Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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225 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

Food Essay GmbH Fathers Korean

Feldstraße 10

65824 Schwalbach

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen (u. a. Reiskocher, Fritteuse, Gemüseschneidemaschine, Schneidebrett) behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Es wurden verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel, in diesem Fall Mais, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, in Verkehr gebracht wurden.

4) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 20.01.2025 (teilweise)

Gutsausschank Weingut Quink-Klein

Margarethenstr. 5

65239 Hochheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Milano

Im Steinigen Graben 26

63571 Gelnhausen

Mittlerweile sind die Hygienemängel vollständig behoben.

In mehreren Betriebsbereichen eine Vielzahl an zum Teil erheblichen hygienischen Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So waren mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt. Zudem wurden eine Champignonrahmsoße mit einer stellenweise vertrocknete und dunkel verfärbten Oberfläche und Panna cotta-Gläser mit Schmutzpartikeln auf der Oberfläche vorgefunden, die nicht zum Verzehr geeignet waren. U. a. wurden Hähnchenbrustfilets, Lachsstücke, ein Fischfilet und eine Tintenfischtube unsachgemäß bei einer Temperatur gelagert, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte. Außerdem waren in mehreren Betriebsbereichen keine gute Lebensmittelhygiene und kein ordnungsgemäßer Reinigungszustand gewährleistet.

MMC GmbH

Frankfurter Str. 6-12

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen (u. a. Fleischwolf, Schneidbretter, Knochenbandsäge) behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten wurde.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 24.01.2025 (größtenteils)

Nordsee GmbH

Main-Taunus-Zentrum Platz 74

65843 Sulzbach

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

U. a. befand sich Mäusekot unter der Ausziehschublade der SB-Salatbar und dem Bereich unter der Kassenschublade. Die Kunststoffleisten auf der Arbeitsfläche der Frischfischtheke waren schimmelähnlich verunreinigt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängebeseitigung wurde mitgeteilt am 13.12.2024

Main Bäckerei

Berliner Straße 95-97

63071 Offenbach am Main

Gravierende Hygienemängel im Betrieb.

Speisegaststätte "Divan"

Schulstr. 18

35037 Marburg

Es wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. So waren Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften mit Rückständen verunreinigt. Der Küchenbereich war mit verschmutztem Geschirr zugestellt, so dass ein hygienisches Arbeiten nicht möglich war. Bei einem Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Al Sheik Company

Am Sandgraben 2

35112 Fronhausen

Es wurden zum wiederholten Male gemahlene Gewürze in nicht lebensmitteltauglichen Behältnissen vorrätig gehalten.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Aroma Point

Am Erbachwiesenweg 2

64646 Heppenheim

In Räume, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Ausrüstungsgegenstände wie Wasserkocher und Mikrowelle, die für die Zubereitung von verschiedenen Lebensmittel und Erhitzung dieser verwendet werden, waren verunreinigt. Die Teigknetmaschine, in der z.B. Hefeteig hergestellt wird war in der Schüssel und am Bedienelement verschmutzt. Ein Schneidbrett, das zum Zeitpunkt der Kontrolle zur Zerkleinerung einer Zwiebel verwendet wurde, war mit älteren dunklen Anhaftungen versehen. Der elektrische Käse-/Gemüseraspler, der zum Raspeln von Käse und Gemüse wie Weißkraut oder Rotkraut verwendet wird, war verunreinigt.
Das Geschirregal war mit verunreinigten Kartonage ausgelegt, auf diesen Kartonagen wurden Bedarfsgegenstände wie Schüsseln und Töpfe gelagert, die zur Zubereitung von Lebensmitteln wie Nudel oder Soßen verwendet werden. Zudem wurde ein Handfeger zwischen den Schüsseln gelagert, der zur Anwendung bei der Reinigung des Bodens kommt.
Bei der Nachkontrolle am 13.02.2025 waren alle Mängel behoben.

Badenjki Gewürze

Herborner Str. 7 D

35102 Lohra

Es wurde im Rahmen einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung festgestellt, dass eine Probe der Gewürzmischung „Shish Tawuk“ bei der Untersuchung des Hessischen Landeslabors mikrobiologisch beanstandet wurde. Es wurde festgestellt, dass der Warnwert der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) erreicht wurde. Die Überschreitung des Warnwertes verdeutlicht, dass bei der Herstellung und/oder im Umgang mit dem Produkt erhebliche Hygienemängel vorlagen. Außerdem wurde eine Auffälligkeit bei der Kennzeichnung des Produkts festgestellt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches