Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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272 Einträge

Ergebnisse 71 bis 80 auf Seite 8

Frau Rauscher

Klappergasse 8

60594 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Hähnchengrill Demir

Im Flürchen 3

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Zuma Live/ Rock nWock

Römerstr. 27

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, Eiswürfel wurden in einer verschimmelten Eiswürfelmaschine hergestellt, vorrätig gehaltene Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen gelagert und insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 19.12.2025 überwiegend behoben.

Restaurant Alte Rentkammer

Schlossplatz 2

35781 Weilburg

Schwerwiegende hygienische Mängel

tegut...gute Lebensmittel

Heinrich-Böll-Str. 42

63486 Bruchköbel-Niederissigheim

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.

Aroma Noodles

Gehrener Ring 5

61130 Nidderau-Heldenbergen

Im Betreib wurden wiederholt erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.

Restaurant Paisan

Kennedystr. 18-20

63477 Maintal-Dörnigheim

In dem Betrieb wurden in mehreren Betriebsbereichen teilweise widerholt stellenweise erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.
Die Mängel wurden nachweislich behoben.

‚China Restaurant Xiang‘ der TSKL GmbH

Gutleutstraße 152

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurde im Keller, im Vorraum des Kühlhauses, ein Befall von Totenkäfern festgestellt, diese lagen unmittelbar vor der Kühlraumtüre und im Flur (Weg zum Kühlraum). Im Flurbereich des Kellers wurde ein artfremder und stark übelriechender Geruch wahrgenommen. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: An der Gläserspülmaschine war kein Geschirrreiniger angeschlossen und das Geschirr wurde nicht hygienisch gereinigt. Zum Reinigen des Geschirrs wurde lediglich ein Klarspüler verwendet. Die gereinigten Trinkgefäße waren stellenweise augenscheinlich nicht sauber.
Küche: Die Kassettendecke war stellenweise verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Fußbodenabfluss und mehrere Ausrüstungen wie Kanister mit Reinigungsmitteln, das Thermostat der Heizkörper, die Mikrowelle und verschiedene Dichtungen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Schaltkasten der Dunstabzugsanlage war verfettet. Die Wände mit Kabelkanälen waren verfettet und verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war innen und an der Oberseite verunreinigt und verfettet. Die Fugen der Wandfliesen waren schwarz verunreinigt und stark verfettet. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt, zudem waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine verunreinigt. Die Versorgungsleitungen auf dem Fußboden sowie unter und hinter den Einrichtungen waren stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie Haarsieb und Wokpfannen, waren stark verunreinigt; zudem lagen Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Pfannen auf dem Fußboden, und Hackmesser wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der gesamte Kochbereich war sehr stark verschmutzt, einschließlich Gasherd, Fritteuse, Wänden und Fugen. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, verbrannt und stark verfettet. Zudem war der Gasherd mit Aluminiumfolie ausgelegt, die sehr stark verschmutzt war, sodass eine angemessene Reinigung nicht möglich war und das Ansammeln von Schmutz nicht vermieden wurde. Mehrere Einrichtungen wie das Wandregal, die Armaturen der Doppelspüle und des Handwaschbeckens, die Unterseite des Arbeitstisches sowie die Füße der Einrichtungen waren verunreinigt und stellenweise sehr stark verfettet. Die Dehnungsfuge am Fußbodenrand war angeschimmelt. Das Handwaschbecken war mit Lebensmitteln belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht, zeigte merkliche Rauchentwicklung und einen unangenehmen Geruch und war somit nicht mehr zum Frittieren geeignet; die Fetttemperatur betrug 184,1 °C (Soll: max. 175 °C). Es wurden zudem Lebensmittelbehälter und Geschirr auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Ainu Sushi

Frankfurter Str. 22

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren und Lebensmittel bei zu warmen Temperaturen aufgetaut wurden.
2) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem vorgegartes Hähnchenfleisch außerhalb der Kühlung in einem verunreinigten Kunststoffsieb lagerte.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
4) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 08.09.2025 (größtenteils)

Tansas Cash GmbH

Lamboystraße 6

63452 Hanau

Im Zuge der Kontrolle wurden teilweise erhebliche Mängel im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln in der Frischfleischabteilung sowie im Kühlraum der Metzgerei festgestellt. Zudem war in der Backvorbereitung keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit nachweislich beseitigt.