Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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269 Einträge

Ergebnisse 71 bis 80 auf Seite 8

Metzgerei Schaaf

Bahnhofstr. 4

63517 Rodenbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt wie z.B. ein Pökelinjektor, die Eismaschine und ein Kühlschrank für Gemüse verunreinigt.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Pizzeria Da Francesco

Kennedystr. 18

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten nicht vor Kontamination geschützt. Es wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Ristorante Limoncello

Friedhofstraße 72

63263 Neu-Isenburg

Auf Grund der vorgefundenen Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls mit Mäusen und Schaben wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

AM Intercom GmbH, Kentucky Fried Chicken/Pizza Hut

Luisenplatz 5 a

64283 Darmstadt

Schädlingskontrolle
1. Das Kontrollintervall des Verfahrens zur Bekämpfung von Schädlingen war nicht angemessen.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 4

Gesamtbetrieb
2. Die Räume der Betriebsstätte waren so stark mit Mäusekot verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1
Maßnahme: Ordnungsverfügung - Betriebsschließung, die vor Ort anwesende Person wurde belehrt.

Verkauf EG
3. Es wurde ein Mäusekot an mehreren Stellen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
(Unterhalb der Kasse bei den Kabeln Zwischen dem Kassen- und Softdrinkbereich im Bereich der vorverpackten, portionierten Soßen, sowie Bereich unter der Softdrinkanlage bei den Softdrinkbecher und Deckel.)
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Außenverkauf Carree
4. Im Bereich der Ablage von Pizzakartons wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Vorbereitung EG
5. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot in dem Bereich des Fußbodens unter der Burgerstation vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

6. Der Toaster für Burger-Brötchen war beschädigt und wurde provisorisch mit Klebeband repariert. Dieses war beschädigt und löste sich stellenweise ab.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1b

7. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.
Es wurden Briochebrötchen, verschiedener Größen, vorgefunden, welche Fraßschäden sowie Kontamination mit Mäusekot aufwiesen.
Rechtsgrundlage: § 12 LFGB i.V.m. § 3 LMHV
Maßnahmen:
Ordnungsverfügung - Betriebsschließung, die vor Ort anwesende Person wurde belehrt.
Ordnungsverfügung - unschädliche Beseitigung/Vernichtung, die vor Ort anwesende Person wurde belehrt.

Küche 1. OG
8. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Bereich unter der rechten Doppelfritteuse, sowie im Rand und Eckbereich des Fußbodens wurde Mäusekot vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

9. Der Fußboden/Wandübergang, im Bereich der Tür zum Vorkühlraum, war nicht leicht zu reinigen, es fehlte z. B. eine Hohlkehl- oder Sockelfliese.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1a i.V.m. 1b

10. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Pizzaplatzhalter) verschmutzt, unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3

11. Die Fritteusen waren im Bereich der Unterbauten massiv verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a

Kühlraum 1. OG
12. Es wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten war.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) Nr. 1169/2011

Lager Verpackung 1 OG
13. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot auf dem Fußboden, unter dem Regal rechts mit Blickrichtung in den Raum, festgestellt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Personaltoilette Damen 1. OG
14. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Im Bereich unter dem Tresor wurde Mäusekot festgestellt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Personaltoilette Herren 1. OG
15. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot auf dem Fußboden, im Bereich der Schuhregale sowie rechts neben den Personalspinden festgestellt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4


Anmerkung: Die aufgeführten Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.05.2026 behoben.

'Ruchi Indian Restaurant'

Mainzer Landstraße 112 A

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war stark verunreinigt, sodass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schaben- sowie Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Gastraum/Büffet: Der Büfettunterbau war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Fraßspuren auf der Fensterbank, unmittelbar neben den Tellern, Servietten und Besteck, Mäusekot auf dem Fußboden neben dem Tellerwärmeschrank). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke / Tresen: Der Unterschrank war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf einem Karton, auf dem Fußboden sowie auf dem Fußboden hinter der Theke. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Verunreinigt waren die Kühleinrichtungen (u. a. Türscharnier, Dichtungen, Schubladen), der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Rollunterbau für die Konserven (offenporiges Holz) und mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (Reisbehälter, Dosenöffner, Schöpfkelle, Bratpfannen, Wokpfannen) stark. Das Schneidebrett derart verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt, dass es ekelerregend und nicht mehr für den Lebensmittelkontakt geeignet war. Mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen waren stark verunreinigt und/oder verfettet (Stromverteiler, Einrichtung, Tandoori, Unterbau Kochgruppe, Gasherd). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender) und auf dem Fußboden wurde Kochgeschirr gelagert, das üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt wird, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zudem wurden gefrorene Lebensmittel, z. B. Hähnchenfleisch, bei zu warmer Temperatur aufgetaut. Das Risiko der Vermehrung pathogener Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Zudem lag das Fleisch im Spritzbereich des Handwaschbeckens. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Der Mäusekot befand sich in unmittelbarer Nähe der Speisenzubereitung, insbesondere auf der Fensterbank und auf beiden Steinen, einschließlich Fraßspuren (Alufolie), sodass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen nicht ausgeschlossen werden konnte.

