Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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256 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

Irish Pub Wiesbaden

Michelsberg 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Bierkeller: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile (Keg Verschlüsse) waren außen schimmelähnlich verunreinigt.

Theke/Tresen: Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren durch Spülwasserrückstände und Schlieren verunreinigt. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Mischdüse der Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verkalkt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war beschädigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen durch eine eingetrocknete Schicht aus schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Das Geschirrregal, auf welchem Trinkgläser mit dem Trinkrand nach unten standen, war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum: Die Eiswürfelmaschine war wiederholt schimmelähnlich verunreinigt.

Betrieb allgemein: Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Late night Pizzeria

Hirschhorner Straße 1 a

64646 Heppenheim

Während einer Plankontrolle wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygie-nische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Le-bensmittel und Speisen darstellen:

Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren stark verunreinigt.
Beispiele: zwei Fritteusenkörbe, Metallsieb, Eierkocher, Eimer mit vorberei-teter Pannade, Schneidebrett der Saladette, Teigknetmaschine, Fritteuse selbst (innerer Randbereich gelbliche Verkrustungen).

Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Im Doppelkühlschrank wurden unverhüllte Lebensmittel, hier Hähnchenfleisch in einem GN Behälter vorrätig gehalten. Weiter Käse der nicht vollständig umhüllt war. Erdbehaftete Lebensmittel lagerten ebenfalls in dem Kühlschrank unmittelbar über dem unverhüllten Hähnchenfleisch. Das Verdampferschutzgitter war stark mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. In einem Ausziehkühltisch befanden sich Hähnchenflügel in einer für Lebensmittel ungeeigneten Kunststofftüte im eigenen Fleischsaft. In zwei weiteren GN Behältern befand sich unverhülltes Hähnchenfleisch, dass in einer roten Flüssigkeit lag. Die Ausziehschublade war verunreinigt im unmittelbaren Umfeld des Fleisches.

Mamis Gelateria

Bahnhofstraße 8-10

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt.
Ferner wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten sowie den Mäusebefall ausgesetzt.

Gaststätte Arnold

Berliner Straße 19

35088 Battenberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Bäckerei Eckhardt GmbH & Co. KG

Edertalstraße 2

35116 Hatzfeld

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Eislabor Fresco Gelato

Industriestr. 5

65589 Hadamar

Hygienische Mängel

Itoshii Sushi & Asian

Feldstraße 19

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Am Handwaschbecken war die Silikonfuge beschädigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war insbesondere Randbereichen zur Silikondichtung verunreinigt. Der Spritzschutz, rechts am Handwaschbecken, war verschlissen (ablösender Lack auf Holzbrett). PC-Regal: Insbesondere die Tastaturen vom Laptop, waren verunreinigt (Handkontaktflächen). Es waren Kabel so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Der Gemüsehobel war verunreinigt (angetrocknete Fasern von Mango). Reinigungsgeräte (Fußbodenwischsystem) standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. angeschnittene Avocado, Zitronen, Chilischote) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Explizit: roher geschnittener Lachs wurde bei +7,7°C im Kühltisch bereitgehalten. Eine Zubereitung aus Lachs und Soße (auf Mayonnaise-Basis) wurde bei + 8,2 °C bereitgehalten.

Küche: Der Spender für Einmalhandtücher war beschädigt. Die Kochzeile (Übergang Wand zu Arbeitstisch) war stellenweise morsch oder mit Silikon so behaftet, dass die Flächen nicht mehr leicht zu reinigen waren und sich das Silikon ablöste. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war beschädigt. Die Silikonfugen an und unter dem Spültisch waren beschädigt. An Geräten bzw. Maschinen (Aufsatzkühlung) war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Wände waren teilweise mit Zetteln beklebt, die nicht durch z. B. eine Laminierung umhüllt waren. Es wurde ein offenporiger Betonstein unter Einrichtungsgegenständen platziert, der eine angemessene Reinigung nicht ermöglichte. Eine auf dem Induktionskochfeld bereitstehende Wokpfanne war an der Innenfläche (Lebensmittelkontaktfläche) angerostet. Der Heizkörper an den Fritteusen war mit Frittierresten verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Explizit: Gyoza-Teigtaschen, verschiedene panierte Erzeugnisse.

Nebenraum (zwischen Küche und Theke): Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Explizit: Es lagerten mehrere Reinigungsmittelflaschen auf einem Regal oberhalb des bereitgehaltenen Sushireisbehälters. Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches war mangelhaft (ablösender Kantenschutz). Es wurde ein Lebensmittelmottenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Soßen) in Töpfen unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Verpackungslager (Keller): Es wurden teils Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Explizit: abbröselnder Putz der Wand auf Kunststoffschalen.

