Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Bäckerei Konditorei Kirschner

Friedrichstr. 34 a

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil wiederholt erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise waren mehrere Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem wurden in mehreren Kühlhäusern/Kühlräumen Schimmelbildungen festgestellt, sodass dort gelagerte Lebensmittel nicht vor Kontaminationen geschützt wurden.

Lezzet-Grill

Kölschhäuser Str. 2a

35630 Ehringshausen

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Die Vorbereitung war sehr stark verschmutzt und unaufgeräumt. Die Spülmaschine funktionierte nicht mehr. In der Personaltoilette fehlte Handtuchpapier inklusive einer Halterung, sowie ein Abwurfbehälter. Das Lager war unaufgeräumt und stark altverschmutzt. Der gesamte Verkaufsbereich, insbesondere Wände, Böden und Gerätschaften, waren altverschmutzt. Vorhandene negativ beeinflusste Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Als Folge wurde der Betrieb bis zur Umsetzung einer Grundreinigung unverzüglich geschlossen.

Pizzeria Cono Cimino 46

Oeder Weg 73

60318 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Pizzeria Dolomiti

Oeder Weg 41

60318 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Saukoppstübchen

Reithweg 3

36381 Schlüchtern / Elm

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. Thekenbereich, in der Küche und im Kühlraum) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und Bereich in der Küche sowie im Kühlraum verschimmelt.

Die Mängel wurden behoben.

Sushi Bar Geisha

Kronberger Str. 4

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten waren.

2) Es wurden Lebesmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe anzugeben. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 10.07.2024

Y & A Markt

Hornauer Straße 6

65779 Kelkheim

In vielen Betriebsbereichen wurden hochgradige Verunreinigungen festgestellt. Hierdurch bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung aller in den verschmutzten Bereichen gelagerten und behandelten Lebensmittel.

In vielen Bereichen waren bauliche Mängel vorhanden, die eine Reinigung der Einrichtung erschwerte. Hierdurch war eine effektive Reinigung in den betroffenen Betriebsbereichen nicht möglich, wodurch die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel bestand.

Im Bereich der Metzgerei wurden massive Verschmutzungen im Bereich der Bearbeitung der Lebensmittel sowie im Lagerbereich festgestellt. Insbesondere waren der Fleischwolf, die Bandsäge und das Schneidebrett zum Zerteilen von Fleisch mit alten Fleischresten verschmutzt. Hierdurch bestand die akute Gefahr der Kontamination der behandelten Lebensmittel. Die festgestellten Mängel waren derart hochgradig, dass eine Gefährdung der Verbrauchersicherheit nicht ausgeschlossen werden konnte und der Betrieb geschlossen werden musste.

Leicht verderbliche, kühlpflichtige Lebensmittelabfälle wurden im Lagerraum im Keller über mehrere Tage ungekühlt, offen gelagert, sodass es zu einer intensiven Geruchsentwicklung und massivem Fliegenbefall kam. Hierdurch bestand die Gefahr der Kontamination aller im Betrieb gelagerten und behandelten Lebensmittel durch eine starke Geruchsentwicklung sowie Fliegenbefall.

Im Fleischkühlraum wurde verpacktes und unverpacktes Fleisch auf teilweise deutlich verschmutzten Flächen gelagert. Hierdurch wurde mindestens das unverpackte Fleisch kontaminiert, welches anschließend weiter verarbeitet werden sollte.

In einer Kühltruhe im Verkaufsbereich lagerten verschiedene Lebensmittel, unter anderem viele Beutel mit Hackfleisch, die nach Angaben des vor Ort anwesenden Mitarbeiters zur Vernichtung vorgesehen sein sollten. Eine Kennzeichnung, dass es sich um nicht zum Verkauf vorgesehene Waren handelt, gab es nicht. Hierdurch bestand die Gefahr, dass nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht würden. Die Kühltruhe wurde versiegelt, um sicherzustellen, dass keine Abgabe darin befindlicher Lebensmittel erfolgt.

Viele angebotene Lebensmittel wiesen keine deutsche Kennzeichnung auf, obwohl der Lebensmittelunternehmer bereits seit Monaten auf die Pflicht zur Kennzeichnung in deutscher Sprache hingewiesen wurde. Hierdurch bestand die Gefahr, dass die Informationen über die entsprechenden Lebensmittel nicht in der Amtssprache und somit für den Verbraucher in Deutschland nicht mit allen erforderlichen Informationen versehen waren.