Spülküche/Vorbereitung: Stark verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände und die Geschirrspülbrause sowie deren Halterung, die sehr stark verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt waren. Auf dem Fußboden wurden eine Küchenmaschine sowie Kochtöpfe gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurde zudem ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt (lebende Schabe an der Wand sowie Mäusekot auf dem Fußboden), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Unterbau Spüle: Verunreinigt waren mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, die zudem unter unhygienischen Bedingungen gelagert wurden, die Tiefkühltruhe, die verunreinigt und stark vereist war, sowie die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, die schimmelähnlich verunreinigt war. Alle Schneidebretter waren derart verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt, dass sie ekelerregend und für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht mehr geeignet waren; eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden.

Flur: Verunreinigt waren der Fußboden und das Teigknetergehäuse im Bereich zwischen Kopf und Kessel. Im Türrahmen hing ein verschmutzter Textilvorhang. Es wurden zudem private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Die Platzierung der Teigmaschine war ungeeignet, sodass hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge sowie eine gute Lebensmittelhygiene einschließlich des Schutzes vor Kontaminationen nicht gewährleistet waren. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden und tote Schaben in der Schabenklebefalle), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Personaltoilette: In der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 27.05.2026 waren die hygienischen Mängel zum Teil behoben.

Gastroservice Yildiz GmbH

Unter den Eichen 6

35606 Solms

Lebensmitteltransportfahrzeug 01
1. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im Fahrzeug gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Bei ausgelieferten Calamaris-Ringen war die Panade bereits angetaut. Zusammen mit den Lebensmitteln wurden auch Bedarfsgegenstände gelagert und transportiert.
2. In der Kühlzelle fehlte das erforderliche Thermometer zu Temperaturüberwachung. Eine Temperaturüberwachung konnte nicht gewährleistet werden.

Testbetrieb

Am Kirchberg 2

65326 Aarbergen

Test

The smash King

Kirchstr. 1

64569 Nauheim

Kennzeichnung
- Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden. Bspw. fehlte die ordnungsgemäße Kennzeichnung bei sämtlichen angebotenen Produkten im Flyer. Zudem fehlte stellenweise die ordnungsgemäße Kennzeichnung online bei Lieferando (Barbecuesoße etc.).

Küche
- Ein Holzkochlöffel wies Beschädigungen an der Oberfläche auf. Absplitternde Holzsplitter waren sichtbar. Die Gefahr, dass sich bei einem Kochprozess Holz löst und mit dem Lebensmittel in Berührung kommt, wurde begünstigt.
- Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. So wurden vom Vortag benutzte und verunreinigte Bedarfsgegenstände in der Spüleinrichtung gelagert. Ein Lochsieb mit einer Zange und rötlichen Lebensmittelresten standen in einem Spülbecken. In einem weiteren Spülbecken lagerten vom Vortag ein unsauberes Schneidebrett sowie Metallblech.
- Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel und Ausrüstungsgegenstände wies eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Bräunlich-grüne Schmutzanhaftungen waren ersichtlich. Durch die Nutzung der Armatur wurden die Hände mit den Verunreinigungen kontaminiert. Eine Kontamination durch die Berührung von Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen mit verunreinigten Händen wurde begünstigt.
- Mehrere Brotkörbe waren massiv verunreinigt. An sämtlichen Einkerbungen – innen wie außen – waren dunkle Schmutzanhaftungen zu sehen. Die Gefahr einer Kontamination der möglicherweise darin gelagerten Burger Buns wurde begünstigt.
- Zum Zeitpunkt der Kontrolle war Frittierfett in der Fritteuse. Das Fett war offensichtlich vom Vortag und wurde nicht ordnungsgemäß gefiltert. Zahlreiche verbrannte Restpartikel des Frittierguts waren ersichtlich. In einem weiteren Frittiervorgang würden die bereits enthaltenen Partikel weiter verbrennen und Acrylamid, welches gesundheitsschädlich ist, freigesetzt werden. Dies würde im Frittierprozess eine nachteilige Beeinflussung und Kontamination des Lebensmittels darstellen.
- Der Zwei-Plattenherd war massiv durch offensichtlich ältere Lebensmittelreste (Käse o. Ä.) verunreinigt. Zudem waren dunkle Verkrustungen ersichtlich. Töpfe, welche auf den Herd gestellt wurden, begünstigten im Anschluss die Kontamination der Arbeitsfläche, wo möglicherweise Lebensmittel direkt verarbeitet wurden.
- Der Grill wies Verunreinigungen und angebrannte Grillrückstände vom Vortag auf. Bräunlich-schwarze Verunreinigungen waren in der Auffangschale sowie auf der Grillfläche, wo das Lebensmittel aufgelegt wurde, zu sehen. Eine Kontamination der Lebensmittel wurde begünstigt.
- Der Tisch/Schrank unterhalb des Grills war massiv verunreinigt. Der Innenbereich wies massive Fettrückstände auf. Unterhalb des Grills waren zahlreiche Fettnasen ersichtlich. Unmittelbar darunter lagerten Bedarfsgegenstände mit und ohne Lebensmittelkontakt (Zwei-Plattenherd, Messer, Servierplatte sowie Lebensmittelverpackungen z. B. Zitronenkonzentrat und Limettenkonzentrat). Sämtliche Gegenstände wurden bereits durch die Verschmutzungen kontaminiert/verunreinigt und wiesen Fett- und Schmutzanhaftungen auf.
- Die Unterbaukühleinrichtung wies massive Verunreinigungen auf. Zudem waren massive Kondenswasseransammlungen am Innenboden ersichtlich. Der Abfluss war verstopft und rosa-bräunliche Schmieranhaftungen zu sehen. Stellenweise waren schimmelähnliche Anhaftungen zu sehen. Die Dichtungen an den Türen wiesen massive schimmelähnliche Anhaftungen auf. In dem Kühlschrank lagerten unabgedeckte Lebensmittel wie z. B. die Süßkartoffelpommes. Sämtliche Lebensmittel waren der Gefahr nachteiliger Beeinflussung ausgesetzt durch mögliche Kontaminationen durch Schimmelsporen oder verunreinigter Kondenswasseransammlung. Beim Öffnen des Kühlschrankes musste ein massiv stechender Geruch wahrgenommen werden. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden:
• In der Unterbaukühleinrichtung lagerte ein Halloumikäse, welcher in Klarsichtfolie umhüllt war. Diese wies stellenweise grün-pelzige Schimmelanhaftungen und eine orange-schmierige Oberfläche auf. Zudem wies der Käse, welcher eher als geschmacks- und geruchsneutral bewertet wird, einen ähnlichen Geruch wie Raclettekäse auf.
• Die Süßkartoffelpommes wurden in einem Kunststoffeimer gelagert. Im Kunststoffeimer befand sich ein Körperhaar.
• Cheddarkäse wurde auf einem verschmutzten Papiertuch in einem Gastronormeinsatz zwischengelagert.
• Mehrere Soßenflaschen – Burgersoßen sowie Dessertsoßen - wurden vorgefunden, welche am Auslauf durch ältere angetrocknete Soßenreste verkrustet waren.
• Ein Gastronormeinsatz mit einer Remouladenähnlichen Soße wurde vorgefunden. Diese wies einen säuerlichen Geruch auf und die Oberfläche wirkte angetrocknet und nicht mehr frisch.

