Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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294 Einträge

Ergebnisse 71 bis 80 auf Seite 8

Kaufland Vertrieb 292 GmbH & Co. KG

Weißkirchenweg 11

63571 Gelnhausen

Es wurden im Verkaufsraum sowie in der Obst- und Gemüseabteilung erhebliche Mängel im Umgang mit kühlungsbedürftigen Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Mehrere Milchprodukte (u. a. Joghurt, Kefir und Ayran), vorverpacktes rohes bzw. mariniertes Geflügelfleisch sowie kühlungsbedürftige Fertigprodukte (verzehrsfertiger Keksteig zum Löffeln, Käsekuchen-Snack) wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 15.07.2026 waren die Mängel behoben.

La Pizza GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsbereiche waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren wiederholt einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

Royal Lebanon

Westanlage 64

35390 Gießen

Im genannten Betrieb wurden in der Küche erhebliche hygienische Mängel festgestellt:
- In eingelegten Kichererbsen, angerührten Cremes und frittierten Teigstücken wurden Schaben gefunden. Somit waren die genannten Lebensmittel für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Zudem wurden in der Küche, dem Kühlhaus, der Vorbereitung und im Thekenbereich weitere erhebliche Hygienemängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen:
- In der Küche war die Arbeitsfläche beschädigt und stellenweise ausgebrochen, sodass eine ordnungsgemäße Reinigung nicht möglich war. Das Frittierfett war aufgrund seiner sehr dunklen Farbe augenscheinlich verbraucht. Die Backöfen sowie die nicht in Funktion befindlichen Kühleinrichtungen unter der Arbeitsplatte, in denen Salat und Kräuter offen gelagert wurden, waren stark mit alten Ablagerungen verunreinigt. Die Plastikkiste, in der offene Brotchips gelagert wurden, war beschädigt und damit schlecht zu reinigen. Außerdem bestand die Gefahr des Übergangs von Fremdkörpern auf die darin befindlichen offenen Lebensmittel.
- Das Kühlaggregat im Kühlraum, in dem offenes rohes Gemüse, offene Kräuter und nicht vollständig abgedeckte rohe Fleischspieße gelagert wurden, war stark schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wiesen die dort offen gelagerten Karotten, Gurken und Zucchini schimmelähnliche Anhaftungen auf.
- In der Vorbereitung, in der mit offenen Lebensmitteln umgegangen wurde, wurden auf dem Boden und an der Spülmaschine Schaben vorgefunden. Die Haubenspülmaschine war innen mit schwarzen, rosafarbenen und grünen Belägen stark verunreinigt, sodass keine hygienische Reinigung des Geschirrs mehr möglich war. Zudem schränkten die vor dem Handwaschbecken gestapelten Behälter dessen freie Nutzbarkeit stark ein, wodurch eine ordnungsgemäße Händehygiene nicht gewährleistet werden konnte.
- Auf dem Boden und auf der Einrichtung im Thekenbereich, in welchem mit offenen Speisen und Getränken umgegangen wurde, wurden Schaben vorgefunden. Das Gläserspülgerät war im Innenbereich sehr stark verunreinigt, sodass eine hygienische Reinigung der darin zu spülenden Gläser nicht mehr sichergestellt war.

- angeordnete Maßnahmen: Alle offenen und im Betrieb unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel wurden sichergestellt und entsorgt. Das Herstellen, Behandeln und Abgeben von Lebensmitteln wurde untersagt und eine Grundreinigung aller Betriebsräume sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet.
- Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 09.06.2026 waren die Mängel weitestgehend behoben, sodass die Anordnung vom 22.05.2026 aufgehoben wurde.