'Gokio Bros.' der Gokio GmbH

Oeder Weg 26

60318 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Fruchtfliegen), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Die Wände wiesen teilweise Verunreinigungen auf. Die Türdichtungen der Kühlschränke, die Kühlschränke selbst, das grüne Kunststoffschneidebrett, das Waffeleisen, der Reiskocher, die Decke, sowie die Beleuchtung wiesen ebenfalls Verunreinigungen auf. Auch der Fußboden war verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Zusätzlich waren mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen verschmutzt. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigungen wurden an den Türdichtungen des Kühltisches, im Innenraum des Kühltisches sowie an der Unterseite der Wärmebrücke der Speisenausgabe festgestellt. Teilweise waren auch die Wände und die Fugen der Wandfliesen verunreinigt. Die Hochdruckfritteuse, die Dunstabzugsanlage und die Fritteusen wiesen ebenfalls Verschmutzungen auf. Die Beleuchtung der Dunstabzugshaube war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Das Handwaschbecken war verunreinigt, ebenso wie die Türrandbereiche, der Innenraum und der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, welche mit alten Rückständen verunreinigt war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen waren ebenfalls verschmutzt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt, besonders der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches zeigte schimmelähnliche Verunreinigungen. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen verwendet, der zudem direkt in einem Bereich stand, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen, wie Einmalpapierhandtücher im Spender, sowie Mittel zum Händewaschen, zum Beispiel Flüssigseife im Spender. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem Mäusekot und Urinspuren auf dem Fußboden. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Des Weiteren wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens +60 °C aufwiesen (panierte und frittierte Hühnchenteile, gemessen mit +24,2 °C bzw. +24,4 °C).

Flur- und Warenwege: Der Fußboden war verunreinigt, ebenso der Fußboden der Kellertreppe. Der Spender für Einmalhandtücher sowie das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens wiesen ebenfalls Verunreinigungen auf. Lebensmittelbehälter, unter anderem Kanister mit Frittieröl, wurden auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Bereich war nicht so gestaltet oder konzipiert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war. Zusätzlich wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens.

Kleines Lager gegenüber dem Handwaschbecken (Personaltoilette): Die Fensterbank und das Fenster waren verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Keller – Vorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigungen wurden am Fußboden, am Kühlschrank sowie teilweise an den Wänden festgestellt. Das Abluftrohr der Entlüftung war verstaubt bzw. verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten sowohl Mittel zum hygienischen Händetrocknen, wie Einmalpapierhandtücher im Spender, als auch Mittel zum Händewaschen, beispielsweise Flüssigseife im Spender. Zudem wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen sowie ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Keller – Lagerbereich: Der Kühlschrank, der Fußboden und die Eiswürfelmaschine waren verunreinigt. Lebensmittelbehälter, darunter Eimer mit Salat-Mayonnaise und Tomatenketchup, wurden auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot in den Ecken des Fußbodens. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Des Weiteren wurden leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war.

Toilettenvorraum – Umkleidebereich: Der Fußboden war verunreinigt, und Reinigungsgeräte wurden unmittelbar darauf abgestellt. Die verunreinigten Wischbezüge für den Bodenwischer wurden offen in Abfallbeuteln aufbewahrt, was Fruchtfliegen anzog. Private Sachen wurden offen gelagert, da eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit, wie Schränke oder Spinde, fehlte. Zudem wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen sowie ein Mäusebefall festgestellt.

Personaltoilette Damen / Herren: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung, die Decke (stellenweise), der Abfallbehälter sowie der Fußboden waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 18.08.2025 waren die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

FGC Gastronomie

Golfstraße 41

60528 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Madenbefall in der Küche sowie ein Mäusebefall festgestellt.

‚KULAYAN Nepali Cuisine‘ der Mithonepali GmbH

Europa-Allee 121

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Der Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden Verunreinigungen inklusive eines Schädlingsbefalls wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, der Innenraum des Getränkekühltresens (z. B. Wasserauffangschale; Lüftung) und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Die Theken-Einrichtung war auch mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche: Der Behälter mit Gewürzen im Hängeschrank war verunreinigt, die Wände waren teilweise verunreinigt. Mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt waren die Unterbauten/Gasherd, der Kühlmotor und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Es wurde außerdem ein Eimer mit Kartoffeln auf dem Boden gelagert, der üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt wird. Zudem wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen (Haldi Turmeric Powder; July 2024).

Kühlraum: Die Fuge des Fußbodens und das Verdampferschutzgitter waren verunreinigt. Die Warenlagerung war zum Teil mangelhaft, verschiedene unverpackte als auch verpackte Gemüsesorten wurden ineinander gestapelt.

Spülbereich: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Armatur des Vorspülbeckens und teilweise die Wände. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt waren die Ver-/Entsorgungsleitungen, der Geschirrschrank sowie die Unterbauten. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Fraßspuren von Schadnagern). Das Handwaschbecken war außerdem nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Lagerraum: Verunreinigt waren die Armatur des Spülbeckens, die Leiter und teilweise die Wände. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Ebenfalls mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern war ein Behälter sowie der Schrank verunreinigt; zwischen Mehlstaub befanden sich Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern. Das Regal war großflächig mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt (Schadnagerkot neben Konserven und Tellern). Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Hackfleisch, gemessene Temperatur +10.1 °C).

Personaltoilette: Das Handwaschbecken war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.07.2025 zum größten Teil beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.