls stark verunreinigt und die Warenanlieferung erfolgte augenscheinlich in nicht hygienisch gereinigten Bäckerkisten. Das Zubehör der Saftpresse war mit alten Verkrustungen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt und klebrig.
Vorbereitung Backen: Verunreinigt waren mehrere Backbleche, die Backblechhandschuhe und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Die Brotkörbe waren schimmelartig verschmutzt. Mehrere Einrichtungen, Maschinen und Ausrüstungen waren stellenweise stark verunreinigt (Backofen Wasserablauf, Backofen Abwasserschläuche, Rückwand Backofen, Stikkenwagen, Leiter, Wasserauffangschale des Backofens, Brotschneidemaschine von innen). Der Etagenbackofen war innen verunreinigt und der Gärschrank war innen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Spülküche: Die Geschirrspülmaschine und die Abdeckung für den Tablettwagen waren stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren zum größten Teil bei der Nachkontrolle am 18.10.2024 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.