- Rechtsgrundlagen:
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b und 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II
Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeld-verordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB,
Kap. IX Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Kap. II Nr 1f i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Kap. V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Buß-geldverordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB,
Kap. II Nr. 1f i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Kap. V Nr. 1b i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Kap. IX Nr. 3 u. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Kap. I Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

'Palu Grill Grillhaus' der Sertkaya, Cengiz und Dogan, Recep GbR

Leipziger Straße 32

60487 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein)
Es wurde ein Rattenbefall sowie ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Küche UG lief eine Ratte zum Zeitpunkt der Kontrolle. Im Lager befand sich eine weitere Ratte unter dem Regal hinter den Müllsäcken. Im Lebensmittellager lag auf dem Fußboden Rattenkot und auf dem Regal im Kühlraum lagen Fraßspuren von Schädlingen. Im gesamten Kellerbereich, insbesondere in der Küche, wurde ein sehr starker Befall von Fruchtfliegen und Stubenfliegen festgestellt an Wänden und Decken. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Ratten), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche / UG: Verunreinigt waren mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Teigkisten ungereinigt, Gemüseschneider, Schneidebretter, Kochtopf, Stabmixer), teilweise Eimer zur Aufbewahrung von Gewürzen, die Tiefkühltruhe, die zudem stark vereist war, das Teigknetergehäuse im Bereich zwischen Kopf und Kessel sehr stark mit alten, Anhaftungen, der Fußboden stellenweise stark, die Decke, die Deckenbeleuchtungen und die Kabelkanäle an der Decke stark sowie die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen schimmelähnlich. Es wurden Gewürze in Eimern aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. In der Tiefkühltruhe wurden nicht gefriergeeignete Verpackungsmaterialien verwendet und der Drehspieß lag unverpackt in der verunreinigten Tiefkühltruhe. Zudem wurden mehrere Gastronorm-Behälter ineinandergestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren, wodurch das mikrobiologische Wachstum begünstigt wurde.

Treppe/Wirtschaftswege / UG: Die Treppe war verunreinigt.

Kühlraum / UG: Verunreinigt waren unter anderem die Beleuchtung stark durch Insekten, das Verdampferschutzgitter, der Verdampfer im Inneren stark sowie die Wandfliesenfugen schimmelähnlich. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Showküche: Verunreinigt waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, die Wände teilweise im Bodenbereich, die Füße der Einrichtungen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), der Innenraum des Kühltisches stark sowie dessen Gitter mit alten Anhaftungen verkrustet, die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen, der Dönerschneider, mehrere Ausrüstungen (Dönergrill, Grill), mehrere Einrichtungen innen und außen sowie die Zwischenräume der Einrichtungen stark. Der Teekocher war innen sehr stark verkalkt, der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verkalkt, der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt und die Kühlvitrine zur Lagerung unverpackter Lebensmittel war innen schimmelähnlich verunreinigt, mit einem Biofilm belegt und stark altverschmutzt. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden unverpackte Lebensmittel (z. B. rohes Hackfleischerzeugnis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden zudem leicht verderbliche Lebensmittel (Käse, Joghurtsoßen) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Käse +15,6 °C). Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (Linsensuppe +47,6 °C).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Bäckerei Philippi

Bahnhofstr. 4

61130 Nidderau-Heldenbergen

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.

Philippis Backstube

Marktplatz 4

61130 Nidderau- Windecken

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.
Die Mängel sind teilweise behoben.

‚MoschMosch‘ der MoschMosch Europaviertel GmbH

Europa-Allee 12 - 22

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Bei der Kontrolle wurde ein starker Befall durch Schadnager (Mäuse) festgestellt. Aufgrund der festgestellten hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Firma sowie eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.

Küche: Im Unterschrank der Arbeitsfläche, in dem Geschirr aufbewahrt wurde, befand sich Mäusekot. Zudem befand sich Mäusekot auch in einem Teller im Unterschrank der Arbeitsfläche. Verunreinigt waren der Reiskocher, vor allem im Bereich des Deckelscharniers, die Türdichtung der Saladette auf der linken Seite, die Mikrowelle im Innenraum, die Armatur des Handwaschbeckens, der Nudelkocher auf der Rückseite hinter dem Scharnier, der Unterschrank unterhalb des Waschbeckens und der Siphon des Waschbeckens. Im Unterschrank unterhalb der Mikrowelle befand sich ein stark verunreinigter Aufbewahrungsbehälter und in einer Schublade wurde eine verunreinigte Waage aufbewahrt. Zudem wurde die Lagertemperatur mehrerer Produkte überschritten; sie betrug +15,5 °C bei gegartem Geflügel und +12,7 °C bei eingelegter Mango. Außerdem wurde die Lagertemperatur von gekochtem Reis im Reiskocher unterschritten; sie betrug +46,5 °C.