Kühlhaus
- Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose (Jalapenos) gelagert, deren Innenbeschichtung beschädigt war. Rostanhaftungen im Innenbereich über dem Lebensmittel waren zu sehen. Eine Kontamination des Lebensmittels mit Rostpartikeln wurde begünstigt.
- Das Kunststoffregal auf dem Lebensmittel lagerten, wies punktuell schimmelähnliche Anhaftungen auf. Lebensmittelbehältnisse standen unmittelbar darauf. Die Bedarfsgegenstände wurden unmittelbar in den Verunreinigungen abgestellt, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. So wurden zwei Kunststoffeimer mit Pommes (Sticks und Curlys) unmittelbar auf dem Fußboden unabgedeckt gelagert. Das Regal in unmittelbarer Nähe wies punktuell schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Durch das Lüftungsgitter des Kühlaggregats kommt es zur Luftzirkulation, wodurch die Kontamination der Lebensmittel durch die schimmelähnlichen Verunreinigungen begünstigt wurde.
- Es wurden mehrere Lebensmittelbehälter wie Pommes und Mayonnaise in Kunststoffeimern, Tomaten in Kartons und Burgerfleisch in Gastronormeinsätzen unmittelbar auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Flur
- Mehrere Lichtschalter, welche ohne die erforderliche Abdeckung installiert waren, wiesen massive Verunreinigungen auf. Dadurch wurde die persönliche Hygiene massiv beeinträchtigt. Es bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Gabriel’s Pizzeria

Oberpfortenstraße 15

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Produktion mit Nebenraum: Der gesamte Produktionsbereich mit Nebenraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Sämtliche Regalbretter im Produktionsbereich waren beschädigt. Das Abzugsrohr mit Anbauteile der Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Kassettendecke befand sich insgesamt in einem stark verunreinigten Zustand, besonders am Durchlauf-Pizzaofen und über der Dunstabzugseinrichtung. Der Gasherd war im Ablagebereich verunreinigt. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt. Der Tischdosenöffner war angerostet. Der gesamte Durchlauf-Pizzaofen befand sich in einem verschmutzten Zustand, insbesondere der Bereich unter dem Transportband des Durchlauf-Pizzaofens war sehr stark verunreinigt. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.

Spülbereich: Die Doppelspüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen befand sich in einem allgemein verunreinigten Zustand. Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt. Es fehlte ein Handwaschbecken zum hygienischen Reinigen der Hände.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Ein verunreinigtes Textiltuch wurde anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet.

Pizzeria La Volpe

Frankfurter Str. 17

61137 Schöneck-Kilianstädten

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholte zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene festgestellt.
Bei der Nachkontrolle am 07.05.2026 wurde bereits eine verbesserte Betriebshygiene festgestellt. Die Mängel waren jedoch noch nicht vollständig behoben.