Verschiedene Lebensmittel wurden komplett ohne Kennzeichnung angeboten. Insbesondere fehlte hier auch die Angabe zu Allergenen, wodurch die Gefahr bestand, dass für empfindliche Verbraucher eine akute Gesundheitsgefährdung bestand.

Zur Dilgertscheune

Dilgertstr. 12

63579 Freigericht

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Thekenbereich, in der Küche und im Kühlraum) wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise war eine Schankanlage verunreinigt und mehrere Bereiche an der Theke verschimmelt. Zudem war eine Eiswürfelmaschine erheblich verschimmelt. Im Bereich der Küche/ Vorbereitung wurde Schadnagerkot vorgefunden und ein Kühlverdampfer im Kühlraum war verschimmelt.

Bei der Nachkontrolle am 02.09.2024 waren die Mängel behoben.

Al Majid

Jägerstraße 1-3

34117 Kassel

„Am 01. August 2024 um 15:50 Uhr und am 03. August 2024 um 10:10 Uhr wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die u. a. eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Es wurden lebende Kakerlaken im Vorbereitungsraum und in der Personaltoilette festgestellt. Eine sachgerechte Bekämpfung fand bisher nicht statt. Die im Vorbereitungsraum behandelten Lebensmittel (Teig oder Käse) waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch tierische Schädlinge ausgesetzt. Schaben können Keime verschleppen und damit Allergien und Asthma auslösen. Diese werden mit dem Hausstaub verbreitet. Die Lebensmittel können durch Fraß oder Ausscheidungen der Tiere kontaminiert und damit nachteilig beeinflusst werden (Artikel 4 Absatz 2 VO (EG) Nummer 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel IX Nummer 3; § 3 LMHV).
Im Bereich der Vorbereitung war das Gehäuse der Knetmaschine für Teig nicht gründlich gereinigt. Es befanden sich im Bereich Kopf und Kessel Verschmutzungen in Form von alten eingetrockneten Teigresten. Weiterhin war im Bereich der Vorbereitung die Küchenmaschine zum Reiben von Käse innen und außen am Gehäuse nicht gereinigt und hatte Kontakt zu Lebensmitteln (Artikel 4 Absatz 2 VO (EG) Nummer 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; § 2 Nr. 5 LMRStV)

Am 03. August 2024 wurde eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt und es wurden keine Schaben mehr gesichtet. Die o.g. Reinigungsmängel wurden behoben. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.“

Baguetteria Pizza und Pasta

Teichstraße 45

34130 Kassel

„Am 06. Juni 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln durch Mikroorganismen, Verunreinigungen und der Temperatur während der Lagerung darstellen.
Es wurde Thunfisch in der Auf-Tisch-Vitrine bei einer Oberflächentemperatur von 13 Grad Celsius gelagert. Damit wird die Vermehrung von Keimen und Mikroorganismen begünstigt. Durch die hohe Temperatur ist das Produkt einem schnelleren Verderb ausgesetzt. Die Zwischenräume zwischen den Glasscheiben und Halterungen aller eingesetzten Vitrinen im Verkauf wurden nicht gereinigt. Diese waren massiv verschmutzt mit Lebensmittelresten und Staub. Die darin gelagerten Lebensmittel (alle zum Verkauf bereitstehenden Lebensmittel innerhalb der Vitrine) konnten direkten Kontakt mit den Verunreinigungen und Lebensmittelresten haben. Die Teigmaschine im Verkaufsbereich wurde nicht gereinigt und war innen altverschmutzt. Der hergestellte Teig war den Verschmutzungen ausgesetzt. Die Aufschnittmaschine, der Gemüseraspler und der Dosenöffner hatten gravierende Altverschmutzungen. Die Lebensmittel (Wurst, Gemüse und der Inhalt aller geöffneten Dosen) waren den Verschmutzungen ausgesetzt.

Lebensmittel welche mit diesen Verunreinigungen in Kontakt kommen, werden durch Keime und Mikroorganismen kontaminiert und der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.“.