Spülbereich: Im Randbereich des Fußbodens befand sich stellenweise Mäusekot. In den Ecken der Innenverkleidung der Haubenspülmaschine befanden sich Ablagerungen. Am Rotor der Haubenspülmaschine befanden sich rotschmierige Ablagerungen. Zudem war die Handbrause verunreinigt.

Kühlraum: Das Ventilatorenschutzgitter des Verdampfers und stellenweise die Wände des Kühlhauses waren verunreinigt. Das Metallregal an der Unterseite der Regalböden sowie das Kunststoffregal waren schimmelähnlich verunreinigt. In der Dichtung der Kühlhaustür befanden sich ebenfalls schimmelähnliche Verunreinigungen.

Vorbereitung: Das Überlaufrohr des Doppelspülbeckens war innen stark verunreinigt. Im Schrank unter dem Kombidämpfer befand sich zudem ein stark verunreinigter Karton mit Nudeln. Außerdem wurde gefrorenes Fleisch zum Auftauen bei Zimmertemperatur stehen gelassen; eine nachteilige Beeinflussung konnte somit nicht ausgeschlossen werden.

Lager Küche: Der Fußboden unter dem Regal, insbesondere in den Randbereichen, war mit Mäusekot verunreinigt. Der Holzschrank war im Innenraum stark mit Mäusekot verunreinigt.

Thekenbereich: Mäusekot befand sich in mehreren Unterschränken. Auf einer Packung mit Lebensmittelbedarfsgegenständen im Unterschrank auf der linken Seite der Theke befand sich Mäusekot, der Unterschrank auf der rechten Seite der Theke war sehr stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Randbereichen und unter der Einrichtung verunreinigt, auch mit Mäusekot. Außerdem waren zwei Eiswürfelmaschinen im Innenraum verunreinigt und der Spülarm der Spülmaschine war rotschmierig verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle (am selben Tag, den 16.07.2026) waren die Mängel größtenteils behoben.

'Palu Grill Grillhaus' der Sertkaya, Cengiz und Dogan, Recep GbR

Leipziger Straße 32

60487 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein)
Es wurde ein Rattenbefall sowie ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Küche UG lief eine Ratte zum Zeitpunkt der Kontrolle. Im Lager befand sich eine weitere Ratte unter dem Regal hinter den Müllsäcken. Im Lebensmittellager lag auf dem Fußboden Rattenkot und auf dem Regal im Kühlraum lagen Fraßspuren von Schädlingen. Im gesamten Kellerbereich, insbesondere in der Küche, wurde ein sehr starker Befall von Fruchtfliegen und Stubenfliegen festgestellt an Wänden und Decken. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Ratten), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche / UG: Verunreinigt waren mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Teigkisten ungereinigt, Gemüseschneider, Schneidebretter, Kochtopf, Stabmixer), teilweise Eimer zur Aufbewahrung von Gewürzen, die Tiefkühltruhe, die zudem stark vereist war, das Teigknetergehäuse im Bereich zwischen Kopf und Kessel sehr stark mit alten, Anhaftungen, der Fußboden stellenweise stark, die Decke, die Deckenbeleuchtungen und die Kabelkanäle an der Decke stark sowie die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen schimmelähnlich. Es wurden Gewürze in Eimern aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. In der Tiefkühltruhe wurden nicht gefriergeeignete Verpackungsmaterialien verwendet und der Drehspieß lag unverpackt in der verunreinigten Tiefkühltruhe. Zudem wurden mehrere Gastronorm-Behälter ineinandergestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren, wodurch das mikrobiologische Wachstum begünstigt wurde.

Treppe/Wirtschaftswege / UG: Die Treppe war verunreinigt.

