Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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276 Einträge

Ergebnisse 61 bis 70 auf Seite 7

Bella Vita Da Lorenzo

Frankfurter Straße 37

63263 Neu-Isenbrug

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Chin Thai Restaurant

Robert-Bosch-Str. 19

35440 Linden

Es wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war mit Rotschimmel verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter den Geräten war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Seiher und Siebe waren nach dem Spülvorgang noch mit schwarzen Anhaftungen verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren durch Restnässe verunreinigt.

Theke/Tresen: Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert. Auf dem Tresen befanden sich Flaschen mit Getränkesirup zur Herstellung von Bubble Tea, welche äußerlich teils stark verklebt waren. An den Flaschen und im Inneren befanden sich tote Fruchtfliegen.

Salerno Pizza Taxi

Knallhütter Straße 33

34225 Baunatal

Am 21.08.2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Räumlichkeiten waren stark verunreinigt. Weiter waren Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte stark verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Ordnung und Struktur in Küche und Lager war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden zum Teil unverpackte Lebensmittel unabgedeckt und unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material abgedeckt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände und Verpackungsmaterial das mit Lebensmittel in Berührung kommt unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung aller Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betrieb bis zu einer Abnahme untersagt.

Am 23.08.2024 waren die festgestellten Mängel weitestgehend behoben.

Ali Bey Restaurant

Dieselstraße 36

63165 Mühlheim

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

China Haus

Schloßstraße 52

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Küche: Der Reiskocher war verunreinigt. Die Regale waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Fleischkiste mit Rindfleisch). Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag (Rindfleisch). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Rindfleisch verpackt/Fußboden - gemessene Temperatur + 16.7 °C, Rindfleisch unverpackt/Doppelspüle - gemessene Temperatur + 20.3 °C, Rindfleisch gekocht/Doppelspüle - gemessene Temperatur + 41.1 °C, Saladette, geschnittene Gurken - gemessene Temperatur + 16.7 °C). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (es wurde auch Schadnagerkot vorgefunden). Es wurde ein Bedarfsgegenstand unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (Schneidebrett wurde auf dem Fußboden gelagert). Ein Behälter mit gelagerten Lebensmittel (Reis) war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (in der Doppelspüle wurden Lebensmittel gelagert (Rindfleisch) und unmittelbar daneben wurde verunreinigtes Gästegeschirr vom Vortag gelagert). Die Wände waren teilweise verunreinigt. Ein Kanister war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verkalkt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft - Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt und unmittelbar auf dem verunreinigten Abflussgitter wurde die Fleischkiste mit Rindfleisch gelagert. Saladette: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Pangasius). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten, Oberflächen etc.). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Die Wandverkleidung war verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt.

Vorbereitung: Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (Kühlschrank: Unmittelbar unter dem verschmutzten Ventilator wurden nicht abgedeckte geschnittene Gurken gelagert.). Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gelagert. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Geschirrschrank war verunreinigt (Innenraum, Oberflächen) und es wurde zudem Schadnagerkot vorgefunden. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Der Heizkörper war verunreinigt (Schmier- und Kotspuren/Kotpillen Schadnager). Die Einrichtung war verunreinigt (Oberflächen: Schadnagerkot/Kotpillen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Auch mit Schadnagerkot/Kotpillen). Mehrere Geräte/Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt (Oberflächen, Dichtungen etc.). Die Tiefkühltruhe (links) war stark vereist. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Tiefkühltruhe (links): Es wurden unverpackte Lebensmittel (Speck) unabgedeckt gelagert. Tiefkühltruhe (links): Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (TK-Fleisch, nicht definierbar aufgrund von Gefrierbrand). Die Wände waren mit beschädigten Kartonagen behaftet. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt, auch mit Schimmelanhaftungen (Oberflächen, Dichtungen, Folien lösten sich ab etc.). Kühltisch: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (z. B. gebackene Dorade; Meeresfrüchte, Scampi).

Lagerraum: Der Innenraum/Oberflächen des großen Kühlschrankes waren verunreinigt. Der Tiefkühlschrank links war defekt (Temperaturanzeige: -8.9 °C). Die Tiefkühlschränke waren stark vereist. Tiefkühlschrank rechts: Lebensmittel (Scampi) wurden in der Auftauflüssigkeit gelagert. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, auch mit Schadnagerkot. Aufbewahrungskisten waren mit Schadnagerkot/Kotpillen verunreinigt.

Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel auf dem Fußboden unabgedeckt gelagert (geschälte Kartoffeln und Zwiebeln in Eimern). Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Armatur der Doppelspüle/desHandwaschbecken war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde (unmittelbar über der Eismaschine wurden mehrere Reinigungsmittel gelagert).

Personaltoilette: Am Handwaschbecken waren die Einmalhandtücher lose abgelegt, so dass eine hygienische Entnahme, wie aus einem Spender, nicht möglich war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 28.08.2024 waren die Mängel fast alle behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Antalya Kebap Haus

Brückenauer Str. 4

36391 Sinntal / Sterbfritz

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Thekenbereich, in der Küche sowie im Lager) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Zudem wurde ein erheblicher Fliegenbefall in der Betriebsstätte festgestellt.

Bäckerei Ali Baba

Emmerich-Josef-Straße 13

65929 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Bäckerei Konditorei Kirschner

Friedrichstr. 34 a

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil wiederholt erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise waren mehrere Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem wurden in mehreren Kühlhäusern/Kühlräumen Schimmelbildungen festgestellt, sodass dort gelagerte Lebensmittel nicht vor Kontaminationen geschützt wurden.

Lezzet-Grill

Kölschhäuser Str. 2a

35630 Ehringshausen

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Die Vorbereitung war sehr stark verschmutzt und unaufgeräumt. Die Spülmaschine funktionierte nicht mehr. In der Personaltoilette fehlte Handtuchpapier inklusive einer Halterung, sowie ein Abwurfbehälter. Das Lager war unaufgeräumt und stark altverschmutzt. Der gesamte Verkaufsbereich, insbesondere Wände, Böden und Gerätschaften, waren altverschmutzt. Vorhandene negativ beeinflusste Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Als Folge wurde der Betrieb bis zur Umsetzung einer Grundreinigung unverzüglich geschlossen.