Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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240 Einträge

Ergebnisse 61 bis 70 auf Seite 7

Kafana Cadava Mehana

Schloßstraße 20-22

63065 Offenbach am Main

Starke Hygienemängel und starker Schädlingsbefall in der Küche.

Meydan Grillhaus

Marktplatz 9

63065 Offenbach am Main

Es wurden starke Hygienemängel, sowie ein Befall mit Schadnagern festgestellt.

Pattaya Restaurant

Sömmerringstraße 4

60322 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Café Plazz

Kirchplatz 8

60487 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde den Betreibern das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde im Thekenunterschrank, auf dem Fußboden und hinter der Gläserspülmaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Türdichtung des Getränkekühltresens, die Kühlschubladen des Getränkekühltresens und mehrere Einrichtungsgegenstände (u.a. die Getränkekühlung von außen und der Unterbau der Gläserspülmaschine). Der Eiscrasher war von außen und innen verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Unterbau des Handwaschbeckens war stark mit losen Verschmutzungen verunreinigt und verstaubt. Stark verunreinigt war der Innenbereich des Gläserspülgerätes und sehr stark verschmutzt war der Innenraum des Getränkekühltresens.

Küche: Verunreinigt waren der Tischdosenöffner und die Silikonfuge des Fußbodenrandes, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen großflächig verschmutzt. Die Fugen des Fußbodens waren großflächig verunreinigt und teilweise mit einem Biofilm belegt. Sämtliches Geschirr, insbesondere Kochtöpfe und Bratpfannen, war von innen und außen verunreinigt. Die schmutzigen Pfannen wurden zudem ineinander gestapelt. Die Kochfeldgitter und die Gasbrenner des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen sowie mehrere Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungen waren stark verunreinigt (z. B. Untergestelle, Spültisch, Wandlüfter, Fritteusen, Oberseiten der Hängeschränke, Regale, Hitzeschutz des Gasherdes, Arbeitstische, Wärmelampe, Mikrowelle innen). Das Schneidebrett war stark verschmutzt sowie schimmelähnlich verunreinigt, zum Zeitpunkt der Kontrolle war es in Benutzung. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert: Eine Pilzsoße – unabgedeckt in der Pfanne - befand sich außerhalb der Kühlung und war bereits angetrocknet. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Lebensmittels war nicht auszuschließen. Im Kühlschrank wurden außerdem Lebensmittel (unabgedeckter Blattsalat) in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Die Einlegegitter im Kühlschrank waren schimmelartig verunreinigt und mit alten Anhaftungen verkrustet und unter diesen Gittern befand sich der unabgedeckte küchenfertige Salat. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung war nicht auszuschließen. Weiterhin wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur (max. + 2°C) überschritten wurde (Lachsfilet gemessen bei + 4,5°C).

Keller allgemein: Der Fußboden war großflächig verschmutzt und mehrere Türen waren im Griffbereich verunreinigt.

Getränkekeller: Die Eiswürfelmaschine war innen stark verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Bierkühlraum Keller: Sämtliche Ausrüstungen der Schankanlage waren stark verunreinigt und mit Schimmel belegt (Einschlagöffnungen, alle Kegverschlüsse der Mehrwegfässer, Phyton, Getränkeleitungen). Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung und Kontamination der Biergetränke war nicht auszuschließen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 16.01.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

‚Here – Sushi & More‘ der GLS Biotechnologie GmbH

Georg-Voigt-Straße 15

60325 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Tritthocker, die Kühlschubladen des Getränkekühltresens und der Innenboden des Getränkekühltresens (unter den Kühlschubladen verunreinigt). Der Bereich der Tassenaufwärmfläche (Kaffeevollautomat) war unter dem Ablagegitter verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel in schimmelähnlich verunreinigten Flaschen aufbewahrt.

Sushi Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot und –urinspuren wurden u. a. auf Lebensmittelverpackungen, in der Einrichtung, unmittelbar vor Messern und vor Lebensmittelbedarfsgegenständen festgestellt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Kühltisch, der Innenraum des Kühltisches, die Türdichtung des Kühltisches (schimmelähnlich verunreinigt) und die Armatur des Handwaschbeckens.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt, Mäusekot und –urinspuren wurden u. a. auf dem Fußboden, in der Einrichtung, im Sicherungskasten und unmittelbar neben einem gelben Schneidebrett festgestellt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren das Abdeckrost des Bodenabflusses, der Kühltisch, die Wandfliesen und ein Sieb (dieses war schimmelähnlich verunreinigt). Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In einem extrem stark verschmutzten Eimer wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände gelagert, darunter wurden Suppenkellen zusammen mit einer verschmutzten Bürste und einem Standrohrventil gelagert. Es wurden zudem gefrorene Lebensmittel im warmen Wasser aufgetaut. Gefrorene Lebensmittel wurden außerdem bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Lager (Küche): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt, Mäusekot und –urinspuren wurden auf den Ablageflächen festgestellt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum: Das Regal war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Tiefkühlraum: Es wurden mehrere Lebensmittel u. a. ohne verpflichtende Angabe des Einfrierens nicht ordnungsgemäß gelagert; eine ausreichende Abdeckung/Umhüllung fehlte. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Trockenlager: Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Personal rauchte zudem in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Personaltoilette: Das Toilettenbecken war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 19.12.2024 waren alle Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Family Restaurant

Wellritzstraße 41

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Gesamtbetrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt.

Küche: Der Türrahmen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war im Bereich der Abluft mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war im Deckelbereich als Schneidebrett genutzt worden und defekt. Die Saladette und die Kühltresen mit Schubladen waren von außen verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen stark schimmelähnlich verunreinigt. Es stand schmierige Tauflüssigkeit mit Inseln aus schwimmenden Schimmelansammlungen auf dem Boden unter den Schubladen. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt. Die Türdichtung des Gemüse-Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum des Gemüse-Kühlschrankes und die unteren Rand- und Eckbereiche waren verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Fußbodenablaufroste waren verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es lagerten Lebensmittel vom Vortag, die nicht mehr für eine Weiterverwendung geeignet waren, unabgedeckt im Kühlschrank. Die Küchenmaschine war nach Reinigung noch verunreinigt.

Spülbereich: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.

Lager: Die Oberfläche des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Abfall (Shisha, Eimer usw.) wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Filter des Lüftungssystems waren verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Fleisch-Presse war verunreinigt.

Feinkost Delicious

Am Steinheimer Tor 5

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere lagerten im Vorbereitungsbereich unter ungeordneten Zuständen Behältnisse mit Lebensmitteln direkt auf dem Fußboden. In einem Behältnis befanden sich Oliven in einer verschimmelten Flüssigkeit. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Zudem wurde im Verkaufs-Thekenbereich keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet

Ratsstuben – Bürgerhaus Bischofsheim

Dörnigheimer Weg 21

63477 Maintal

Es wurden in verschiedenen Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren brennende Zigaretten in der Küche vorzufinden und mehrere unverpackte Schweinerücken an schmutzigen Metallhaken an einem, augenscheinlich mit Schimmelsporen und trockenen Anhaftungen verunreinigten, Metallgehänge aufgehängt.

Chin Thai

Hanauer Str. 15

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Die Dunkel

Kaiserstr. 61

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.