Kühlraum / UG: Verunreinigt waren unter anderem die Beleuchtung stark durch Insekten, das Verdampferschutzgitter, der Verdampfer im Inneren stark sowie die Wandfliesenfugen schimmelähnlich. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Showküche: Verunreinigt waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, die Wände teilweise im Bodenbereich, die Füße der Einrichtungen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), der Innenraum des Kühltisches stark sowie dessen Gitter mit alten Anhaftungen verkrustet, die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen, der Dönerschneider, mehrere Ausrüstungen (Dönergrill, Grill), mehrere Einrichtungen innen und außen sowie die Zwischenräume der Einrichtungen stark. Der Teekocher war innen sehr stark verkalkt, der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verkalkt, der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt und die Kühlvitrine zur Lagerung unverpackter Lebensmittel war innen schimmelähnlich verunreinigt, mit einem Biofilm belegt und stark altverschmutzt. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden unverpackte Lebensmittel (z. B. rohes Hackfleischerzeugnis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden zudem leicht verderbliche Lebensmittel (Käse, Joghurtsoßen) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Käse +15,6 °C). Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (Linsensuppe +47,6 °C).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Backstube Kamps, Filiale im Äppelallee-Center

Äppelallee 69

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Würstchenwärmer war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Kot- und Urinspuren auf Ablagefächer, Brotwarenregal, Thekenflächen, auf dem Fußboden in Rand- und Eckbereichen). Im SB-Bereich Kaffeetheke wurden Lebensmittel (z. B. Einwegmilch, Zucker- und Gewürzsticks) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war.

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot auf dem Fußboden in den Rand- und Eckbereichen). Im linken und rechten Edelstahlkühlschrank wurden Backwaren auf Blechen unabgedeckt gelagert. Die Innenflächen des Kühlschrankes wiesen schimmelartige Anhaftungen auf. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden.

Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. auf dem Fußboden in Rand- und Eckbereichen, insbesondere im Bereich des Spültisches).

Lagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. auf dem Fußboden in Rand- und Eckbereichen, auf den Regalflächen).

Produktion (Backbereich): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. auf dem Fußboden in Rand- und Eckbereichen, Stikkenwägen, Elektroinstallationen, Ablageflächen um die Mikrowelle und Holzregal). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

'LeckerOlé' der M & B Concept GmbH

Rödelheimer Landstraße 47

60487 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Schadnager), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkaufsraum: Verunreinigt waren das Regal, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, das Regal aus Kartonage (Chips-Fertigpackungen) sowie der Bereich in dem getrockneter Schinken gelagert wurde. Dort waren der Fußboden und die Kartonagen verfettet und dieser befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden Lebensmittel in aufgeweichten Kartonagen gelagert (Käse in Fertigpackungen).

Verkaufsraum/SB-Kühl- und Tiefkühlungen: Verunreinigt waren die SB-Tiefkühltruhe, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die SB-Kühlschränke (u. a. mit toten Fliegen) sowie das Kühlregal schimmelähnlich. Zudem war die Tiefkühltruhe stark vereist. Im Kühlregal wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden diverse aufgeblähte Verpackungen mit Wurstwaren vorgefunden, die zum Teil stark überlagert waren. Bei der Aufbewahrung leicht verderblicher Lebensmittel wurde die Herstellertemperaturangabe beziehungsweise die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten („Chorizo Fresco“: gemessene Temperatur +10,4 °C, Herstellerangabe: 0 bis 4 °C). Zudem wurden in der Tiefkühltruhe Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde („Patatas Bravas“: gemessene Temperatur −11,3 °C).

Lagerraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne einer guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Verunreinigt waren die Regale sowie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Schadnagerkot (Ratten) und Fraßspuren von Schadnagern. Auf dem Fußboden wurden außerdem stark verdorbene Lebensmittel (Bananen, Gemüse) vorgefunden. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da Schadnagergift offen gelagert wurde.

Kassenbereich: Die Ordnung und Struktur waren mangelhaft. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot (Ratten)).

Lagerraum/Außenbereich: Die Mikrowellengeräte waren verunreinigt und es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Autoreifen).

Lagerraum 1/Außenbereich: Die Ordnung und Struktur waren mangelhaft und es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Autoreifen).

Vorbereitung/Außenbereich: Die Ordnung und Struktur waren mangelhaft und mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Schadnagerkot).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 17.07.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.