Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
China Haus
Schloßstraße 52
60486 Frankfurt am Main
Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.
Küche: Der Reiskocher war verunreinigt. Die Regale waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Fleischkiste mit Rindfleisch). Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag (Rindfleisch). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Rindfleisch verpackt/Fußboden - gemessene Temperatur + 16.7 °C, Rindfleisch unverpackt/Doppelspüle - gemessene Temperatur + 20.3 °C, Rindfleisch gekocht/Doppelspüle - gemessene Temperatur + 41.1 °C, Saladette, geschnittene Gurken - gemessene Temperatur + 16.7 °C). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (es wurde auch Schadnagerkot vorgefunden). Es wurde ein Bedarfsgegenstand unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (Schneidebrett wurde auf dem Fußboden gelagert). Ein Behälter mit gelagerten Lebensmittel (Reis) war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (in der Doppelspüle wurden Lebensmittel gelagert (Rindfleisch) und unmittelbar daneben wurde verunreinigtes Gästegeschirr vom Vortag gelagert). Die Wände waren teilweise verunreinigt. Ein Kanister war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verkalkt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft - Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt und unmittelbar auf dem verunreinigten Abflussgitter wurde die Fleischkiste mit Rindfleisch gelagert. Saladette: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Pangasius). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten, Oberflächen etc.). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Die Wandverkleidung war verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt.
Vorbereitung: Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (Kühlschrank: Unmittelbar unter dem verschmutzten Ventilator wurden nicht abgedeckte geschnittene Gurken gelagert.). Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gelagert. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Geschirrschrank war verunreinigt (Innenraum, Oberflächen) und es wurde zudem Schadnagerkot vorgefunden. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Der Heizkörper war verunreinigt (Schmier- und Kotspuren/Kotpillen Schadnager). Die Einrichtung war verunreinigt (Oberflächen: Schadnagerkot/Kotpillen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Auch mit Schadnagerkot/Kotpillen). Mehrere Geräte/Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt (Oberflächen, Dichtungen etc.). Die Tiefkühltruhe (links) war stark vereist. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Tiefkühltruhe (links): Es wurden unverpackte Lebensmittel (Speck) unabgedeckt gelagert. Tiefkühltruhe (links): Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (TK-Fleisch, nicht definierbar aufgrund von Gefrierbrand). Die Wände waren mit beschädigten Kartonagen behaftet. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt, auch mit Schimmelanhaftungen (Oberflächen, Dichtungen, Folien lösten sich ab etc.). Kühltisch: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (z. B. gebackene Dorade; Meeresfrüchte, Scampi).
Lagerraum: Der Innenraum/Oberflächen des großen Kühlschrankes waren verunreinigt. Der Tiefkühlschrank links war defekt (Temperaturanzeige: -8.9 °C). Die Tiefkühlschränke waren stark vereist. Tiefkühlschrank rechts: Lebensmittel (Scampi) wurden in der Auftauflüssigkeit gelagert. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, auch mit Schadnagerkot. Aufbewahrungskisten waren mit Schadnagerkot/Kotpillen verunreinigt.
Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel auf dem Fußboden unabgedeckt gelagert (geschälte Kartoffeln und Zwiebeln in Eimern). Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt.
Theke / Tresen: Die Armatur der Doppelspüle/desHandwaschbecken war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde (unmittelbar über der Eismaschine wurden mehrere Reinigungsmittel gelagert).
Personaltoilette: Am Handwaschbecken waren die Einmalhandtücher lose abgelegt, so dass eine hygienische Entnahme, wie aus einem Spender, nicht möglich war.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 28.08.2024 waren die Mängel fast alle behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.